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Alt 05.12.2004, 22:19   #1
pille
Gast
 
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Zitat:
Zitat von celentano
Die NL oder der Händler kauft bei Leasing das Fahrzeug nach Dekra Schätzung ab, nicht nach dem von der BMW Bank vorgegebenen Restwert.
Sicher? Dann wäre ja die Bank der Träger des Restwertrisikos & nicht die NL/Hdl? Das kann rechtlich eigentlich nicht sein, denn auch Leasing ist ein Teilzahlungsgeschäft mit einer festgelegten (sich durch die Laufzeit ergebenden) Ablöse/Restwertsumme, die auch gezahlt werden muß (bei vorzeitiger Beendigung vom LN, bei vertragsgemäßer Beendigung von der NL/Hdl.).
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Alt 05.12.2004, 22:24   #2
celentano
IT Guy
 
Registriert seit: 15.11.2004
Ort:
Fahrzeug: Audi Q8, Porsche 991.2 Targa 4S, Aston Martin Virage Volante, Porsche 718 Boxster
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Nein, eben nicht. Ein Leasing endet immer bei der Bank, die kauft das Auto beim Händler, ist Eigentümer des Wagens und vermietet ihn an dem Kunden. Ob und zu welchen Konditionen die Bank das Auto dann wieder verkauft, ist allein Sache der Bank. Manche Banken haben eigene Verkäufer dafür, manche haben Deals mit dem Händler (die der eingeht, um den Wagen erstmal zu verkaufen ) etc.
Die Deals der BMW Bank mit der NL sehen eben wie oben beschrieben aus.
celentano ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2004, 22:52   #3
pille
Gast
 
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Hm!?! Dann hat mich die <<bmw-<bank aber mal sitzen lassen, meinen E34 touring wollte ich denen mal zum kalkulatorischen Restwert nach Vertragsende abkaufen (wären damals knapp 29000 DM gewesen...). Unter Hinweis darauf, daß die Bank & NL beiderseitig verpflichtet seien, das Fahrzeug an die NL zurückzuverkaufen & anzunehmen und darauf, daß es der Bank nicht gestattet ist KFZ direkt an den Kunden zu veräußern, kam der Deal nicht zustande (das war 1997) seitdem hat sich wohl viel getan....
Okay, der tatsächliche Rückkaufpreis wurde mir natürlich nicht genannt
Für Privatleasing kann man sich noch ein Andienungsrecht einbauen lassen, gewissermaßen ein Vorkaufsrecht, aber von der NL, nicht der Bank...
Aber daß die BMW-Bank selber mit Autos handelt ist mir tatsächlich neu.
Was anderes sind natürlich Leasingverträge, die wegen Zahlungsunfähigkeit des Kunden platzen...

Ach ja, der Bimmer stand dann für 43000DM beim Freundlichen

Geändert von pille (05.12.2004 um 22:59 Uhr).
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Alt 06.12.2004, 18:04   #4
celentano
IT Guy
 
Registriert seit: 15.11.2004
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Fahrzeug: Audi Q8, Porsche 991.2 Targa 4S, Aston Martin Virage Volante, Porsche 718 Boxster
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Nein, die BMW Bank handelt NICHT mit Autos, die haben das nicht nötig, weil Sie verträge mit der NL haben. Fremdleasinggesellschaften müssen dies tun. Es ging mir nur um die Veranschaulichung, wem das Auto während der Leasingzeit gehört (der Bank). Damals ging das so: Bank hat grundsätzlich an BMW verkauft, weil das immer ein gutes Geschäft für die NL war da die Restwerte niedrig waren. Du konntest das Ding gegen Aufpreis kaufen und der war oft happig! Heute reden die nicht mehr darüber, da der zu hoch angesetzte Restwert ein fester Bestandteil der Marketing und Verkaufsstrategien ist, um die monatliche Rate niedrig zu halten. Es ist ein 2. Rabatt sozusagen.
Mein 730d soll nach 36 Monate noch 54% wert sein! Und ich habe noch ein 118d bestellt, da ist der Restwert nach 36 Monate und 51.000 km mit 2 Vorbesitzer (NL + Ich) 61%!!!! Möchte jemand den haben? Ich auf jeden Fall nicht!
celentano ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2004, 18:52   #5
pille
Gast
 
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Moin!
Ich habe verstanden....

Zitat:
Zitat von celentano
Mein 730d soll nach 36 Monate noch 54% wert sein! Und ich habe noch ein 118d bestellt, da ist der Restwert nach 36 Monate und 51.000 km mit 2 Vorbesitzer (NL + Ich) 61%!!!! Möchte jemand den haben? Ich auf jeden Fall nicht!
Und dieses Beispiel verdeutlicht sehr anschaulich, daß man sich über eine Haltung des Fahrzeuges über die gesamte Vertragsdauer im klaren sein sollte, eine vorzeitige Auflösung (früher unproblematischer) käme aufgrund der virtuell hohen Restwerte nicht in Betracht (-> 760i)...

Geändert von pille (06.12.2004 um 18:55 Uhr). Grund: Dippfehler
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