VIN Decoder |
|
Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
Dies ist ein Service des externen Anbieters etkbmw.com. Es kann keine Garantie für Funktion und Inhalt des Dienstes gegeben werden.
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
|
15.02.2010, 18:49
|
#1
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
|
Leasing-wie funktioniert das?
Hallo,
in einem anderen thread habe ich diese Frage bereits gestellt, dort ging sie aber offenbar unter. Deshalb probier ich's mal mit einem neuen Thema:
bislang ging mich leasing immer nichts an, da ich mir ältere Bimmer kaufte und diese bar bezahlte. Da man sich ja im voranschreitenden Alter aber auch mal was Schönes gönnen möchte und ich zu allem Überfluß ein bisheriges Tätigkeitsfeld meines Arbeitgebers neben meiner Anstellung nun als Freiberufler übernehme, spiele ich mit dem Gedanken, mir ausschließlich für diese selbsständige Tätigkeit (10000 km/Jahr), die ihrer Natur nach eine nicht umsatzsteuerpflichtige Leistung ist, einen späten E65 oder einen F01 zu leasen. Infrage käme für mich auch die Übernahme eines Vertrages. Die steuerliche 1%-BLP-Regelung ist für mich unattraktiv, weshalb ich ein Fahrtenbuch führen werde. Den Unterschied zwischen Restwert- und Kilometerleasing (wird meine Variante sein) habe ich ja schon begriffen, aber welche Fallstricke lauern noch? Was gehört in einen Leasing-Vertrag? Was muß man bei Übernahme eines Vertrages, z.B. von einer Privatperson beachten?
Freue mich über eine fundierte Aufklärung!
Jens
|
|
|
15.02.2010, 20:20
|
#2
|
كَلِماتٌ مُطابِقَة
Registriert seit: 26.01.2010
Ort: Schwechat
Fahrzeug: G11 750i (09.16), R1200GS (05.11)
|
Keine Ahnung ob hier Experten dafür gibt - vielleicht nur Persönliche Erfahrungen - aber ich denke dass beim ADAC kompetente Ansprechpartner gibt die viel mehr darüber wissen
Gruss,
Igor
|
|
|
16.02.2010, 05:56
|
#3
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.06.2002
Ort: Buch am Buchrain
Fahrzeug: E61, 535d, 07/2007
|
Hallo Jens,
zunächst mal wundere ich mich, dass Du eine USt-freie Tätigkeit anstrebst und dann least. Leasing ist USt-pflichtig.
In Deiner Tätigkeit kannst Du keine Vorsteuern geltend machen, dass macht Leasing m.E. für Dich uninteressant.
Veilleicht hilft Dir Dein Steuerberater/in in der Sache.
Ansonsten gilt, dass Du kaum Einfluss darauf nehmen kannst, was im Leasingvertrag steht. Alle Leasinggesellschaften, die ich kenne, haben Standardverträge, die für einzelne Kunden nicht angepasst werden, dass geht erst bei Wirtschaftsgütern los, die beispielweise per Projektfinanzierung gebaut und verleast werden (Schiffe, Flieger, Immo) bei Waren im Massengeschäft wird der Vertrag nicht verhandelt, vielleicht bei kleineren Leasinggesellschaften, habe ich aber nie gesehen oder gehört.
Ansonsten würde ich mir einen seriösen Leasinggeber suchen, oder/und den Vertrag meinem Rechtsbeistand vorlegen, die paar € sind gut investiertes Geld, es tümmeln sich da ein paar Haie im Becken.
Wenn Du das Fahrzeug nach Ende der Leasingdauer kaufen möchtest, solltest Du dir ein Andienungsrecht zusichern lassen, sonst bist Du auf den Goodwill des Leasinggebers angewiesen.
Möchtest Du das Fahrzeug zurückgeben und kein neues bei dem Händler leasen, sollstest Du vor Leasingende eine vorab Besichtigung durchführen lassen, um etwaige Schäden beseitigen zu können. Wenn man bei dem Händler neu least, sind die meistens nicht so pingelig, ansonsten würde ich ich die Kiste vorher von einen Gutachter besichtigen lassen, damit Du etwas in der Hand hast, da tun sich manchmal Abgründe auf.
Ein Glossar mit den wichtigten Begriffen gibt es zum Beispiel hier:
Glossar
Das soll keine Werbung für diesen Anbieter sein, das Glossar taugt was, zum Rest gebe ich kein Statement ab.
Ansonsten wirst Du kaum jemanden finden, der in einem Forum eine Rechtsberatung zu einem dermassen komplexen Thema abgibt, zumal sich die Rechtsprechung ständig ändert und sich je nach Markt und Wirtschaftslage der Umgang mit dem Kunden ebenso ändert.
In der heutigen Zeit mit Restwerten, die schmelzen wie Butter auf der heissen Herdplatte, sind die Händler (die ja einen grossen Teil des Risikos tragen) nicht so verhandlungsbereit wie in fetten Zeiten, wo man mal Fünfe gerade sein lassen kann.
Viele Grüsse
Olli
|
|
|
16.02.2010, 10:28
|
#4
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
|
Meine resultierenden Einnahmen sind umsatzsteuerbefreit, das ist richtig. Ich kann also meinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Insofern muß ich auch die Umsatzsteuer blechen beim Kauf eines Betriebsmittels. Das allerdings mußte ich bislang als Privatperson auch. Nur hatte ich mir eben gedacht, daß ich nun die komplette Leasingrate inkl. Mwst als Betriebsausgabe geltend mache und somit meine zu versteuernden freiberuflichen Einnahmen mindere und unter dem Strich eben doch billiger fahre, als wenn ich privat lease/kaufe.
Was mich beim leasing auch wundert, daß die Rate bei 2-Jahresverträgen günstiger ist als bei 3jähriger Laufzeit. Normalerweise ist doch der Wertverlust in den ersten 2 Jahren höher als in den Folgejahren???
|
|
|
26.02.2010, 21:17
|
#5
|
Nubi
Registriert seit: 15.07.2005
Ort:
Fahrzeug: Astra BJ2009
|
Nur ein Tip am Rande weil es vor ein paar Tagen einem Freund passiert ist. Er hat sich einen Mietwagen auf lange gemietet (auch Freiberufler) und dies fällt laut FA auch unter die 1% Regelung. Also rechne vorher auch nach, ob Du ihn wirklic über die Firma leasen willst, wenn Du ihn auch privat fährst.
Grüße JEns
|
|
|
26.02.2010, 22:00
|
#6
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
|
Inzwischen hat sich durch den Ehemann einer Freundin meiner Frau praktisch alles geklärt, da dieser Finanzbeamter ist. Nun hab ich's also aus erster Quelle.
Die 1%-Regelung wird es nicht, sondern ein sauberes Fahrtenbuch.
Meine Frage zielte aber auch auf Fragen der Vertragsgestaltung ab. So ist es wohl schon vorgekommen, daß FÄ Leasing nicht als Leasing ansahen, da die Sonderzahlung zu hoch war, die Rate zu niedrig und damit davon ausgegangen wurde, daß das Fahrzeug im wirtschaftlichen Eigentum des Leasingnehmers sei und folglich über 6 Jahre abgeschrieben werden muß.
Ein Leasingvertrag sollte also z.B. einen Passus enthalten, der klarlegt, daß das Fahrzeug im Besitz des Leasinggebers bleibt.
Mich interessierten eher solche Fallen...
|
|
|
26.02.2010, 22:08
|
#7
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
|
Na ja, die Leasingerlasse sind von 1970/71, die haben sich mittlerweile schon bei allen Leasinggesellschaften herumgesprochen.
Da wäre ich mal gespannt, was er noch so alles an "aktuellen" Erkenntnissen von sich gegeben hat.
|
|
|
27.02.2010, 08:07
|
#8
|
Elchjäger
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Trondheim
Fahrzeug: ex 740i E38 (01/1999)
|
Zitat:
Zitat von 7er Jens
Ein Leasingvertrag sollte also z.B. einen Passus enthalten, der klarlegt, daß das Fahrzeug im Besitz des Leasinggebers bleibt.
Mich interessierten eher solche Fallen...
|
Eben nicht es muss im Eigentum des Leasinggebers bleiben, Besitzer bist Du
"Gefährlich" ist das von Dir angeführte Andienungsrecht, weil dies nicht dem eigentlichen Charakter eines Mietvertrags entspricht. Insbesondere wenn nach Leasingende davon Gebrauch gemacht wird und der erzielte Gewinn für das FA nachvollziehbar ist. Daher am Ende nur mit Gutachten übernehmen !
|
|
|
27.02.2010, 23:04
|
#9
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
|
Zitat:
Zitat von KlaJac
"Gefährlich" ist das von Dir angeführte Andienungsrecht, weil dies nicht dem eigentlichen Charakter eines Mietvertrags entspricht. Insbesondere wenn nach Leasingende davon Gebrauch gemacht wird und der erzielte Gewinn für das FA nachvollziehbar ist.
|
Ein Andienungsrecht ist weder von Jens angesprochen worden noch wäre es gefährlich für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums zum Leasinggeber, ganz im Gegenteil!
Gefährlich könnte hingegen ein vertragliches Ankaufsrecht für den Leasingnehmer sein. Deshalb ist das aus der Vertragspraxis auch verschwunden.
|
|
|
27.02.2010, 23:18
|
#10
|
Mitglied
Registriert seit: 13.03.2009
Ort: Feldkirchen-Westerham
Fahrzeug: E 38-740il
|
Hallo
Das Andienungsrecht ist doch nur interresant, wenn der Restwert gering ist.
Das setzt aber hohe Anzahlung bzw.hohe Leasingrate vorraus. Also, wenn der TE das Fzg. nach Ende der Laufzeit zurück geben will, gibts nichts anderes als KM Leasing, un dabei beachten ,das der Zustand bei Rückgabe in Ordnung ist.
Gruß
William
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|