BMW 7er, Modell E32 |
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06.01.2003, 20:45
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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ja, warum net?
jap, da hast du recht. nen kumpel von mir arbeitet da, dem kann ich das mal die hand geben. eigentlich keine schlechte idee... Danke!
Cu Se
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06.01.2003, 21:11
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#22
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† 08.06.2005
Registriert seit: 27.10.2002
Ort: Schleswig-Holstein
Fahrzeug: Audi 200 Quattro Treser,BMW 750iL E32
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Also ich würde sagen das deiner ein Vorserien-Xenon-versuchträger ist!
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07.01.2003, 02:39
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Aktuelle Infos bezüglich Xenon.
-habe ich eben durch Zufall gelesen-
Straßenverkehrszulassungsordnung:
( www.STZO.de)
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
UND:
§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.
(...)
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
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Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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07.01.2003, 03:16
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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und zum total schockieren:
aus: www.STVZO.de
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
(...)
(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
(...)
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07.01.2003, 10:28
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#25
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im Gedenken an Carsten †
Registriert seit: 08.10.2002
Ort: Oldenburg
Fahrzeug: MK7
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Zitat:
Orginal gepostet von FrankGo
§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.
(...)
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
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was ist mit Fahrzeugen, die vor dem 1. April 2000 mit Xenon ausgerüstet wurden?
brauchen die auch eine automatische Leuchtweitenregulierung?
und wie will man überhaupt feststellen, wann das Fahrzeug mit Xenon ausgestattet wurde
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07.01.2003, 14:55
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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gute frage! :roll
würd mich auch mal interessieren. Wenn das Ganze in den Papieren eingetragen werden muss (was bei mir NICHT ist), so wäre es ja nachvollziehbar, wann es eingetragen wurde... Also, weiß da einer was?
Cu Se
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07.01.2003, 15:02
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#27
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seven till heaven
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Dortmund
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Mein original Bosch Xenon ist nicht eingetragen, wüsste auch vom keinem der nachgerüstetes Xenon eingetragen hat. Warum auch?
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07.01.2003, 15:07
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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Keine Ahnung...
ansich müssen ja nur bauliche Veränderungen an der Karosserie, die das Crashverhalten verändern könnten, sowie auch Leistungs-, Technik- und Hubraumänderungen eingetragen werden... Beim Licht weiß ich es eben nicht genau. Würd mich aber mal interessieren, da ich das Xenonlicht echt schätzen gelernt habe. Warum sollte ich das nicht auch mal in ein anderes Auto einbauen, z.B. in meinen Taunus Ok, mal davon abgesehen, dass das ne Höllenarbeit wäre, u.a. wegen H4...
Cu Se
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07.01.2003, 15:28
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#29
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im Gedenken an Carsten †
Registriert seit: 08.10.2002
Ort: Oldenburg
Fahrzeug: MK7
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07.01.2003, 15:30
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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hähä...
ja sicha... warum net... man muss immer mal was anderes machen, ja und da geb ich dir recht mit dem nachrüsten... wie gesagt, vielleicht weiß ja noch jemand anderes ob man das eintragen muss... zum TÜV zu fahren und zu fragen ist mir zu doof - und wenn ich an unseren Beckumer TÜV denke, wird mir eh ganz schlecht!!!
Cu Se
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