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31.07.2010, 23:06
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#71
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Ich habe letztens bei einem Automaler, einen BMW E34Kombi, das dach, die Türen unten bis zur dicken Türleiste, und die Vordere Stosstange, in Dunkelgrün(kein Met.Lack) , für 7000,-DKR( 933,-Euro) lackiert bekommen. War eine ganz normale Autolackier-Werkstatt. daher Glaube ich, das die Rechnung sich bei Deutschen Lackierern, nicht so hoch, wie hier Beschrieben, belaufen könnte. Doch sollte die versicherung, diesen Preis Bezahlen, dann ist es ja gut, und das Ärgernis aus den Weg geräumt. Ich wollte jedenfalls nicht mit einer Zerkratzten Motorhaube fahren. Für Chris, ist es ja wohl auch letztendlich Egal, was das Kostet, weil ja die Versicherung den Schaden zahlt.
Gruss dansker
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Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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31.07.2010, 23:13
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#72
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Weiß-Breit-Flach!
Registriert seit: 10.10.2008
Ort: Weinstadt
Fahrzeug: BMW 325iA E90
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Ich kann nur von meinem Fall letzten Herbst ausgehen. Da ist mir eine Dame auf dem Parkplatz an die Stoßstange meines Polos gefahren. Das ganze lief dann so ab, dass ich zu VW bin, habe mir einen Kostenvoranschlag geben lassen (mit Märchensteuer 620€, Stoßstange komplett lackieren). Diesen der gegnerischen Versicherung eingereicht. Und jetzt kommt das, worauf ich hinaus möchte: Diese hat mir einen Brief mit 3 Adressen von Lackierern geschickt, oder die Wahl eines Schecks von ca.340€. Das wäre der Preis dieser Lackierereien für den Schaden. Ich muss dazu sagen, mich haben die Kratzer nicht so gestört, wollte mir das Geld ausbezahlen lassen. Und mein Anwalt sagte dazu, dass sie mich an freie Werkstätten verweisen können, weil mein Auto älter als, ich glaube 9 Jahre waren es, ist. Ich könne es natürlich auch bei VW machen lassen, aber die Summe von VW ohne MwSt war nicht drin.
Daher wundere dich nicht, wenn du nach dem Einreichen des KV-Anschlags eine geringere Summe angeboten bekommst. Du hast aber noch die Möglichkeit eines Vergleichs. Da handelst du mit der Vers. z. Bsp. nen Preis aus, der dazwischen liegt. Bist du im ADAC? Dann hast du die Erestberatung umsonst. Das würde ich mal nutzen.
edit: Mietwagen gehört dennoch dazu, denn das Auto fährt zwar noch, aber ohne Haube kann er ja schlecht fahren und wenn der Wagen beim Lackierer steht auch nicht. Somit hat er ein Anrecht als Geschädigter auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur
Zudem weiß ich, dass Wertarbeit in D kostet, aber ein Freund hat bei seinem Audi A4 die beide Seitentüren plus Heckblech angeditscht bekommen und laut Gutachter einen Schaden von 1400€ gehabt. Da kann ich mir persönlich die 1600 für eine Motorhaube auch nicht vorstellen...
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31.07.2010, 23:14
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#73
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Ense
Fahrzeug: G12 M760Li 12.16 / E31 850i 03.91
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Zitat:
Zitat von Nilson
Dann wird es wohl für die Versicherung ein Totalschaden sein denn der Wiederbeschaffungswert eines E 32 liegt unter 1500,00 €.  
Aber nebenbei- ist schon ärgerlich mit den Kratzern.
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Da er es seiner Privat Haftpflicht meldet spielt das keine rolle den da ist nix mit restwert oder so die müssen das einfach blechen und wenn der wagen nur 20€ wert ist.
Und soviel wie ich in meinen schon rein gesteckt habe bekomme ich das nicht für 1500€ wieder
Ich habe ein neues Getriebe drin (überholt bei ZF Kosten 1300€)
Neue Kadernwelle und hinterachslagerung 1200€
Neue bremsen rund rum und hinterachse neue dempfer 780€
neues lenkgetriebe auch von ZF 590€
Neue achsteile vorne 400€
Könnte jetzt noch jede menge aufzehlen seit Januar 2007 bis heute 8400€ in den wagen gesteckt
Boxerheinz: Nächstes mal berhalte ich es auch für mich ist wohl wirklich besser
Gruß Chris
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E32 Technik für die Ewigkeit
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01.08.2010, 01:18
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#74
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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So ein Quatsch!
Wenn dein Schlurren nur 20 Euro wert wäre, dann würdest du auch nur 20 Euro bekommen - basta! Natürlich spielt der Wiederbeschaffungswert bzw. Wert des Fahrzeuges eine Rolle! Andernfalls könnte man ja auf einen Neuwagen bestehen! Blödsinn!
Und die Reparaturen kannst du dir klemmen, das interessiert keinen. Diese waren ja erforderlich, um das Fahrzeug weiter zu nutzen (ohne diese wäre der Restwert also annähernd Null!), also ganz normale Instandhaltungsreparaturen, welche im Laufe der Zeit halt kommen. Das wird allenfalls als wertsteigernd verrechnet, und wenn der Wagen sonst sehr gut dasteht (optisch und technisch), dann wird er einen Wert um 3.000,- oder mit Glück max. 4.000,- Euro haben, egal wieviel du versenkt hast. Für das Geld bekommst du nämlich ohne weiteres ein gleichwertiges Fahrzeug.
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01.08.2010, 01:26
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#75
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Ense
Fahrzeug: G12 M760Li 12.16 / E31 850i 03.91
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Du kannst dich ja einfach mal bei Deiner Versicherung erkundigen
bei der Privat Haftplicht interesiert nicht der Restwert sondern der endstandene Schaden.
So zumindest bei meiner Versicherung und ich kann mir nicht vorstellen das es bei einer anderen anders ist.
Bei einer Hausratversicherung ist es genau so fackelt dir die Hütte ab bekommst du den neuwert der sachen die du hattest nicht den restwert und genau so ist es auch bei Privathaftpflicht selbst wenn das ganze auto verschrammt wäre und sich der Schaden auf 8000€ belaufen würde müsste die Versicherung es zahlen
Geändert von BMW750Idriver (01.08.2010 um 01:32 Uhr).
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01.08.2010, 01:59
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#76
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† August 2024
Registriert seit: 13.06.2008
Ort: um Nbg
Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
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Zitat:
Zitat von BMW750Idriver
... Bei einer Hausratversicherung ist es genau so. Fackelt Dir die Hütte ab, dann bekommst du den Neuwert der Sachen, die Du hattest und nicht den Restwert. ...
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Bub, das ist nicht richtig!
Das geht ungefähr so: Du bekommst den Wiederbeschaffungswert : Neuwertwert des Gesamtversicherungsumfangs
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01.08.2010, 08:37
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#77
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von BMW750Idriver
bei der Privat Haftplicht interesiert nicht der Restwert sondern der endstandene Schaden.
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Eben! Und der dir entstandene Schaden wäre maximal der Verlust eines Fahrzeugs im Wert von vielleicht 3.000 Euro - denn dafür würdest du ja einen vergleichbaren Ersatz kriegen.
Wenn's anders wäre, dann würden permanent irgendwelche Autos "versehentlich" brennen oder so. Wäre ja 'ne gute Masche, sein Auto immer wieder zu erneuern! Funktioniert aber nicht! Prinzip: Keine Besserstellung als vor dem Schadenfall. Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre (§249 BGB, §251 BGB).
Es könnte sogar folgendes greifen: Eine Wertsteigerung muss sich der Geschädigte anrechnen lassen. Soll heißen: Wenn das Fahrzeug durch die Reparatur eine Wertsteigerung erfährt (weil z.B. auch vorher bereits Schäden an der Haube waren: Beulen, Lackmängel, usw.), dann könnte der Versicherer sogar noch was von den Reparaturkosten abziehen, da das Fahrzeug ja hinterher sogar besser dasteht als vorher.
Gruß
Mark
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01.08.2010, 12:10
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#78
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Ense
Fahrzeug: G12 M760Li 12.16 / E31 850i 03.91
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Das zählt nur bei einer KFZ Versicherung erkundigt euch doch einfach bei eurer Versicherung und selbst die muss einen den schaden ersetzen zb
Mann hat ein Unfall und ist selbst nicht schuld. Sagen wir mal der Unfall schaden am E32 Beträgt 9000€ Das würde die KFZ Versicherung nicht zahlen eben weil es ein Totalschaden wäre ABER wenn das auto für ein persönlich was besonderes ist kann man den schaden erst mal selbst bezahlen und bekommt nach ein halben jahr das geld von der Versicherung wieder vorausgesetzt der wagen war die ganze zeit angemeldet und noch im eigenen Besitz
Erkundigt euch einfach mal und ihr werdet sehen das es so ist
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01.08.2010, 12:41
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#79
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Gast
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Zitat:
Zitat von BMW750Idriver
Da er es seiner Privat Haftpflicht meldet spielt das keine rolle den da ist nix mit restwert oder so die müssen das einfach blechen und wenn der wagen nur 20€ wert ist.
Und soviel wie ich in meinen schon rein gesteckt habe bekomme ich das nicht für 1500€ wieder
Ich habe ein neues Getriebe drin (überholt bei ZF Kosten 1300€)
Neue Kadernwelle und hinterachslagerung 1200€
Neue bremsen rund rum und hinterachse neue dempfer 780€
neues lenkgetriebe auch von ZF 590€
Neue achsteile vorne 400€
Könnte jetzt noch jede menge aufzehlen seit Januar 2007 bis heute 8400€ in den wagen gesteckt
Boxerheinz: Nächstes mal berhalte ich es auch für mich ist wohl wirklich besser
Gruß Chris
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Schreibst Du eigentlich absichtlich so fehlerhaft?! Oder bist Du Legastheniker? Ernstgemeinte Frage.
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01.08.2010, 12:51
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#80
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Du schmeisst echt alles durcheinander!
Das, was du meinst, das ist die 130%-Regel, Demnach kannst du ein Fahrzeug für bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert reparieren lassen, sofern du ihn weiter nutzt.
Bedingung: Der Schaden muss fachgerecht und vollständig repariert werden, das Fahrzeug muss mind. 6 Monate weiterhin von dir genutzt werden und die Reparatur darf nicht fiktiv, also nach Gutachten, abgerechnet werden.
Auf deutsch: Bei einem Fahrzeug mit einem Wert von 2.500,- Euro dürftest du ihn nach Totalschaden für bis zu 3.250,- Euro reparieren lassen, wenn du ihn weiter fährst und die Reparatur vollständig erfolgt. Bei Teilreparaturen oder nicht fachgerechten Reparaturen oder bei Verkauf innerhalb von 6 Monaten nach der Reparatur würden weiterhin höchstens die 2.500,- Euro erstattet werden, bei Abrechnung nach Gutachten außerdem zu mittleren, ortsüblichen Stundensätzen, was in der Regel weitere Abschläge bedeutet.
Gruß
Mark
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