Moin,
ich habe nun eine Antwort betreffend meiner Anfrage bekommen. Nun ist die Frage besteht Interesse die Sache weiterzuverfolgen. Die Zulassung sollte dann ja auch für die anderen Modelle mit dem gleichen Scheinwerfer gelten. Das das Licht nicht zu einem "Oldie" passt ist klar, hier geht es aber auch um sicheres fahren bei immer mehr werdendem Verkehr.
bis denne Peter
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Guten Tag,
Wir bitten um Entschuldigung für die späte Antwort. Die Wartezeit auf eine Antwort hat sich aufgrund der aktuellen Saison erheblich verlängert.
Vielen Dank für die übermittelten Informationen und Ihre Anmerkungen.
Grundsätzlich ist der Zulassungsprozess für Leuchtmittel für ein bestimmtes Fahrzeugmodell sehr zeitaufwendig und kostenintensiv. In Fällen, in denen ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug jedoch bereits über einen zugelassenen Scheinwerfertyp verfügt, ist der Homologationsweg deutlich vereinfacht.
Sollten in Ihrem Fahrzeug tatsächlich die Original-Scheinwerfer mit den Nummern E1 14466 (HC) / E1 14464 (HR) für das Abblendlicht verbaut sein, bitten wir Sie um Zusendung der folgenden Unterlagen:
• Ein Foto des Fahrzeugscheins, auf dem die Typgenehmigungsnummer des Fahrzeugs ersichtlich ist, oder ein Foto des Typenschilds des Fahrzeugs.
• Ein Foto der Genehmigungsnummer des Scheinwerfers (die Nummer ist entweder direkt in den Scheinwerfer eingeprägt oder auf einem Aufkleber am Scheinwerfergehäuse aufgedruckt).
• Ein Foto der Fahrzeugfront.
Ich werde diese Informationen an unsere Produktentwicklungsabteilung weiterleiten. Dies könnte dazu beitragen, den gesamten Prozess erheblich zu beschleunigen.
Was die Hauptscheinwerfer betrifft, so ist die Sachlage aus den oben genannten Gründen wesentlich komplexer. Es lässt sich derzeit nicht mit Sicherheit sagen, ob oder wann diese Scheinwerfer zugelassen werden.
Dawid Marzec
Customer Care Specialist
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