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13.03.2004, 13:33
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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Also passt auf Leute ...
Es ist ja so, daß jede bauliche Veränderung am einem Fahrzeug genehmigungspflichtig ist ... sei es durch ABE oder durch ein Teilegutachten mit Anbauabnahme ... (z.B. Anhängerkupllung ... ) oder ein E-Prüfzeichen ...
Ähnlich ist es doch hier auch ... die Lichter werden baulich verändert ... das ist ja unstrittig, oder ??
Es sagt ja (noch) niemand das die Lichter negativ beeinflusst werden ... aber zumindestens baulich verändert werden sie ja.
Und um eine negative Beeinflussung auszuschließen, muß dieses entsprechend geprüft werden.
Durch: ABE (was ja nix anderes ist als eine Bestätigung, das nix negativ beeinflusst wird)
oder durch ein Teilgutachten mit Anbauabnahme (heisst: das Teil ansich ist ok, nur der ordnungsgemäße Einbau muß geprüft ... vielmehr begutachtet werden ... z.B. bei Fahrwerkstieferlegungen )
Und jetzt mal ehrlich ... die Gefahr bei Selbstbastlern ... (ich rede nicht von Mitgliedern aus diesem Forum ... aber denkt doch mal an die Möchtgern-Tunern mit ihren GTI`s z.B. ...) besteht doch ohne Zweifel, daß das was schief geht ... Hitze ... und Blendwirkung bei falschen Einbau ...
Nur darum geht es doch !
Als rechtliche Quelle dürfte hier der §49a (Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze) StvZO in Betracht kommen.
Insbesondere der Absatz 1, 3, 6
Quelle
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13.03.2004, 13:50
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#2
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Frage??
Wieso keine Leute hier aus dem Forum sondern GTI Fahrer??
....ich empfehle da mal einen Ausflug an den Wörthersee  ......da siehst Du dann die "Möchtegern-Tuner"
Gruuuuuuuuß,Raffael
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13.03.2004, 14:56
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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Schöne Gegend ... nur leider weit weit weg von der Havel und der Spree
Aber Du weisst ja wie ich das meine und wen ....
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13.03.2004, 15:36
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#4
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Gast
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Zitat:
Original geschrieben von ReneausE
Also passt auf Leute ...
Es ist ja so, daß jede bauliche Veränderung am einem Fahrzeug genehmigungspflichtig ist ... sei es durch ABE oder durch ein Teilegutachten mit Anbauabnahme ... (z.B. Anhängerkupllung ... ) oder ein E-Prüfzeichen ...
Ähnlich ist es doch hier auch ... die Lichter werden baulich verändert ... das ist ja unstrittig, oder ??
Es sagt ja (noch) niemand das die Lichter negativ beeinflusst werden ... aber zumindestens baulich verändert werden sie ja.
Und um eine negative Beeinflussung auszuschließen, muß dieses entsprechend geprüft werden.
Durch: ABE (was ja nix anderes ist als eine Bestätigung, das nix negativ beeinflusst wird)
oder durch ein Teilgutachten mit Anbauabnahme (heisst: das Teil ansich ist ok, nur der ordnungsgemäße Einbau muß geprüft ... vielmehr begutachtet werden ... z.B. bei Fahrwerkstieferlegungen )
Und jetzt mal ehrlich ... die Gefahr bei Selbstbastlern ... (ich rede nicht von Mitgliedern aus diesem Forum ... aber denkt doch mal an die Möchtgern-Tunern mit ihren GTI`s z.B. ...) besteht doch ohne Zweifel, daß das was schief geht ... Hitze ... und Blendwirkung bei falschen Einbau ...
Nur darum geht es doch !
Als rechtliche Quelle dürfte hier der §49a (Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze) StvZO in Betracht kommen.
Insbesondere der Absatz 1, 3, 6
Quelle
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Da steht u.a. IN den Scheinwerfer und Leuchten, sprich die Leuchtmittel. Kaufst Du z.B. die Ringe aus dem 5er, sind die von der Art und Weise her und auf Grund der Leuchtkraft zulässig.
also um das Ganze zusammenzufassen: Wer auf Nummer sicher gehen will, geht mit den Dinger zum TÜV/DEKRA wo hin auch immer und läßt sich das Ganze vorher bestätigen.
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13.03.2004, 17:08
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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Zitat:
Kaufst Du z.B. die Ringe aus dem 5er, sind die von der Art und Weise her und auf Grund der Leuchtkraft zulässig.
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Auch nicht ganz richtig ...
§ 20 (Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen) StVZO
(1) Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden (Allgemeine Betriebserlaubnis)
Ist also nicht möglich einfach die Ringe aus dem E 39 zu nehmen und in den E 34 einzubauen ... den E 34 gab es ja - soweit ich weiß - nicht mit Standlichtringen !
Aber John hat es ja passend abgeschlossen:
Um auf Nummer sicher zu gehen ... VORHER informieren bzw. bestätigen lassen.
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13.03.2004, 18:32
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#6
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Zitat:
Original geschrieben von ReneausE
Also passt auf Leute ...
Es ist ja so, daß jede bauliche Veränderung am einem Fahrzeug genehmigungspflichtig ist ... sei es durch ABE oder durch ein Teilegutachten mit Anbauabnahme ... (z.B. Anhängerkupllung ... ) oder ein E-Prüfzeichen ...
Ähnlich ist es doch hier auch ... die Lichter werden baulich verändert ... das ist ja unstrittig, oder ??
Es sagt ja (noch) niemand das die Lichter negativ beeinflusst werden ... aber zumindestens baulich verändert werden sie ja.
Und um eine negative Beeinflussung auszuschließen, muß dieses entsprechend geprüft werden.
Durch: ABE (was ja nix anderes ist als eine Bestätigung, das nix negativ beeinflusst wird)
oder durch ein Teilgutachten mit Anbauabnahme (heisst: das Teil ansich ist ok, nur der ordnungsgemäße Einbau muß geprüft ... vielmehr begutachtet werden ... z.B. bei Fahrwerkstieferlegungen )
Und jetzt mal ehrlich ... die Gefahr bei Selbstbastlern ... (ich rede nicht von Mitgliedern aus diesem Forum ... aber denkt doch mal an die Möchtgern-Tunern mit ihren GTI`s z.B. ...) besteht doch ohne Zweifel, daß das was schief geht ... Hitze ... und Blendwirkung bei falschen Einbau ...
Nur darum geht es doch !
Als rechtliche Quelle dürfte hier der §49a (Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze) StvZO in Betracht kommen.
Insbesondere der Absatz 1, 3, 6
Quelle
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Da steht u.a. IN den Scheinwerfer und Leuchten, sprich die Leuchtmittel. Kaufst Du z.B. die Ringe aus dem 5er, sind die von der Art und Weise her und auf Grund der Leuchtkraft zulässig.
also um das Ganze zusammenzufassen: Wer auf Nummer sicher gehen will, geht mit den Dinger zum TÜV/DEKRA wo hin auch immer und läßt sich das Ganze vorher bestätigen.
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Nein sind Sie eben nicht....da kein E Prüfzeichen. Es wurden nicht die Ringe abgenommen, sondern der komplette Scheinwerfer, daher trägt auch nur der Scheinwerfer das E Prüfzeichen. Werden diese Ringe in ein anderes Fahrzeug verbaut, erlischt die Betriebserlaubnis vorerst!
Jedoch.....wo kein Kläger da kein Richter!
Gruß
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13.03.2004, 18:36
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2003
Ort: Neumarkt
Fahrzeug: BMW 540i touring individual
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ReneausE hat vollkommen Recht.
Und die Tatsache, daß manche damit wohl einen Eintrag bekommen haben, sagt leider überhaupt nix aus.
Der Scheinwerfer als Ganzes hat eine Bauartgenehmigung. Durch jeden Änderung an diesem, sei es auch nur das Leuchtmittel, was auch Bestandteil der Genehmigung ist, verliert der Scheinwerfer die Bauartgenehmigung. Und diese kann auch kein TÜV/DEKRA wiedererteilen. NUR das lichttechnische Institut in Karlsruhe kann ein lichttechnisches Gutachten anfertigen und damit eine Einzelabnahme ermöglichen.
Alles andere ist Augenwischerei oder Halbwissen. Gleiches Spiel wie mit Xenon.
Ciao
Amando
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