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BMW 7er, Modell E32
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Alt 20.09.2004, 20:18   #31
Kirsche
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.12.2002
Ort: Mühlacker
Fahrzeug: Skoda Rapid
Standard

hi,
ich dachte immer die Versicherung berechnet bei Totalschaden immer den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges . Bei derzeitigen Gebrauchtwagenpreisen,siehe Mobile etc.,(wenn wunderts wenn nen Golf oder 1er BMW neu 25.000 Euro und mehr kosten) koennte sich das sogar positiv auswirken ,am besten einen Anwalt nehmen ,zahlt eh gegnerische Versicherung .

Gruss Stephan
Kirsche ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2004, 22:20   #32
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard

Nachdem bei klarer Sachlage Versicherungen in D normalerweise korrekt bezahlen, wirds wohl für einenen Geschädigten in Polen nicht schwieriger werden.

Nachdem Du ja gut Deutsch kannst: ruf Doch einfach die Versicherung an, lass Dir den Schadenssachbearbeiter/in geben uns sprich mal mit Denen. Dabei kannst Du erfahren ob der Schaden gemeldet wurde, wie Du evtl. auch ohne Anwalt weiterkommst.

Viel Glück

Nob
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2004, 20:43   #33
Andrzej
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Andrzej
 
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
Standard

Der Wagen ist wieder fitt und schnurrt wie Katze .Die Rechnungen sind zum Versicherer geschickt geworden und jetzt bleibt nur warten...

Gruss Euch
Andrzej
Andrzej ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2004, 04:02   #34
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard Gratuliere

dann wird ja die halbe Mio. KM bald faellig sein.
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 7er Reparaturhilfen
Biete: Interner Link) Tuergriffdichtungen Interner Link) ESV-Repsatz
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Alt 11.10.2004, 11:24   #35
Kabak
Lausbub
 
Benutzerbild von Kabak
 
Registriert seit: 11.12.2002
Ort: Unterheinsdorf
Fahrzeug: DK34098 GF66391
Standard

Wenn er den Schaden selbst bezahlen will, um nicht hochgestuft zu werden ist das Nutzlos.
Andrzej hat bei der Versicherung des Verursachers einen Schaden gemeldet.
Es reicht schon, wenn ein Schaden gemeldet ist, um hochgestuft zu werden.
Zwar nur für ein Jahr, aber er wird hochgestuft. Also kann er es auch gleich von der Versicherung zahlen lassen.
Wenn ein Schaden gemeldet wird, und die Versicherung zahlen muss, wird hochgestuft, völlig logisch. Und man bleibt auch erstmal hochgestuft, bis man wieder lange genug unfallfrei war.
Wenn man einen Schaden NUR meldet, wird man genauso hochgestuft.
NUR: Wenn die Versicherung für den gemeldeten Schaden nicht zahlen muss, wird man nach einem Jahr "Hochstufung" wieder in den alsten Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft.

Also ob er zahlt oder die Versicherung ist wurscht, hochgestuft wird er jetzt so oder so.
__________________
Kabak ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2004, 17:08   #36
Crazy
Mitglied BMW7er-Club
 
Benutzerbild von Crazy
 
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
Standard

Erzähl nicht!

Die RÜCKstufung erfolgt sowieso erst im Folgejahr. Wenn der Schaden bis dahin erledigt ist und das auch erklärt wird, erfolgt gar nichts.

Gruß Norbert
Crazy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2004, 11:25   #37
Andrzej
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Andrzej
 
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
Standard

Geld vom Versicherer ist da .Und der Wagenchen steht in die Garage mit ein paar Neuteile,die noch bei dieser Gelegenheit eingebaut geworden sind

Gruesse
Andrzej ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2004, 21:41   #38
7er Jens
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
Standard

@andrzej: In D braucht man tatsächlich keinen Versicherungsnachweis (grüne Karte). Wenn das auto zugelassen wird, muß eine Versicherungsbestätigung vorgelegt werden, nur dann gibt es die Zulassungsplakette auf dem Nummernschild. Wenn die Versicherung dann aber nicht bezahlt wird, hat das Fahrzeug zwar keine Versicherung, ist aber dann im Moment nicht nachzuweisen. Gleiches gilt aber auch für eine dann ungültige Grüne Karte. Auch wenn sie vorhanden ist, heißt das noch lange nicht, daß auch noch die Versicherung besteht. Deshalb ist die Green card, auf die Eure Leute immer so großen Wert legen (bis 1000 EUR Strafe bei nicht Vorhandensein) eigentlich witzlos. Ansonsten freue ich mich, daß die Kohle da ist, lange genug hat es ja wohl gedauert. Jens
7er Jens ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2004, 21:47   #39
Thorsten730i
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2004
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Kabak
Wenn er den Schaden selbst bezahlen will, um nicht hochgestuft zu werden ist das Nutzlos.
Andrzej hat bei der Versicherung des Verursachers einen Schaden gemeldet.
Es reicht schon, wenn ein Schaden gemeldet ist, um hochgestuft zu werden.
Zwar nur für ein Jahr, aber er wird hochgestuft. Also kann er es auch gleich von der Versicherung zahlen lassen.
Wenn ein Schaden gemeldet wird, und die Versicherung zahlen muss, wird hochgestuft, völlig logisch. Und man bleibt auch erstmal hochgestuft, bis man wieder lange genug unfallfrei war.
Wenn man einen Schaden NUR meldet, wird man genauso hochgestuft.
NUR: Wenn die Versicherung für den gemeldeten Schaden nicht zahlen muss, wird man nach einem Jahr "Hochstufung" wieder in den alsten Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft.

Also ob er zahlt oder die Versicherung ist wurscht, hochgestuft wird er jetzt so oder so.

Sach mal, Arbeitest du in der Branche ??
Also ich nicht, denoch
habe nämlich da etwas zweifel zu dem was du da alles sagts.

Gruß

Thorsten
Thorsten730i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2004, 22:11   #40
7er Jens
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
Standard

Stimmt auch nicht, Man hat wohl ein Jahr Zeit, der Versicherung den Schaden zu ersetzen, dann wird man auch nicht hochgestuft. Die Versicherungen rechnen einem auch aus, bis zu welcher Summe es sich lohnt. Und natürlich wird man nicht nur für ein Jahr hochgestuft, sondern man ist dann bis zum Erreichen der höchsten SF immer ein Jahr im Verzug und zahlt Jahr für Jahr die um eine SF teurere Prämie. Und das summiert sich über die Jahre.
Ich habe auch schon mal 1900 DM meiner Versicherung ca. 6 Monate nach Schadenregulierung ersetzt und wurde deshalb im Folgejahr auch nicht zurückgestuft.
7er Jens ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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