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BMW 7er, Modell E32
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Alt 15.10.2005, 19:05   #11
Saba
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Registriert seit: 24.04.2005
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Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
Standard Hallo YEL-CAB

wie geht es dann mit sonderanfertigungen, zB. Felgen ???
Da gibt es ja keine ABEs
Das wird noch was werden
__________________
________________________________________
Gruß aus dem Schwarzwald
Olli
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Alt 15.10.2005, 19:10   #12
Yel-Cab
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Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
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Standard

oh ja - und das wird noch richtig lustig. alle meine sachen an meinem taunus sind über sondereinntragung in den brief gekommen. war ja bisher nicht das problem. abwarten, was das gibt wenn ich die kiste anfang näxten jahres wieder anmelde. werd nachfragen sobald ich meinen Bimmer in den nächsten Wochen wieder fit hab und anmelde...
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Alt 15.10.2005, 19:59   #13
Mick
Die Stimme der Vernunft
 
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Registriert seit: 10.05.2002
Ort: Mitten zwischen K und D
Fahrzeug: Langer 4 Liter 03.92 eine Schönheit in Alpinweiss II nur noch bei Sonne in Betrieb! 540i E39 Sechsgang, 550ix LCI
Standard

Zitat:
Zitat von 7er-Olli
Hallo Mick
Es gibt KEINE eintragungen von rad reifen kombinationen mehr,
das steht sogar auf deinem neuen schein, mußt du nur lesen
Doch, es gibt sie - allerdings MUSST Du es nicht tun, sondern kannst ABE oder Gutachten mitführen (was nicht erst seit jetzt so ist). Diese drei Möglichkeiten hatte ich beschrieben.

Zitat:
Zitat von 7er-Olli
Weiter gilt die KBA nr. auf der Felge, muß aber leider nicht
mehr eingetragen werden!!! Die zeiten sind vorbei
Stimmt, vorbei sind die Zeiten in denen der gemeine Extrem-Tuner im Handschuhfach Platz hatte...

Zitat:
Zitat von 7er-Olli
Ich schreibe das jetzt langsam, das es gut rüber kommt:
In Deutschland zugelassene KFZs müssen auch weiterhin der StVZO entsprechen! nur halt ohne Eintragerrei
Sag´ ich doch. Und wo ist jetzt die Narrenfreiheit?

@John: Ziffer 33 wird nicht zusammengefasst, sondern tatsächlich kastriert. Es steht, wie gesagt, z.B. nur noch eine Rad-/Reifenkombination in Teil 1 (2 gar nix) - die bereits ab Werk freigegebenen (im Falle meines Winter-E34 zig´) Alternativ Kombinationen wie z.B. M+S Reifen entfallen.
Dummerweise hat BMW hierfür bisher aber weder eine Anbaubescheinigung noch ein Teilegutachten oder eine ABE ausgegeben... Un´ nu, Herr Wachtmeister?
Bei seinerzeit per Paragraph 21 - Einzelabnahme genehmigten, bauartlichen Veränderungen, heisst es aufpassen das die Beamten beim Strassenverkehrsamt das auch wirklich übernehmen. Das erfasst die Dienstanweisung zumindest bei uns im Kreis nämlich nicht im Detail.

Mick

P.S. Die überall beschriebenen 2 Felder für Haltereintragungen sind zwar vorhanden, beim Wechsel ist man aber zunächst mal alleine, so das faktisch erst -und garantiert kostenpflichtig- beim zentralen Fahrzeugregister angefragt werden muss (sehr praktisch beim Gebrauchtwagenkauf...)
Mick ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2005, 16:20   #14
Yel-Cab
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Wenn einer Cop Zweifel hat, bekommst Du nach wie vor ne Mängelkarte oder der Wagen wird stillgelegt. Denn auch vor Ort mußt DU den Nachweis führen, dass alles -wie es so schön heißt- ordnungsgemäß ist.
Moin.

hab heute durch zufall in dieser blöden ADAC-Motorwelt-Zeitung was über den ganzen mist gelesen. Online stehts auch:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) da lang

Wie is das denn nu? Sagen wirs mal so, du als rennleiter solltest das wissen, aber der Verein mit den gelben Klamotten eigentlich auch. Nu bin ich verwirrt...
Yel-Cab ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2005, 18:26   #15
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Das gilt für die serienmässigen Dinge, die nicht mehr drinstehen.
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Alt 07.11.2005, 19:56   #16
McDeath
Kugelsichere Seele
 
Benutzerbild von McDeath
 
Registriert seit: 05.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
Daumen nach oben

hallo,

habe letzte woche meine wohnsitzänderung klar gemacht.
volles programm, von doppelkarte bis zum "alten" brief.
ich bekam mit den neuen kennzeichen auch neue zulassungsbescheinigungen
(Teil I + II) und den "alten" brief mit.
dieser wurde entwertet und den soll ich laut nem schriftlichen hinweis
auch mitführen.
denn dort stehen auch alle rad-/reifenkombinationen drin und die sollen
als nachweis der zulässigkeit dienen.

dann gibt es neue bezeichnung für die felder, auch zahl-/buchstabenkombi... lernt schon mal den index auf der rückseite!
also ich erkenne anzeichen einer alphabetischen zuordnung....


fazit: höhere gebühren + schwer zu lesende, "neue" Zulassungsbescheinigung TEIL I + zusätzliches papier, was man dabei haben sollte.

es lebe die bürokratie, juchu

und meinen namen haben sie auch noch falsch übertragen

was macht man(n) denn nu, wenn sie einem die alten sachen nicht mitgeben?
rhetorik-schnellkurs?

gruß
__________________
Gruß
Tom

Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."

Geändert von McDeath (11.05.2007 um 22:12 Uhr).
McDeath ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2005, 21:08   #17
Steamroller
unbedingt fahrbereit
 
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Registriert seit: 09.12.2002
Ort:
Fahrzeug: E32 735iA (91er) & E32 740iL (92er)
Daumen nach unten

Hallo zusammen,

habe für meinen 525i E34 eine zu diesem Thema passende Frage in's E34 Forum gestellt, bin aber immer noch nicht viel schlauer.

Hier die kurze Version:

Bei der HU: 195/65/15 M&S standen nicht im (alten) Fahrzeugschein--> geringer Mangel: Umbereifung oder Eintragung der Reifen erforderlich lt. TÜV-Bericht.

Ich also zum TÜV, Abnahme machen lassen ca. 38 Euro abgedrückt. TÜV-Mensch und Abnahme Bericht sagen mir: Ab zur Zulassungsstelle nur dann hat das Auto ABE.

Bei der Zulassungsstelle bekomme ich neue Papiere... nur noch eine Reifengröße eingetragen: 195/65/15 M&S. Die Größen für die Sommerreifen stehen nicht mehr drin.

Darf ich jetzt nur noch Winterreifen fahren? Für die original BMW-Alus mit 205 er Reifen gibt's ja keine extra Papiere?

Oder hätte ich die 195er Winterreifen auch ohne Eintragung aufziehen und fahren dürfen obwohl mir der TÜV schriftlich etwas anderes mitgeteilt hat?

Doch wieder lang geworden... hier noch mein Beitrag vom E34 Forum:

Hallo Forum,

nachdem der TÜV bemängelt hat, dass meine Winterreifen in der Größe 195/65/15 nicht im Fahrzeugschein stehen habe ich mir bei BMW die Ümrüstungsliste besorgt und die Reifengröße beim TÜV abnehmen lassen.

Der Freundliche Tüv-Maitarbeiter sagte mir ich müsste noch zum Landratsamt, damit dass dann eingetragen wird.

Ich also ab zum Landratsamt... dort wurde erstmal mein Fahrzeugbrief entwertet, der Kfz_Schein eingezogen und ich habe diese Tollen neuen "Zulassungsbescheinigungen I und II erhalten.

Die Dame vom Amt sagte, es wird grundsätzlich nur EINE Reifengröße im neuen "Schein-Ersatz" eingetragen...

Jetzt stehen in diesem Schein-Ersatz also nur noch 195/65/15 M&S. Und nun? Wenn ich jetzt meine Sommerreifen wieder aufziehe stehen die ja nirgends drin (ausser auf dem entwerteten Brief, den ich behalten durfte).

Wie ist das bei einer Kontrolle? Woher weiss der Beamte was ich für Reifen fahren darf, wenn nur eine Größe in den mitgeführten Papieren steht?

Darf man jetzt alle (auch nicht eingetragenen) Reifengrößen fahren oder muss man beim Wechsel von Sommer- auf Winterreifen neue Papiere holen oder wie läuft das?

Auf der Seite vom ADAC bin ich nicht wirklich fündig geworden, da steht was von neuen Papieren bei Umzug oder Halterwechsel... zu neuen Papieren bei eintragung einer neuen Reiffengröße stand da nix.

Hat jemand Infos zu diesem Thema?

Vielen Dank im voraus!

Tja... der TÜV-Prufer, der die HU gemacht hat war jedenfalls der Meinung eine Eintragung sei erforderlich.

Jetzt habe ich das machen lassen, habe weniger Reifengrößen eingetragen als vorher und bin ca. 50.- Euro los.

Wenn ich jetzt bei ner Kontrolle noch Probleme bekomme wenn ich wieder die Sommerreifen drauf habe dann krieg ich nen Vogel.

Herzlichen Glückwunsch an denjenigen, der sich das ausgedacht hat. DU BIST DEUTSCHLAND!
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Alt 07.11.2005, 21:20   #18
Yel-Cab
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Zitat:
Zitat von John McClane
Das gilt für die serienmässigen Dinge, die nicht mehr drinstehen.
aha. hmmm... der teufel steckt also mal wieder im detail... Bürokratie... Warum alles einheitlich regeln wenns auch anders geht, hmm? Ich wander aus... Nur wohin???? *aaaaaaargh*
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Alt 07.11.2005, 21:29   #19
Saba
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Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
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[quote=Yel-Cab]aha. hmmm... der teufel steckt also mal wieder im detail... Bürokratie... Warum alles einheitlich regeln wenns auch anders geht, hmm? Ich wander aus... Nur wohin????

Ich Wander mit aus, laß uns zu Erich gehen, da gibt es immer schöne High-Liner
für schmales Geld oder Yen wie die es nennen!
Saba ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2005, 21:42   #20
Yel-Cab
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[quote=7er-Olli]
Zitat:
Zitat von Yel-Cab
aha. hmmm... der teufel steckt also mal wieder im detail... Bürokratie... Warum alles einheitlich regeln wenns auch anders geht, hmm? http://www.oldschoolgarage.de/forum/...les/stupid.gif Ich wander aus... Nur wohin????

Ich Wander mit aus, laß uns zu Erich gehen, da gibt es immer schöne High-Liner
für schmales Geld oder Yen wie die es nennen!
von mir aus. aber da brauch ich erst 20 jahre um zumindest einen kleinen Teil der Sprache zu können... aber ich denk die sind was die bürokratie angeht bestimmt noch schlimmer als wir hier oder?
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