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Alt 31.08.2004, 10:58   #11
Donbrillo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Donbrillo
 
Registriert seit: 11.08.2003
Ort: Merseburg
Fahrzeug: 740i(E32)
Standard

Hallo Steffen,
weißt Du eigentlich wie schnell 570€ zusammen sind, nach einen Unfall wo mir einer hinten drauf fährt oder rollt(das ist eine Auslegungssache).
Es ist leider so aber bei solchen Unfällen freut sich sogar Deine eigene Versicherung. Ich habe bei meinen 5er 2500€ bekommen, weil ein Auto ein anderes bei mir draufgeschoben hat. Ich habe gar nichts gesehen aber der Gutachter. Da waren Teile die bei jeden Unfall ausgewechselt werden müssen.
Da war ein winziger Kratzer auf der Stoßstange, ich hatte aber das Recht meine ganze Stoßstange zu lackieren. Da ich ja nicht daran schuld war, sagte mir der Gutachter, habe ich das Recht auf die Wiederherstellung in den Zustand vor dem Unfall. Ich habe nichts repariert, bin in den Urlaub gefahren und habe einen Teil genommen um einen anderen Unfall zu bezahlen wo ich draufgefahren bin. Ich hätte noch einen Mietwagen bekommen können oder einen Ausgleich von 300€, wenn ich noch die Rechnung der Reparatur eingereicht hätte. Vielleicht hat Owan ja einen Rechtsverdreher. Wenn nicht mache ich mich noch mal bei meinen schlau, ob Owan noch irgendwas machen kann. Kann ja sein das Sie doch was nicht beachtet hat.


Gruß
Donbrillo
Donbrillo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 11:37   #12
owan
Jung, Groß, Stark
 
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750Li
Standard

Danke erstmal für die bisherigen Antworten.
Bin ja mal gespannt was denn in dieser Rechnung genau stehen wird. Ich mein... So wie sie das hinstellt müsste ja jeder der beim einparken den Vordermann anstubst ne ziemlich dicke Rechnung zahlen müssen. Das kann ich mir einfach nich vorstellen dass da irgendwas kaputt gegangen sein soll. Den ich habe bei einer !lackierten! Stossstange nichtmal nen Kratzer oder ne Schramme - garnichts!
owan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 12:58   #13
owan
Jung, Groß, Stark
 
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750Li
Standard

So... eben kam das Einschreiben.

Die Rechnung liegt bei. Allerdings nicht von einer Nissan Vertragswerkstatt sondern von irgendeinem KFZ-Instandsetzungsfuzzi. Werde mal einen Gutachter einschalten
owan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 13:11   #14
DMX@S&S-Spezial
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von DMX@S&S-Spezial
 
Registriert seit: 28.08.2003
Ort: Hösbach
Fahrzeug: e65 750 (06/06)
Standard

@Donbrillo

Ich sag mal wenn man mit ca. 1km/h auf den anderen aufrollt dämft das Plastik der Stoßstange den "AUFPRALL" ab. Da geht keine oder ganz wenig Energie auf den Träger.

Bekannter von mir ist Lackierer. Daher kann ich mit gutem Gewissen sagen, dass wenn ein kleiner Kratzer vorhanden war nicht mehr als 200-300 EUR (Preis bei nem 7er) kostet. In dem Fall (bei so nem sch... Nissan) würde Teillackierung langen.

Was Gutachter da aufschreiben ist ne andere Sache. Würde sogar soweit gehen und sagen das manche Schreiben vom Gutachter schon an Betrug heranreichen.

Aber du hast schon recht. 570,00 EUR kommen sehr schnell zusammen. Grade bei unseren Autos.

@owan
Mach das mit dem Gutachter. Kamm da eigentlich ne Rechnung über Reparaturarbeiten oder ein Kostenvoranschlag o.ä.?

Innerhalb von einem Tag alles instandgesetzt und lackiert ist ja auffällig schnell.

Gruß Steffen
DMX@S&S-Spezial ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 14:03   #15
owan
Jung, Groß, Stark
 
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750Li
Standard

Ein Kostenvoranschlag isses.
owan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 17:05   #16
Donbrillo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Donbrillo
 
Registriert seit: 11.08.2003
Ort: Merseburg
Fahrzeug: 740i(E32)
Standard

So ein Mist. Das Luder ist doch nicht so dumm wie ich dachte. Bei einer Rechnung hätte man vielleicht noch etwas streiten können.
Hier holt die Werkstatt einen Gutachter. Hoffentlich weiß Sie nicht das Sie einen Gutachter selber bestimmen kann. Vielleicht kann man es ja so machen das man bei der Begutachtung dabei ist. Vielleicht mit einen Schlosser zusammen.
Mal was anderes, hattest Du nicht gemerkt, nach dem Unfall, das Du keine Fahrstufe oder keinen Gang eingelegt hattest. Es kommt schon mal vor das jemand zuweit an einer Ampel vorfährt und dann zurücksetzt.

Gruß
Donbrillo
Donbrillo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 17:32   #17
John McClane
Gast
 
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Zitat:
Zitat von owan
Hallo zusammen.
Ich hatte letzte Woche in Nürnberg einen kleinen "Unfall" sofern man das überhaupt so nennen kann. An einer roten Ampel hab ich irgendwas aufm Beifahrersitz gesucht und bin dabei wohl aus Versehen von der Bremse gegangen bzw. habe nicht fest genug gedrückt. Nunja - da war es auch schon passiert. Ich rolle mit etwa 1kmh auf den Vordermann auf (einen Nissan Micra). Die Dame im Auto hat nicht lang gefackelt und kam nach hinten gestürzt was mir denn einfallen würde ihr da draufzufahren usw.... Bin dann ausgestiegen und habe mir das angesehen: Absolut NICHTS sichtbares passiert, nichtmal Lack abgekratzt o.Ä.. Da mir das extrem peinlich war mitten auf einer Hauptstrasse mit Warnblinker rumzustehen und mich mit einer Dame zu streiten hab ich nich lang gefackelt und ihr meine ganzen Daten gegeben. War wohl ein Fehler, habe auchnoch einen selbstgeschriebenen Zettel unterschrieben in dem ich mir die Schuld zugewiesen habe. Nun hab ich einen Anruf bekommen: "So ich schick die Rechnung am Montag per Einschreiben los - 570€ sinds!".

Darf ich nun für ihre Einparkkünste bezahlen?`Ich habe ganz sicher keine 570€ Schaden an dem Wagen da verursacht. Imho wäre das uralt Ding sowieso nicht mehr als 500€ wert... naja was solls

Könnt Ihr mir nen Rat geben was ich nun tun sollte? Wirklich lust zu zahlen habe ich nicht.
Hallo,

mach Dir keine Sorgen. Die unterschriebene "Schuldanerkenntnis" ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Sie ist unwirksam.
Da kein Schaden entstanden ist, würde ich der Dame raten, ihre Forderung zurück zu ziehen.
Zieh einen Anwalt zu Rate. Wenn DU KEINERLEI Schaden festgestellt hast, ist das, was sie gerade macht, ein versuchter Betrug. Zu Deinem Nachteil, wenn Du selber bezahlst, zum Nachteil Deiner Versicherung, wenn die den "Schaden" regulieren soll.
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Alt 31.08.2004, 17:34   #18
owan
Jung, Groß, Stark
 
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750Li
Standard

@Donbrillo:

Ganz ehrlich... im ersten Moment dachte ich sie wäre MIR draufgerollt! Ich hab nicht nach vorn geschaut sondern wie beschrieben auf den Beifahrersitz. Als sie dann hintergestürmt kam und rumgebrüllt hat, wollte ich nicht wissen was passiert wäre wenn ich sie beschuldigt hätte... War ganz normal in Fahrstufe D.
owan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 17:50   #19
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Marks
 
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
Standard Also

die Dame muß beweisen, daß Du den Schaden verursacht hast und daß ein Schaden in dieser Höhe eingetreten ist. Jeder, der hier mehr sagt und Dir vermeintlich "gute Ratschläge" gibt, sollte damit vielleicht ein bißchen vorsichtiger sein, denn es kommt hier auf viele Faktoren an, die nicht bekannt sind. So z.B. was genau in dem Zettel steht, den Du ihr ausgestellt hast, wer bei dem Unfall zugegen war, ob das Auto überhaupt ihr Eigentum ist oder nicht vielleicht das eines anderen, ob auch Mehrwertsteuer verlangt wird (die gibts nämlich nur, wenn das Auto auch tatsächlich zu dem Preis repariert wird) usw. und so fort.

Ich kann Dir hier auf jeden Fall gar nichts raten, ohne den Sachverhalt nicht ganz genau zu kennen.

Grüße von Markus
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 17:55   #20
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Marks
die Dame muß beweisen, daß Du den Schaden verursacht hast und daß ein Schaden in dieser Höhe eingetreten ist. Jeder, der hier mehr sagt und Dir vermeintlich "gute Ratschläge" gibt, sollte damit vielleicht ein bißchen vorsichtiger sein, denn es kommt hier auf viele Faktoren an, die nicht bekannt sind. So z.B. was genau in dem Zettel steht, den Du ihr ausgestellt hast, wer bei dem Unfall zugegen war, ob das Auto überhaupt ihr Eigentum ist oder nicht vielleicht das eines anderen, ob auch Mehrwertsteuer verlangt wird (die gibts nämlich nur, wenn das Auto auch tatsächlich zu dem Preis repariert wird) usw. und so fort.

Ich kann Dir hier auf jeden Fall gar nichts raten, ohne den Sachverhalt nicht ganz genau zu kennen.

Grüße von Markus
Hallo Marks,

was auf dem Zettel steht, ist irrelevant (vgl.: "Wer nach einen Verkehrsunfall in Verkennung der Situation ein Schuld anerkenntnis unterschreibt, ist daran nicht gebunden."
Landgericht Nuernberg-Fuerth 2 S 9755/89) Derartige Urteile gibt es sehr viele, dieses habe ich nur beispielhaft zitiert.
Ich kann zu etwas raten, da es mein Job ist und ich tagtäglich mit genau solchen (Un)-Fällen zu tun habe
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