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Kommentare zur Meldung "Service: Richtiges Verhalten bei Polizeikontrollen"
 Service: Richtiges Verhalten bei Polizeikontrollen    Service: Richtiges Verhalten bei Polizeikontrollen
Jetzt beginnt die ganz heiße Phase der Karnevalszeit. Festsitzungen und Feiern stehen an, und da lässt sich so mancher dazu verleiten, Alkohol zu trinken und sich trotzdem hinters Steuer zu setzen. Auch die Polizei führt in dieser närrischen Zeit vermehrt Polizeikontrollen durch. Doch wie sollten sich Autofahrer im...
News vom 23.02.2006 | ganzen Artikel lesen >>
 
 
 
 
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Alt 25.02.2006, 13:55   #10
sven7
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Ort: Wassertrüdingen
Fahrzeug: Frühere Fahrzeuge: 320i (E30), 520i (E34), 735i (E32), 730i (E32) Bj. 07.93 Shadowline Facelift, Alfa 145, Renault 25, Escort Cabrio, Aktuell: Audi 90
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Zitat:
Zitat von Christian
Hallo Peter,

Du hast Recht, ich habe das tatsächlich nicht geprüft. Wie könnte ich auch jede Meldung bis ins Kleinste überprüfen. Wenn es aber heißt, dass ein oberstes Langericht irgendwas entschieden hat, so würde ich es nicht als "Unsinn" bezeichnen.

Es heißt auch nur, dass man nicht "muss" und nicht, dass man nicht "soll".


Wenn ein oberstes Landgericht ein Entscheidung getroffen hat, so muss man nichts mehr glauben, sondern man kann sich mit Aktenzeichen jederzeit darauf berufen.

Ich verstehe ja, dass so ein Meldung für die Polizei idiotisch klingen mag, weil sie den Arbeitsalltag erheblich erschweren kann, aber für den Autofahrer ist es sicher sehr interessant zu wissen, wie man im Zweifel mit einer bestimmten Situation umzugehen hat bzw. umgehen kann.

Zeigt mir also mitten auf einer verlassenen Landstraße eine zivil gekleidete Person eine Polizeikelle, so hätte ich auch bisher nicht anhalten. Nach Lesen dieser Meldung weiß ich zumindest, dass das auch in Ordung ist.

Gruß,
Chriss

PS: Haben den Thread mal ins Forum "Kommentare zu 7-forum.com News" verschoben.

da fällt mir grad noch folgendes ein:
dieter bohlen darf die polizisten sogar dutzen
begründung war, er sagteh zu jedem du

ich hab garnicht gwusst das dies als beleidigung gilt
ich sag auch zu nem polizisten du wenn er es als erstes sagt oder gleich alt oder ausnahmsweise nett ist.
bis jetzt hat sich darüber auch noch niemand beschwert.
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