BMW 7er, Modell E32 |
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02.12.2012, 00:07
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.04.2011
Ort: Aken/ Elbe Eastside
Fahrzeug: E38 730i, Supra MKIII+MKIV, MB /8, Porsche 924 und andere
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Aber nicht alle fahrzeuge hatten eine Niveauregulierung, oder täusche ich mich da, denke da nicht nur an BMW, gab ja mehrere Hersteller in den anfänglichen 90ern, welche Xenon verbaut hatten und keine automatische LWR oder Niveau verbaut hatten.
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02.12.2012, 00:18
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#12
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750i powered by ROTTALER2
Registriert seit: 23.03.2005
Ort: bei Marburg
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
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Also ich kenne es,dass der Fuffi!!!! immer eine Niveau Reguierung hat.
Ich habe bishe nur zwei 750 gesehen,die keine Niveau Regulierung hatten,also
Werksseitig nicht, denn selbst ausbauen kann es jede Werkstatt.
Ich denke bei diesen Wagen war es der Wunsch des damaligen Neuwagenkäufers,dass die Niveau Regulierung entfallen sollte.
Viele Grüsse
Peter
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02.12.2012, 00:19
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.07.2004
Ort: Bad Ems
Fahrzeug: e30 320i, e32 730iA M60 Prins Lpg Bj.94,E38 750i M73 cosmosschwarz Individual Bj.97
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Ja das stimmt,zb. das zweite Auto Weltweit mit Gasentladungslampen als Option war der damalige Audi 100 mod C4 4.2 Bj.93,der hatte auch keine automatische Leuchtweitenregulierung drin in Verbindung mit Xenon.
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02.12.2012, 00:24
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#14
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Hier wird mal wieder einiges an Halbwissen verbreitet:
- LWR war schon ab 1.1.1990 Pflicht und davor gab es kein Xenon.
- Niveauregulierung IST auch eine LWR.
- SWRA war die erste Jahren bei Xenon kein Pflicht, aber das gilt nicht für spätere Nachrüstungen, nur für Xenon AB WERK
Ob die LWR manuell oder automatisch ist, spielt so weit ich weiss keine Rolle.
Ob der TE Niveau hat lässt sich mit Abfrage der VIN klären.
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02.12.2012, 00:35
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#15
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Zitat:
Zitat von Captain_Slow
- Niveauregulierung IST auch eine LWR..
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idR habe Fahrzeuge mit Xenon und Niveau aber immer LWR (und zwar automatische, wobei die Vorschrift zur ALWR nicht am Xenon speziell festgemacht ist, sondern an der Leuchtstärke! Siehe ECE-R48, ) , da die Niveau viel zu langsam reagiert - die auf/ab Bewegungen der Fahrzeugfront könnte Niveau nie ausgleichen - wie auch? Es würde ständig der Gegenverkehr geblendet.
Es mag sein das es sehr wenige Fz aus der Anfangszeit gibt die noch keine ALWR zur Niveau haben, aber das sind eher Ausnahmen.
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Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
Geändert von Chevyman (02.12.2012 um 01:32 Uhr).
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02.12.2012, 01:19
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#16
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(zu)erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.09.2010
Ort: Wendelstein
Fahrzeug: Modifizierter E32 735i Granitsilber; E83 3.0d Automatik Silbergrau; Anhänger Selbstbau mit Junkers 1HK65 Fimag 7,5kvA Aggregat; STEMA Anhänger 1,3t
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Darf ich mal etwas xenon licht ins dunkel bringen?
also ich hab ja das gefrickel bei mir nachgerüstte in BOSCH; habe es mir abaler damals mehrmals schwaz auf weiß von tüv usw bestätigen lassen dass es entweder eine niveuregelurierung (oder besseres [EDC]) sein muss, das sich u.U. einfnach das ganze heck des autos anpasst; und die Scheinwerfer nicht nachregeeln müssen an stellmotoren; gibt aber beim E32 kein Rädchen zum hoch und runterfahren im innenraum (ist ja auch klar.)
das Andere was man zur option hat ist eine AUTOMATISCHE leuchtweitenregulierung also ALWR nicht LWR. das rädchen das man selber drehen kann ist nicht zulässig. Da sitzt dann einfach ein ultraschallgeber ähnlich wie beim PDC an dem heck des Autos und misst stetig den Abstand zum Straßenbelag und dementsprechend werden die scheinwerfer über Stellmotoren Eingestellt.
und SWRA war meinen Nachforschungen nach eigentlich schon immer Pflicht. Denn selbst wenig Dreck reicht dass das blendet wie Sau. (jaa gut in den ersten 1-2 jahren als das aufkam mag das anders gewesen sein, genau wie vor 1998 noch keien eintragung bei anchrüstung von xenon Pflicht war, weshalb ja E39 steuergeräte die uralt sind Höchstpreise auf ebay erzielen)
hier hatte ich das mal erwähnt :
http://www.7-forum.com/forum/5/endli...en-179206.html
Abern ja das einfachste um das problem aus der welt zu schaffen, wäre es wenn man die letzten 7e nummer der Vin hätte; ich kann die vom 7er und die vom 1er mittlerweile auswendig spart zeit und kramen im Handschuhfach
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02.12.2012, 01:37
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#17
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Du hast also schlicht das nachgerüstet, was vorgeschrieben ist - ALWR und SWRA (wenigstens mal ein ordentlicher Umbau)
Magst das "schwarz auf weiß" vom TÜV zur Niveau mal posten? Das würde viele hier sicher interessieren und wesentlich mehr Licht ins Dunkle bringen
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02.12.2012, 06:10
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#18
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Habe gerade noch mal in der Preisliste geschaut und Xenon gabs nur in Verbindung mit Niveau.
Ein automatisch LWR mit Ultraschal gab es gar nicht für den E32, nur eine hydraulische (der anscheinend nach 1989 entfallen ist, aber mein 88'er 735i hatte das):
Scheinwerfer-Leuchtweitenregulierung BMW 7' E32, 735i (M30) ? BMW Teilekatalog
Keine Ahnung was Omicron_Delte nachgerüstet hat und warum er das hier nicht nachgerüstet hat, oder passt das System nicht an den Xenonlampen
Aber wenn man SWRA und Niveau hat, braucht man original Xenon doch nicht ein zu tragen ?
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02.12.2012, 13:32
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#19
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Ich sag das Niveau alleine nicht reicht. Klar werden einige sofort wieder hochgehen, der eine oder Andere hats evtl sogar ohne eingetragen bekommen. Nur - der TÜV trägt viel ein wenn der Prüfer gut drauf oder unwissend ist. Daher sind Einzelfälle kein Maßstab - eine rechtssichere Eintragung die überall jederzeit anerkannt wird ,wäre interessanter.
Keine Ahnung warum die Leut immer soo scharf auf Xenon sind - vor allem werden bei so nachträglichen Umbauten oft ruckzuck Brenner verbaut die nicht zulässig sind und es heißt - Sie her, alles eingetargen....
Also - nicht meckern schimfen maulen - Wo in der StVzO oder in welcher ECE Richtlinie steht, das bei Xenon (genauer gesagt ab einer Leuchtstärke über 2000 Lumen, egal welche Leuchtmittel) Niveau (und SWRA natürlich) ausreicht? Nicht : ich habe mal gelesen gehört, mein Spezl hat.... WO?
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02.12.2012, 19:48
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#20
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Original (E32-) Xenon muss man beim E32 gar nicht eintragen (wenn Niveau und SWRA vorhanden sind !).
Omicron_Delta hat aber nicht ganz originale sondern umgebaute wenn ich das richtig verstanden habe.
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