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Alt 06.02.2011, 00:51   #11
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
Doch, das tut es. Stichwort "Bösgläubigkeit".
Und wer soll das beweisen? Ich sehe nicht ein, nur wegen der Kenntnis über einen Missstand gegen diesen nicht ankämpfen zu dürfen. Würde man so denken, würde sich auf diesem Planeten gar nichts mehr bewegen.

Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
Es ist kein "Pseudo-Vergleich". Es geht um um tatsächliche Abmessungen deines Fahrzeuges, für deren Einhaltung du als Fahrer zuständig bist.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen alle Abmessungen des Fahrzeugs, und zwar Länge, Breite und Höhe. Diese zu kennen - und nur diese - ist für einen Fahrzeugführer zumutbar.

Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
Und es ist also undenkbar, dass dein Wagen schwerer sein könnte, als dort steht?
Und wenn doch, kannst du nicht dafür und darfst nicht zur Rechenschaft gezogen werden?
Ich weiß, dass Autos manchmal etwas schwerer sind als in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegeben, manchmal aber auch leichter. Zudem darf hier mit Sicherheit ein bestimmter Prozentsatz nicht überschritten werden. Es kann also in der Praxis nicht vorkommen, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil I 1.600 kg angegeben sind, aber das Auto tatsächlich 2.000 kg wiegt und schon mit einem einzigen Beifahrer überladen wäre.
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