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BMW 7er, Modell E32 |
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25.05.2025, 14:47
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#31
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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Zitat:
Zitat von GM3
...
ich könnte das hier jetzt noch ne weile ziehen aber ich glaube ich verschwende damit meine Zeit. Nichts für ungut.
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Du hast Recht, du würdest deine Zeit verschwenden. Das liegt aber eher daran, das du eine fehlerhafte Vorstellung von den Prüfverfahren hast. Anbei auf Bruch wird da gleich mal gar nichts getestet. Steht aber alles in den EU-Richtlinien.
Stand der Dinge, alles beim Status quo. Fahrzeug steht noch abgemeldet unterm Carport und hat keine Betriebserlaubnis.
Das KBA sagt, man benötige diese Unterlagen nicht und man hätte selbst keine dazu. Das ist rechtlich auch wieder nicht ganz korrekt, denn der TÜV Rheinland Pfalz, der diese lichttechnischen Einrichtungen geprüft hat, ist gesetzlich dazu verpflichtet, 2 Kopien seiner Berichte an das KBA zu übermitteln. Als ich die Dame damit konfrontiert habe und verdeutlicht habe, das ich so keine Chance gegen Rechtsmittel gegen sie hätte, würde kurzerhand auf eine Vorgesetzte verwiesen, die sich bei mir melden wollte. Daraf warte ich nun schon ein paar Tage.
Besagter TÜV Rheinland Pfalz will diese Unterlagen nicht herausgeben, weil diese seiner Ansicht nach urheberrechtlich geschützt sind. Das ist natürlich totaler Quatsch. Das sind staatliche Dokumente, da ist gar nichts geschützt. Auch hier das Schweigen der Lämmer nach Andeutung von Rechtsmitteln.
Bleibt noch die liebe Polizei. Diese hat auf meine Fachaufsicht- sowie Dienstaufsichtsbeschwerde schon mal dahingehend reagiert und mit mir Kontakt aufgenommen, um nicht etwa mir meinen entstandenen Schaden zu begleichen, sondern zunächst einmal eine Unterlassungserklärung von mir zu verlangen. Dieses lächerliche Ersuchen habe ich ignoriert. Darauf kam ein Schreiben, das sich das für sie erledigt hätte, wenn von mir nichts kommt.
Dem habe ich natürlich widersprochen und erneut um die nach wie vor ausstehende Stellungnahme gebeten, die Erteilung der Betriebserlaubnis und selbstverständlich auch um die Erstattung der mit Rechnung ausgewiesenen Abschleppkosten. Darauf wollte man erneut einen Eigentumsnachweis von mir, Kaufvertrag und weitere Nachweise, welche auch immer das sein sollen. Die zwischenzeitliche Nachfrage nach der entsprechenden Rechtsgrundlage wurde mir nicht genannt.
Auf gutwillen von mir habe ich letztlich den Kaufvertrag mit geschwärzten Verkäuferdaten sowie geschwärztem Kaufpreis übermittelt, mit der Auflage, mir schriftlich zu bestätigen, diese Daten nicht in die Überwachungsdatenbanken der Polizeibehörde eingepflegt werden und dem Hinweis, das sie diesen Kaufvertrag in keiner Weise verifizieren können. Die Eigentumsverhältnisse sind einfach völlig irrelevant. Ich bin der Geschädigte und Antragsteller, mehr geht die nichts an. Schon gar nicht der Kaufpreis, auf den man besteht.
Dieser Kaufvertrag stellte die beiden bearbeitenden Quotendamen aber nicht zufrieden. Erneut forderten sie diesen ungeschwärzt, sonst hätte sich das bis 30. Mai für sie erledigt.
Nun, wenn sie Pech haben, hat es das wirklich, denn ich habe nun gegen diese beiden Damen ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet. Die sind nicht nur fachlich nicht kompetent, sondern machen sich der Vereitelung von mehreren Straftaten schuldig.
Nun kommt der TÜV-Süd dran. Dieser wollte von mir für die Erteilung der Betriebserlaubnis diese ECE-Typgenehmigungen. Auch das ist rechtswidrig und man konnte mir bisher keine Rechtsgrundlage dafür benennen. Als ich auch hier Rechtsmittel erwähnt habe, wollte man mir erklären, man wäre zu nichts verpflichtet. Auch das stimmt so nicht. Der TÜV-Süd ist mit dem Land bzw. Bund einen Vertrag eingegangen, der ihn sehr wohl verpflichtet.
Zitat:
KfSachvG § 10
(1) Eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr wird von der Stelle unterhalten, die die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde hiermit beauftragt. Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde legt die örtliche Zuständigkeit der Technischen Prüfstelle fest. Für denselben Bereich dürfen nicht mehrere Technische Prüfstellen errichtet und unterhalten werden.
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Meine Lady wird jetzt erst mal aus der Not heraus die Originalteile bekommen, jedenfalls Blinker und Rücklichter. Für die Frontscheinwerfer konnte ich diese ECE-Typgenehmigung bekommen. Der TÜV-Süd soll die sich aber mal schön alleine besorgen.
Die Händler rücken diese Unterlagen nicht raus, wenn sie sie überhaupt haben. Laut EU-Richtlinie sollten diese die Typgenehmigungen jedoch auf Verlangen herausgeben müssen.
FK hat bislang nicht reagiert, die Dekra ebenso nicht, DEPO will nichts haben und das niederländische KBA gibt nur an staatliche Institutionen heraus.
Wir als Autofahrer lassen uns völlig verarschen. Ich weiß nicht, ob ich in Zukunft noch auf E-Zeichen achten und auch nicht, ob ich bei Blaulicht im Rückspielgel in meinem Kreis je wieder anhalten werde. 
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25.05.2025, 16:29
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#32
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Vielleicht in Zukunft nen lustiges Reel von Dir und der Polizei  ?
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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13.06.2025, 11:42
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#33
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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Zitat:
Zitat von Bastl
Vielleicht in Zukunft nen lustiges Reel von Dir und der Polizei  ?
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Weiß nicht. so wie ich die Leute hier einschätze, bringen die sich beim Versuch mich zu stoppen eher um, das kann und will ich dann doch nicht verantworten.^^
Kleines Update: Habe diese Woche zwecks Wiederzulassung mit dem Verantwortlichen bei der Zulassungsstelle gesprochen. In diesem Gespräch fiel ganz beiläufig die Aussage von einem abgesägten Abgasrohr. Ich kann da jetzt nur spekulieren, aber offensichtlich haben diese Clowns meinen für eine Duplex vorbereiteten Ausschnitt an der Stoßstange einfach so gewertet. Rechtlich ist das für die ohnehin ein Totalverlust, den ganzen Ärger wird jemand sehr teuer bezahlen. Es zeigt mir aber erneut, welch geistigen Kinder heute bei der Polizei arbeiten. Jedenfalls in meinem Kreis, um hier nicht die gesamte Sippe über einen Kamm zu scheren. 
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14.06.2025, 00:57
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#34
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von marQo
Nach 12 Jahren ist es dann leider erst mal so weit, die uniformierten Clowns haben meiner Lady die Betriebserlaubnis entzogen, weil die Scheinwerfer, Blinker und Rücklichter nicht nachgewiesen sind. Alles von DEPO, alles E4-Zeichen mit Nummern, 6x TÜV gekriegt und trotzdem nicht rechtens?! Muss man nicht verstehen und spielt auch jetzt auch erst mal keine Rolle.
Zulassung wünscht eine Abnahme nach §21, ist eine größere Sache als ich angenommen habe. Denn der TÜV verlangt jetzt von mir eben diese Bauartgenehmigung dieser ganzen Leuchten. Es waren gleich 2 TÜVer, nachdem ich den ersten für verrückt erklärt habe und zu einem anderen bin.^^
Hat für die DEPO's schon mal jemand so etwas gehabt, gesehen oder je davon gehört? Gibt es für die Klarglasscheinwerfer, die Klarglasblinker und die LED-Rückleuchten eine Bauartgenehmigung, weiß da jemand was?
Zum Löschen der Betriebserlaubnis hat anbei die überklebten Blinker geführt, so wie die "manipulierte" Abgasanlage, ebenfalls mit e3-Nummer. Die wurde vor Ort weder beanstandet, noch gemessen, hat man im Nachhinein einfach hinzufügt. Nichts davon ist rechtens und ich habe bereits Strafantrag gegen diese Trolle gestellt, Nötigung, Rechtsbeugung, Fälschung von Beweismitteln und dafür das die mich in der Mittagshitze 2 Stunden haben nach Hause laufen lassen, gleich noch schwere Körperverletzung im Amt. Nützt mir aber für die Zulassung erst mal gar nichts. 
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Allein die beklebten Leuchten reichen zum erlöschen der BE doch schon aus.
Und Du solltest doch versuchen hier sachlich zu bleiben, woll?! 
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14.06.2025, 01:01
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#35
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von marQo
Ich habe 34 Jahre die Fresse gehalten, ich mag einfach nicht mehr.  Natürlich mache ich auch Fehler, um die geht es hier aber nicht, sondern um einen immer übergriffiger werdenden Staat. Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist. 
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Erscheint mir auch etwas schräg...scheinst ein netter Zeitgenosse zu sein...übergriffig wird "der Staat" nie, sondern die Exekutive setzt Recht und Gesetz durch. Du scheinst es damit nicht so genau zu nehmen und wunderst Dich dann. Schon seltsam.
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15.06.2025, 09:50
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#36
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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Zitat:
Zitat von McClane
Allein die beklebten Leuchten reichen zum erlöschen der BE doch schon aus.
Und Du solltest doch versuchen hier sachlich zu bleiben, woll?! 
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Wo steht das denn bitte? Dieses Land betreibt Justiz nach dem stille Post Prinzip. Die Scheinwerfer müssen weißes Licht ausstrahlen, die Blinker gelbes bzw. oranges. Mehr steht im Gesetz nicht drin.
Was zum erlöschen einer Betriebserlaubnis führen kann, ist eine Bauartveränderung. Die liegt in keiner Weise vor. Vielleicht befasst du dich erst mal mit den Bauartgenehmigungen und deutschem Recht. Man muss mir erst einmal die Schuld nachweisen. Dies geschieht in der Regel über Gutachten und nicht nach der Tageslaune eines Polizisten.
Zitat:
Zitat von McClane
Erscheint mir auch etwas schräg...scheinst ein netter Zeitgenosse zu sein...übergriffig wird "der Staat" nie, sondern die Exekutive setzt Recht und Gesetz durch. Du scheinst es damit nicht so genau zu nehmen und wunderst Dich dann. Schon seltsam.
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Deine Rechtsauffassung ist unterirdisch. Vielleicht sollte dein Dienstherr mal eine Gesinnungsprüfung bei dir vollziehen. Ich habe auf allen(!) Teilen ein E-Zeichen bzw. bei der Abgasanlage eine EG-Nummer. Beides ist bedingungslos anzuerkennen.
Update: TÜV SÜD verweigert die Prüfung nach §21 StVZO. Hier gibt es jetzt auch einen Strafantrag wegen Rechtsbeugung so wie Antrag auf Entzug der Akkreditierung. Wenn das so weiter geht, fahre ich bald nach Artikel 20 Grundgesetz Absatz 4 auch ohne Betriebserlaubnis, TÜV und Versicherungsschutz. Die Verantwortung trägt dann jemand anderes.
Hintergrund war eine Anfrage von mir, auf welcher Rechtsgrundlage man von mir rechtswidrig ECE-Typgenehmigungen verlangt. Dort wollte man mir dann klar machen, das man sich aussuchen kann, ob man ein Fahrzeig prüft oder eben nicht. Auch das ist wieder rechtswidrig.
Zitat:
Zitat:
Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigengesetz - KfSachvG)
§ 10 Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
(1) Eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr wird von der Stelle unterhalten, die die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde hiermit beauftragt. Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde legt die örtliche Zuständigkeit der Technischen Prüfstelle fest. Für denselben Bereich dürfen nicht mehrere Technische Prüfstellen errichtet und unterhalten werden.
...
(5) Der Auftrag, eine Technische Prüfstelle zu unterhalten, kann widerrufen werden, wenn die beauftragte Stelle nicht sicherstellt, daß die Technische Prüfstelle ihre Pflichten ordnungsgemäß wahrnimmt.
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Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/kfsachvg/__10.html
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16.06.2025, 18:11
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#37
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Mitfahrendes Erglied
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Zwischen Hamburg und Schwerin
Fahrzeug: E32-750iA Bj. Dez '90; Smart Roadster 115PS
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Dieser Thread hier wird immer witziger. Ich bleibe mal und guck mir das an. 
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18.06.2025, 15:10
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#38
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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Zitat:
Zitat von fuffi_lwl
Dieser Thread hier wird immer witziger. Ich bleibe mal und guck mir das an. 
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Hier ist jeder willkommen, sogar die ganzen McClans.
Anbei mal etwas Rechtsgrundlage für Interessierte:
Regelung Nr. 6 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrtrichtungsanzeigern für Kraftfahrzeuge
und ihre Anhänger
https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...42014X0718(01)
Zitat:
Zitat:
1.3. „Fahrtrichtungsanzeiger verschiedener Typen“ Leuchten, die sich in wesentlichen Einzelheiten wie den folgen
den unterscheiden:
...
Eine Änderung der Farbe der Lichtquelle oder der Farbe irgendeines Filters bedeutet keine Änderung des Typs,
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Zudem besteht zwischen den originalen Blinkern und den Klarglasnachrüstteilen ein kleiner Unterschied in der Kategorie. Heißt die Originalen sind Kategorie 1 (das ist die 1 über dem E1 Zeichen) und die Klarglas haben Kategorie 1a. Macht letztlich den Unterschied der Helligkeit aus, da die Klarglasblinker von Natur aus mehr Leuchtkraft haben.
In den Regularien heißt es dazu entsprechend, Blinker Kategorie 1 von mindestens 175 Candela bis maximal erlaubten 1000 Candela, bei den Klarglasblinkern Kategorie 1a liegen die Werte bei 250 min bis 1200 max.
Da braucht man kein Lichtlabor, um zu sehen, dass die Blinker selbst mit schwarzer Folie drüber, voll innerhalb dieser Werte sind. Und wenn man sich auf die Bauart des Fahrzeugs berufen will, wirds eigentlich noch besser, da hier 175 Cd als Minimum angegeben sind. Zu finden ist das alles unter Punkt 6 des verlinkten Dokuments.
Die Originalblinker dürften wie für diesen Typ üblich, so im Bereich zwischen 200 und 300 Cd liegen. Mal zum Vergleich. Leider rückt niemand die ECE-Typgenehmigungen für die Klarglasteile raus, derern Werte wären sehr interessant. Da darf sich aber gern der Staatsanwalt drum kümmern.^^
Die Abschlussscheibe dient hier allenfalls als Berechnungsfläche für die Lichtstärke. https://de.wikipedia.org/wiki/Lichts..._(Photometrie) Die Farbe ist jedenfalls völlig egal. Einfach mal ein paar Jahrzehnte zurück denken, an in.pro, fifft, mhw. Die richtige Lichtfarbe wird dort über Filterscheiben hinter der Abschlussscheibe bzw. farbige Lampen erreicht. Wie zum Beispiel bei den McQueen Rückleuchten hier. 
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18.06.2025, 15:23
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#39
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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So richtig bekomme ich es nicht mehr zusammen: Du hast doch die Gläser mit Folie beklebt, was das Problem darstellt, oder?
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18.06.2025, 15:43
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#40
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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Zitat:
Zitat von Bastl
So richtig bekomme ich es nicht mehr zusammen: Du hast doch die Gläser mit Folie beklebt, was das Problem darstellt, oder?
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So jedenfalls der Wunschgedanke des übereifrigen Polzisten und des Herrn bei der Zulassungsstelle. Es steht nur nirgends, dass das verboten ist. Argumentation ist, die Blinker müssen gelb sein. Das ist schlicht und einfach falsch.
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