


BMW 7er, Modell E32 |
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23.07.2007, 23:38
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#11
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Immer etwas neues :)
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: Mehrere :)
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Hi Anatol,
na das da wünsch Ich mal gute Besserung. Niemand hat gedacht das Du ins Krankenhaus musstest!
Zum Schaden. Joa, alles reperabel, aber nicht lohnenswert. Hat ja die komplette Front verschoben, da selbst der rechte Kotflügel einen Knick abbekommen hat.
Mein Tipp. Abwarten bis Gutachten erstellt ist. Hol Dir einen eigenen Gutachter. Nicht den von der gegnerischen Versicherung. Die gegnerische Versicherung kann ja ein zweites Gutachten erstellen, falls das Gutachten von Deinem Gutachter EXTREM überhöht ist. Aber wenn es ein guter ist, wird er Dir etwas extra berechnen, aber auf dem Teppich bleiben.
Dann den Wagen einfach bei Ebay verkaufen. Denn den Wagen kann man nur noch schlachten.
Gruß,
Pat
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V12 POWER
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24.07.2007, 00:23
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#12
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erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Postbauer-Heng
Fahrzeug: BMW 750xD
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Ich tippe mal auf einen wirtschaftlichen Totalschaden...
Die VA ist sicherlich auch in Mitleidenschaft gezogen worden. (Nicht böse gemeint)
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24.07.2007, 05:03
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#13
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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ehh, der Anatol ist ein bischen laenger hier im Forum, wie andere
registriert seit: 23.07.2003
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24.07.2007, 06:42
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#14
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Standheizer
Registriert seit: 01.04.2003
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
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Zitat:
Zitat von Pat_750i
Hi Anatol,
Hol Dir einen eigenen Gutachter. Nicht den von der gegnerischen Versicherung. Gruß,
Pat
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Ja, auf jeden Fall
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Gruß Holger
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24.07.2007, 10:37
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#15
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V8 Connaisseur
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
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Hi Anatol,
wenn Du nicht schuld bist, hat IMHO die Gegenseite im Normalfall kein Recht so einfach ein Gegengutachten zu verlangen. Das würden sie wegen der doppelten Gutachtenkosten wohl schon alleine nicht machen. Soweit ich weiß, haben die Jungs allerdings ein Vorkaufsrecht, wenn die Repkosten höher sind als der Zeitwert (wirtschaftlicher Totalschaden).
Da der Aufprall von links war, liegt aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit vor, daß Du schuld bist.
Ich denke, Du solltest ungeachtet der Schuldfrage unbedingt zum Anwalt!
Viele Grüße
Harry
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24.07.2007, 10:59
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#16
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www.7er-Shop.de
Premium Mitglied
Registriert seit: 13.12.2006
Ort: Mainz-Kastel
Fahrzeug: E32 740iLA ,E32 740i,E34 540 Touring 6-Gang,525TDS,730i R6
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Zitat:
Zitat von DVD-Rookie
Hi Anatol,
wenn Du nicht schuld bist, hat IMHO die Gegenseite im Normalfall kein Recht so einfach ein Gegengutachten zu verlangen. Das würden sie wegen der doppelten Gutachtenkosten wohl schon alleine nicht machen. Soweit ich weiß, haben die Jungs allerdings ein Vorkaufsrecht, wenn die Repkosten höher sind als der Zeitwert (wirtschaftlicher Totalschaden).
Da der Aufprall von links war, liegt aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit vor, daß Du schuld bist.
Ich denke, Du solltest ungeachtet der Schuldfrage unbedingt zum Anwalt!
Harry
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Viele Grüße
Hallo Harry
Die haben ein Vorkaufsrecht wenn das Fahrzeug noch da ist wenn sie ihr Angebot unterbreiten.Ist es voher verkauft geht denen ihr Gebot ins Leere.
Du musst dann nur den Kaufvertrag vorweisen für wieviel du ihn verkauft hast.
Gruss Andre
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24.07.2007, 11:03
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#17
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Immer etwas neues :)
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: Mehrere :)
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Zitat:
Zitat von abenson
Viele Grüße
Hallo Harry
Die haben ein Vorkaufsrecht wenn das Fahrzeug noch da ist wenn sie ihr Angebot unterbreiten.Ist es voher verkauft geht denen ihr Gebot ins Leere.
Du musst dann nur den Kaufvertrag vorweisen für wieviel du ihn verkauft hast.
Gruss Andre
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50€
LOL
@ Harry
Wieso hat er Schuld, weil der Unfall von links war?!... Also Ich kenn das so mit rechts vor links. Anatol kam ja von rechts und nicht von links... Das verstehe Ich jetzt nicht.
Aber vielleicht hat ja ANatol mal kurz Zeit und schildert den Unfall etwas genauer, denn er schrieb ja nur, das der Unfall sich auf dem Aldi Parkplatz neben dem Schrottplatz befunden hat.
Gruß,
Pat
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24.07.2007, 21:27
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.07.2003
Ort: Heilbronn
Fahrzeug: BMW E38-750iA (01.1999)
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Der Unfallhergang
Hallo Forumler.
Ich fuhr auf eine T-Kreuzung heran. Ich wollte nach links auf die vorfahrtsberechtigte Straße abbiegen. Ich kam vor der Kreuzung fast zum Stillstand. Auf der vorfahrtsberechtigten Straße sah ich von links das gegnerische Fahrzeug kommen. Der rechte Blinker des gegnerischen Fahrzeuges war eingeschaltet. Das Fahrzeug wurde langsamer. Daraufhin bin ich losgefahren. Das gegnerische Fahrzeug ist jedoch nicht nach rechts abgebogen, sondern ist gerade aus weitergefahren. Evtl. sogar beschleunigt. Dabei kam es zu einer Kollision.
Es gibt zwei Zeugen, die schriftlich bestätigt haben, daß das gegnerische Fahrzeug den Blinker nach rechts gesetzt hatte.
Der Rest wird sich erst später klären.
Gruß,
Anatol
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24.07.2007, 21:42
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#19
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Immer was neues......
Registriert seit: 29.04.2006
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW Touring E36 Edition 316i
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Ich denke
Ich denke es geht 50/50 aus, wie immer, auch wenn der Blinker gesetzt ist muß ich noch lange nicht abbiegen.
Der kann es sich ja anders überlegt haben und da du die Vorfahrt achten mußtes, weil du links abbingen wolltest, sieht es nicht gut aus.
Leider ist das so recht doof, aber es wird so ausgehen.
Das ist zum beispiel ein Grund warum ich nicht losfahre, auch wen der Dödel blinkt.
Viele Grüße
Euer Spongebob7er
__________________
Euer geplagter Spongebob7er
und ich wünsche noch eine gute Fahrt

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24.07.2007, 21:55
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von Anatol
Hallo Forumler.
Ich fuhr auf eine T-Kreuzung heran. Ich wollte nach links auf die vorfahrtsberechtigte Straße abbiegen. Ich kam vor der Kreuzung fast zum Stillstand. Auf der vorfahrtsberechtigten Straße sah ich von links das gegnerische Fahrzeug kommen. Der rechte Blinker des gegnerischen Fahrzeuges war eingeschaltet. Das Fahrzeug wurde langsamer. Daraufhin bin ich losgefahren. Das gegnerische Fahrzeug ist jedoch nicht nach rechts abgebogen, sondern ist gerade aus weitergefahren. Evtl. sogar beschleunigt. Dabei kam es zu einer Kollision.
Es gibt zwei Zeugen, die schriftlich bestätigt haben, daß das gegnerische Fahrzeug den Blinker nach rechts gesetzt hatte.
Der Rest wird sich erst später klären.
Gruß,
Anatol
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Hallo,
da wirst Du wahrscheinlich die A...Karte gezogen haben. Denn trotz der Blinkerei des Unfallgegners, musst Du die Vorfahrt beachten. Und ein falsches Blinkersignal ist nur ein Vergehen, was den Typ vielleicht 20 € kostet. Ich würde mir schnellstens einen Anwalt suchen.
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