So mal im Auftrag ne Frage die ich so auch nirgends beantwortet gefunden habe.
Wenn man z.B.: an unseren 7ern die funktion der vorderen nebelscheinwerfer so ändert das diese am tage einzln einschaltbar sind so das nur die nebler angehen und der ganze andere lichtbimmelkram nicht könnte man sich diese evtl als tagfahrlichter eintragen lassen, oder zumindest als solche nutzen.
ich persönlich fände es schöner die tagfahrlichter unterhalb der nebler in der kleinen plastiklippe zu verbauen muss mich da nur nochmal mit dem wie und dem erlaubt auseinandersetzen, weil hier in der gegend weis nicht warum wenn ich aufgrund erhöhten rennleitungsaufkommens die nebler ausmache dann wird mein kleinwagen dauernd übersehen

und da ich den ärger mit unseren freunden und helfern vermeiden will aber auch nicht dauernd von blindies abgeschossen werden möchte muss ich mal ne lösung finden.
was kost das eigentlich wenn ich wegen der nebler angehalten werde den das hab ich immer vergesen zu fragen und bisher wollt auch kein polizist geld von mir deswegen.
Danke u. Gruss Matze