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BMW 7er, Modell E32
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Alt 10.01.2005, 19:49   #21
ASS
Schwarzfahrer
 
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Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: VW T5
Standard

Zitat:
Zitat von Amando540i
Wenn Du das in Deinem Avatar bist wirds nicht schwer sein Dich zu erkennen...
genau ich bin nicht zu übersehen

ASS
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Alt 10.01.2005, 22:30   #22
krischi-box
die schwarze 7
 
Benutzerbild von krischi-box
 
Registriert seit: 01.06.2003
Ort: Wernigerode,Berlin
Fahrzeug: BMW E38 750 il
Standard

hm Quatsch mit Soße... ..also ich nehm Armando seine Meinung nicht persönlich,klar hast auch auf jeden Fall Recht......bei Personenschaden hört der Spaß gänzlich auf...ist schonmal fakt...

....dennoch möchte ich es nachrüsten und ich denke es ist auch machbar....legal!!..es ist bloß eine Frage des Geldes und der Geduld mit behördlichen Organen...der E 32 wurde zum Schluß auch mit Xenon verbaut und ich habe einer der letzten Baujahre..,würde glatt behaupten,Kabelbäume für diveres Extras wie LWR und SWR liegen sicherlich...wenn das vorhanden ist...gehe mal theoretisch von aus...(der Bock hat ansonsten volle Hütte-Ausstattung)..könnte man doch als Grundlage dieser Tatsachen Xenon nachrüsten,oder?..nbei den älteren Baujahren bis '91 denke ich es auch nicht,aber danach?..


und jetzt nicht wieder loswetern..würde mich über eine konstruktive Meinnug freuen

lg chris
__________________
E 32 rulez
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Alt 10.01.2005, 22:30   #23
MR77
über 20 Jahre dabei…
 
Benutzerbild von MR77
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Achim
Fahrzeug: E65 730d 2004, E66 760 Li 2003, Porsche Cayenne S 4.8 2007, MB SL 500 2003
Standard Das ist ja schade

dass mein Beitrag hier zum Schauplatz für Auseinandersetzungen wird.

Gerade weil es so viele unterschiedliche Meinungen gibt, wollte ich hier mal beschreiben wie ich vorgegangen bin.

War heute beim TÜV, wird eingetragen sobald autom. LWR eingebaut ist.
Begründung der Eintragung: Bereits typgeprüfte Originalscheinwerfer. Nur Änderung des Leuchtmittels. Leuchtmittel hat E-Prüfzeichen. Also kein Problem soweit.

@Forums-Boss:

von mir aus können alle Beiträge gelöscht werden, ab wo es "unsachlich" wurde.

Gruß
MR 77
MR77 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2005, 22:35   #24
Amando540i
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Amando540i
 
Registriert seit: 13.01.2003
Ort: Neumarkt
Fahrzeug: BMW 540i touring individual
Standard

Zitat:
Zitat von MR77
dass mein Beitrag hier zum Schauplatz für Auseinandersetzungen wird.

Gerade weil es so viele unterschiedliche Meinungen gibt, wollte ich hier mal beschreiben wie ich vorgegangen bin.

War heute beim TÜV, wird eingetragen sobald autom. LWR eingebaut ist.
Begründung der Eintragung: Bereits typgeprüfte Originalscheinwerfer. Nur Änderung des Leuchtmittels. Leuchtmittel hat E-Prüfzeichen. Also kein Problem soweit.

@Forums-Boss:

von mir aus können alle Beiträge gelöscht werden, ab wo es "unsachlich" wurde.


Gruß
MR 77
Was ist Dein TÜV-Prüfer von Beruf??

Das Leuchtmittel ist BESTANDTEIL der Bauartgenehmigung des Scheinwerfers. D.h. anderes Leuchtmittel = Verlust der Zulassung!

Und kein TÜV in diesem Land kann diese wieder erteilen. Einzig und allein das lichttechnische Institut in Karlsruhe kann im Rahmen eines lichttechnischen Gutachtens diese Genehmigung erteilen. Und die Kosten hierfür möchte wahrscheinlich niemand wissen.

@krischi-box

Natürlich kannst Du legal Xenon im E32 nachrüsten. Das hab ich auch nirgendwo bestritten. Aber das geht einzig und allein mit den Original-Xenonscheinwerfern des E32. Alle Bastellösungen sind nicht eintragungsfähig.

Ciao
Amando
Amando540i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2005, 22:35   #25
krischi-box
die schwarze 7
 
Benutzerbild von krischi-box
 
Registriert seit: 01.06.2003
Ort: Wernigerode,Berlin
Fahrzeug: BMW E38 750 il
Standard

@ MR 77 na siehste...ist doch möglcih..und ist die Nachrüstung machbar? was sagt der TÜv-Onkel?....

freu mich das du mal gleich mit kontruktiven Fakten ankommst


also @ MR 77...ein für disch

Lg chris
krischi-box ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2005, 22:58   #26
MR77
über 20 Jahre dabei…
 
Benutzerbild von MR77
 
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Ort: Achim
Fahrzeug: E65 730d 2004, E66 760 Li 2003, Porsche Cayenne S 4.8 2007, MB SL 500 2003
Standard Zu guter letzt...

Was mein TÜV-Prüfer von Beruf ist?
Er ist......na? Richtig! TÜV-Prüfer.

Spaß beiseite. Ist natürlich Dipl-Ing., hohes Tier beim GTÜ mit eigenen Prüfstellen, bildet angehende Ings aus. Ich glaub´ schon, dass der weiss, wie es geht.



MR77
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Alt 10.01.2005, 23:11   #27
Bandito
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von Bandito
 
Registriert seit: 05.01.2005
Ort: Sauerland
Fahrzeug: E34 - 535i - 10/91
Standard

Auskunft beim hiesigen TÜV:

Es geht. Auch mit den "normalen" H1-Scheinwerfern und den Xenon-Birnen mit H1-Fassung.
SWR und Leuchtweitenregelung ODER!!! Niveauregulierung, da beides denselben Effekt erzielt.
__________________
Gruß
Bandito
__________________________________________________ _________________
BMW: Man gönnt sich ja sonst nichts......
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Alt 11.01.2005, 00:32   #28
Amando540i
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Amando540i
 
Registriert seit: 13.01.2003
Ort: Neumarkt
Fahrzeug: BMW 540i touring individual
Standard

Ist ja erschreckend wie schlecht sich die Prüfer sogar auskennen. Kein Wunder daß in den Foren dann immer son Quatsch verbreitet wird.

Ein veränderter Scheinwerfer (und dazu gehört auch das Leuchtmittel) ist nicht mehr zulässig. Kann jeder in der StvZO nachlesen.
Amando540i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2005, 01:55   #29
chatfuchs
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von chatfuchs
 
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
Standard

Es ist ja nun soviel geschrieben worden... hat den nun einer für Xenon in den Original-Scheinwerfern eine Eintragung bekommen? Mir würde dieser Eintrag im Schein/Brief reichen - egal ob jemand meint das wäre nicht zulässig. Der Sicherheitsgewinn durch Xenon ist es allemal wert. Ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.

Gruß
Frank
chatfuchs ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2005, 13:31   #30
BullPit
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 21.12.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E32 750iL (04.89 ) ; E32 750iLS (11.91) ; E32 Alpina B12 (10.91) ; E38 ILS ( 04.00 )
Standard

Hi,

sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen ist es unerheblich ob die Scheinwerfer eingetragen sind oder nicht. Es kommt lediglich dann auf die Vermeitbarkeit des Unfalls an.. und das wird unabhängig von der Zulassung der Scheinwerfer von einem Gutachter festgestellt. D.h. wenn die Xenon-Scheinwerfer trotz Erlöschen der BE einwandfrei funktionierten und des Sichtfeld des Fahrers dadurch nicht schlechter ( sondern sogar besser.. vorausgesetzt Lichtfarbe ist im zulässigen Bereich ) ist, dann haben Regressforderungen von Versicherungen vor Gericht keine Chance. Problematisch wird es nur wenn der Unfall durch evtl Blendung eines anderen Verkehrsteilnehmers entstanden ist... und dieses kann bei Xenon-Umbauten schnell geschehen. Die Streischeiben vom orginalen Xenon sind anders als die der H1-Scheinwerfer. Anstatt der 45Grad Schräge wird das Licht in einer Art "Treppe" zur Seite abgestrahlt.

Ich hab meine Scheinwerfer auch umgebaut... lasse das aber gar nicht erst eintragen, bzw. versuche dieses

Gruß,
Pit
__________________
----------------------------------------------------------

Viele Teile aus diversen Schlachtwagen ( E32 ) vorhanden

Anfragen nur via U2U

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