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Zitat von Alpina0815
Die Bestimmungen für die Zuteilung des 07er-Kennzeichens sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In NRW z.B. hilft es nichts, wenn ein Fahrzeug nur 7 mal gebaut wurde, aber noch keine 20 Jahre alt ist. Für meinen B11 4.0 Nr. 2 von 7 bekomme ich in NRW keine 07er-Kennzeichen und für die anderen Alpina unter 20 Jahre auch nicht, selbst wenn davon teilweise unter 100 Stück nur gebaut wurden.
Alle anderen Fahrzeuge, egal wie sie ausschauen, bekommen ein 07er-Kennzeichen, wenn sie 20 Jahre alt sind - ist irgendwie nicht korrekt.
In Bayern liegt der Fall anders. Hier gibt es vier Kriterien:
1. Fahrzeug älter als 20 Jahre => Zuteilung des 07er-Kennzeichens
Falls das Fahrzeug noch keine 20 Jahre alt ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
=> geringe Produktion
=> weitestgehender Originalzustand
=> gültiger TÜV,
dann gibt es auch - chatfuchs - für einen Bj 94er B12 5.0 L ein 07er-Kennzeichen.
Ich habe gerade einen Antrag in Bayern laufen, mal sehen, ob das hinhaut.
Fahrtenbuch ist klar und nur zu Spaß darf man eben nicht herumfahren, aber man darf zu Treffen, Veranstalltungen und Meetings fahren, man darf in Werkstätten oder zu Händlern fahren, um nach Teilen zu suchen; man darf Probe- und Prüfungsfahrten machen und so kommt doch so einiges zusammen, was man eben doch fahren darf. Und - jetzt mal ehrlich - diese Fahrten zu dokumentieren ist doch wohl gegenüber einer Kfz-Steuer zwischen 500 EUR und 1.300 EUR ein Witz oder? - ganz zu schweigen von den 07er-Versicherungen.
Wer dafür zu faul ist, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen hat für meine Begriffe einfach zuviel Geld.
Gruß Rainer
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Hallo,
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass es bei uns in Bayern ein rotes Kennzeichen für einen 10 Jahre alten ALLPINA gibt.
Gerade hier in Bayern ist es schon fast eine Zumutung eine Wunschnummer zu bekommen
Wünsche Euch viel Glück....vielleict sollte ich es mit meinem 18 Jahren alten M535ia (216 Stück) auch mal versuchen?
Gruß,Raffael
Hier noch ein Auszug der Münchener Zulassungsstelle:
Information zu Oldtimerkennzeichen
Für die Beantragung bzw. Ausgabe Roter Dauerkennzeichen gem. § 28 Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordung (StVZO) und der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO für Oldtimerfahrzeuge werden folgende Unterlagen benötigt:
Polizeiliches Führungszeugnis
(Beantragung bei den Meldestellen oder Kreisverwaltungsreferat)
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
(zu richten an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg)
eigener, formloser, schriftlicher Antrag mit Kopie vom Reisepass bzw. Personalausweis
Formloser, schriftlicher Antrag
(mit Begründung des Bedarfs)
Versicherungsbestätigung nach § 29 a StVZO
(zur wiederkehrenden Verwendung)
Vorlage der Original Fahrzeugbriefe mit Abmeldebescheinigung
(Erstzulassungsdatum muss mind. 20 Jahre zurückliegen) und Eigentumsnachweis
Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Vorlage des Ursprungszeugnisses und Eigentumsnachweis, sowie Gutachten gem. § 21 StVZO und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Auflistung der Oldtimerfahrzeuge mit Fahrzeugdaten
(Fahrzeugart, Fahrzeugident-Nr., Tag der ersten Zulassung)
Zusätzlich ist grundsätzlich ein 4-Punkte Gutachten nach der 49. Ausnahmeverordnung (erhältlich beim TÜV) erforderlich
Folgende Fahrten können mit roten Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge durchgeführt werden:
Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
An- und Abfahrten zu den Oldtimerveranstaltungen
Fahrten zur Werkstatt und evtl. anschließender Probe- bzw. Überführungsfahrt
(mit Begründung des Bedarfs)
Diese Dienstleistung erhalten Sie bei der
Kfz-Zulassungsbehörde