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07.05.2012, 12:43
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#1
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Boomtown
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Hamburg
Fahrzeug: F01-740i
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Wie "funktioniert" die 90 Tage Regel?
Mich interessiert, wie die 90 Tage Regel im Leasing (90 Tage vorher, restliche Raten 50:50) im Detail funktioniert?
Welche Voraussetzungen sind beim F01 daran gebunden?
Ich fahre zZ einen ex Vfw, der in 4 Monaten ausläuft.
Bin ich unter Anwendung der 90 Tage Regel gezwungen, wieder auf einen Vfw umzusteigen oder kann ich frei wählen, ob nicht auch ein Neuwagen oder ein preislich attraktiver Dienstwagen infrage käme?
Kann die 90 Tage Regel bei jedem Vertriebspartner "in Anspruch" genommen werden?
Oder wäre das Interesse gering, weil der ursprüngliche VK den F01 Leasingrückläufer vermarkten/zurücknehmen muss?
__________________
LG
Jens
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07.05.2012, 15:46
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#2
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!5 = 44
Registriert seit: 11.05.2009
Ort: 16556
Fahrzeug: F10 520dA
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Hallo Jens,
gehe mal davon aus, dass Du Deinen jetzigen von einer HH NL hast. Wenn ja, sollte es finanziell so laufen, wie von Dir beschrieben.
Du kannst dann dort auch mE den neuen frei wählen und geschickterweise evtl die restlichen hälftigen LRs "verhandeln".
Gruß Micha
__________________
1990 - 2014 = 10x BMW
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07.05.2012, 16:00
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#3
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Boomtown
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Hamburg
Fahrzeug: F01-740i
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Zitat:
Zitat von OHV_44
Hallo Jens,
gehe mal davon aus, dass Du Deinen jetzigen von einer HH NL hast.
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Mein Wagen kommt von einer großen Autohandelsgruppe (mit B) und ist inzwischen bei der NL im Service.
Mich interessierte daher, ob ich beim Neuerwerb mit 90 Tage Regel freie Händler- und Fzgwahl habe oder dabei auf den VK festgelegt bin.
Aufgrund der Vielzahl der techn. Probs würde ich allerdings augenblicklich am liebsten ganz wechseln.
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18.05.2012, 00:03
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 10.03.2009
Ort: düsseldorf
Fahrzeug: bmw 701
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da biste nicht an einen bestimmten Händler gebunden. Allerdings nicht die kosten für die 3 monate vergessen.
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19.05.2012, 09:56
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.04.2006
Ort:
Fahrzeug: Mercedes GLA 250e (09/22). Genesis GV 80d Luxury Plus (12/23)
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Wie werden die Kilometer abgerechnet? Wenn man z.B. über der vereinbarten Kilometerzahl liegt, wird dann die erlaubte Kilometeranzahl auf die Anzahl der geleasten Monate umgelegt?
Wie sind überhaupt Eure Erfahrungen, wenn die Kilometeranzahl bei vollständiger Leasingablaufzeit überschritten sind. Wird peinlich genau abgerechnet?
Lohnt es deshalb eventuell, vorzeitig das Fahrzeug zurückzugeben?
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19.05.2012, 10:35
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.02.2003
Ort: Bad Salzuflen
Fahrzeug: I7 M70
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Zitat:
Zitat von Zille
Wie werden die Kilometer abgerechnet? Wenn man z.B. über der vereinbarten Kilometerzahl liegt, wird dann die erlaubte Kilometeranzahl auf die Anzahl der geleasten Monate umgelegt?
Wie sind überhaupt Eure Erfahrungen, wenn die Kilometeranzahl bei vollständiger Leasingablaufzeit überschritten sind. Wird peinlich genau abgerechnet?
Lohnt es deshalb eventuell, vorzeitig das Fahrzeug zurückzugeben?
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wenn du die 90 tage regelung anwenden willst, musst du bei dem händler wieder was leasen, egal ob neu, vwf, dw.
gerne kann ich dir dazu mal was sagen, die leider die meisten verkäufer nicht wissen, die die 90 Tage regelung funktioniert.... zum anderen habe ich gerade TOP 7er angebote :-)
Lg patrick
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