Zitat:
Zitat von j_ramon.lopez
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Servus,
ich verstehe sehr gut was du mir vermitteln willst,
auch danke ich dir für deine Unterstützung und Mühe in diesem Tread.
Es ist nun mal so, das man nur auf der sicheren Seite ist,
wenn auch diese Originalen Räder und auch die Tieferlegung trotz ABE in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
Was ich aber aus Prinzip ablehne,
den die ABE und auch Werks Räder ("Egal in welcher Dimension) haben die Freigaben.
Ich komme gerade von der Zulassungsstelle,
dort war ich schneller als die Polizei,
eingetragen wurde, das ich alle Mängel (Da lachen die Hühner) beseitigt habe.
Auf einen netten Hinweis von mir, das die Polizei einen Fehler gemacht hat und es keine Mängel gab oder auch gibt, gab es die Antwort: Es muss so erfasst werden.
In dem Punkt mit der Farbe oder der Legierung der Räder, gebe ich dir auch Recht.
Wenn ich sie hätte 24Karat vergolden lasse,
dürfte ich bestimmt 1x in der Woche mit den Freundlichen Diskussionen führen.
Es läuft halt immer wieder so hinaus,
das sie sich die Mühe und Arbeit sparen wollen,
diese Felgen beim TÜV zu besichtigen und Fahrzeughalter darf dann beweisen, das diese Räder Original und eine Zulassung haben.
Mal schauen was noch kommt,
ich werde definitiv keine Strafe zahlen,
warum den auch,es gibt und gab keine Mängel!
Alle Freigaben, Bescheinigung von BMW, EG-Übereinstimmung

und die ABE von den H&R Federn, alles vorhanden und wird nun mitgeführt.
Mfg Laki