Ganz ehrlich das bringt doch nichts.
Diese Nachrüstung im Sicherungskasten ist, wie kann man es umschreiben, etwas "gewöhnungsbedürftig". Ich persönlich bezweifele auch ein Zulassung dieses "Konstruktes".
Selbst wenn die Elektronik zugelassen sein sollte, ist der Betrieb von nicht als TFL zugelassenen Scheinwerfern als TFL nicht zulässig.
(Wie gut oder schlecht eine Zulassung ist soll hier nicht das Thema sein.)
Also entweder bastelt man sich alles selber, das hat dann elektrisch und auch lichttechnisch keine Zulassung oder man macht es richtig:
Ein TFL einzubauen bedeutet die Nebelscheinwerfer auszubauen und dann eben von Hella zugelassene Scheinwerfer einzubauen (1N0 011 988-061, 1N0 011 988-051). Oder eben wie marQo es mit zwei Scheinwerfern beschreibt. Dieser hat dann eine Zulassung und dann ist auch alles gut.
__________________
"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
|