


BMW 7er, Modell E32 |
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23.09.2003, 16:49
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#1
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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OK DANKE!!!
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23.09.2003, 16:53
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#2
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Big Boys - Big Toys!
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: München
Fahrzeug: 1988 US E24 L6/635 CSi (239bhp/323Nm); 1992 E31 850Ci Schalter (369bhp/581Nm)
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Naja, zwischen Beschichten & Lackieren gibt es zwar rechtlich keinen Unterschied...
Und wegen der Nummer ist trotzdem was nicht i.O. Woher soll der Beamte wissen das die Rückleuchte
nicht lackiert sondern "beschichtet" ist??? Wie will er am Strassenrand die Lichtausbeute feststellen?!?
NöNö -- zu schwammige Aussagen... Und das sage ich weil ich schon allzuoft solche "Garantien" von
diversen Händlern anhören durfte und im Nachhineien gab es dann ein Schulterzucken...
Greetz,
Tyler
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23.09.2003, 18:37
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#3
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† 08.06.2005
Registriert seit: 27.10.2002
Ort: Schleswig-Holstein
Fahrzeug: Audi 200 Quattro Treser,BMW 750iL E32
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Für den grünen Igel ist das wohl nicht gemacht sondern nur für die Dipl Ings vom Tüv!!!Aber persönlich kenne das vom Audi!Die einen tragen nur Treser ein obwohl Hella und die anderen Treser mit Nummer der Lampen!Im Endeffekt haste recht Tyler,aber so haste wenigsten ein Tüvbericht,was haste wenn du selber mit Lackspray oder vom Lackierer gelackten Lampen fährst,da haste gar nix,habe ich selber mit nem Gti erlebt!!!
Also ich will mir jedenfalls ein Satz holen,kann nur nicht sagen ob diesen Monat oder richtung Weihnachten hin,da ich meinen erstmal Bauratfertig machen muss!!Und ich nicht täglich am schrauben bin!!
[Bearbeitet am 23.9.2003 um 17:39 von Patrick P.]
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24.09.2003, 07:15
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 11.09.2003
Ort: Amstelveen
Fahrzeug: 750i 1988
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ruckleuchten
Gutentag!
Ich suche Schwarze Ruckleuchten fur meine 750i aus 1991.
Gibt es noch?
Vielen dank,
Harald de Visser-Amstelveen/Holland.
Zitat:
Original geschrieben von Korsar1
Kann es sein das bis auf zwei! niemand Interesse an den Rückleuchten hat?
Seltsam!
Da macht man den Versuch etwas anzubieten, was es so nicht gibt und auch kostengünstig, und niemand will es haben. Man telefoniert, macht verrenkungen um einen einigermaßen vernünftigen Preis rauszuschlagen und dann dieses. Das soll einer verstehen.
Naja, wieder ein Projekt das gestorben ist.
[Bearbeitet am 22.9.2003 um 23:31 von Korsar1]
[Bearbeitet am 22.9.2003 um 23:34 von Korsar1]
[Bearbeitet am 22.9.2003 um 23:34 von Korsar1]
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24.09.2003, 07:24
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#5
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† 15.09.2007
Registriert seit: 25.05.2003
Ort: Bad Zwischenahn
Fahrzeug: 750ia e32 04-92 150TKm
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Haben wir nicht einige Polizisten hier,
Einen Bekannten von mir haben
die vor ein paar Jahren mal
mit seinem 190er angehalten,
er hatte seine R-Leuchten rot
gelackt, die Folge war, wenn
ich mich richtig erinnere,
3 Punkte, und 300 DM,
Geldstrafe, ich habe es nur
von Ihm erzählt bekommen.
Stimmt das so ??? 
__________________
«7er Perfekt in Form und Funktion.»
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24.09.2003, 11:44
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#6
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† 08.06.2005
Registriert seit: 27.10.2002
Ort: Schleswig-Holstein
Fahrzeug: Audi 200 Quattro Treser,BMW 750iL E32
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24.09.2003, 11:46
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#7
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† 08.06.2005
Registriert seit: 27.10.2002
Ort: Schleswig-Holstein
Fahrzeug: Audi 200 Quattro Treser,BMW 750iL E32
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24.09.2003, 13:52
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#8
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 23.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
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[Bearbeitet am 27.3.2004 um 23:17 von Doc]
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24.09.2003, 20:10
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#9
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 09.09.2002
Ort: Büren
Fahrzeug: BMW 750i / 635CSi
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@DOC
Konstruktive und sachlich vorgetragene "Fakten", auch wenn sie meiner Sichtweise entgegenstehen, kann ich gar nicht persönlich oder übel nehmen.
1. "Dein" TÜV-Prüfer hat recht. Es gibt kein Vorschriftenkonformes Verfahren um Rückleuchten einzufärben, da jede möglichkeit der Färbung anspruch auf Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt hat. Ich habe dieses schon einmal durchexerziert. Kostenpunkt ca. 4000.- Euro
2. Es ist in meinen Augen ein Unterschied ob Veränderungen im Gesetzesbereich möglich sind, wie farbliche Veränderungen der Rückleuchten, oder absolut unmöglich sind wie zum Beispiel diese Xenonnachrüstsätze mit angeblichen Gutachten in den dargelegt wird dass KEINE Automatische Leuchtweitenregulierung und KEINE Scheinwerferreinigungsanlage notwendig ist. Der Gesetzgeber sieht bei den Rückleuchten die möglichkeit der Veränderung definitiv vor.
3. Man ist als Halter für sein Fahrzeug verantwortlich, gar keine Frage. Aber es ist ein Unterschied ob ich Felgen anbringe OHNE Gutachten/Genehmigung oder sonstige Sachen mit TÜV-Gutachten/Genehmigung. Denn dafür sind diese Stellen dem Bürger vorgeschaltet, da niemand alles wissen kann. Denn worauf soll ich mich verlassen wenn nicht auf so etwas.
4. Der Antragsteller dieses Gutachtens ist existent und die Ausstellende Behörde hat dieses Gutachten tatsächlich ausgestellt. Alles schon überprüft.
5. Da hier gefährliches Halbwissen, welches niemandem nutzt, gestützt durch Allgemeinwissen, pers. Erfahrung, mündliche Aussagen von TÜV-Prüfern, also ohne konkrete Anhaltspunkte verbreitet wird, werde ich mich nun in schriftlicher Form, mit allen Unterlagen, an das KBA wenden und diese Eintragungen sowie die rechtliche Seite (sofern vom KBA vertretbar) prüfen lassen. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, ob nun positiv oder negativ, wird dieses von mir im Forum veröffentlicht.
Da ich diese Diskussion "angeleiert" habe, werde ich nun auch dafür sorgen dass sie, durch fundierte Fakten inklusive Paragraphen, beendet wird. Denn dann ist klarheit geschaffen und alle wissen ob der Anbau dieser Leuchten in Ornung ist oder nicht.
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28.09.2003, 08:09
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Moin zusammen,
donnerwetter, Ihr seid aber paragrafentreu! Ich hab mir in den letzten Jahren angewöhnt, den deutschen Regelungs/Gesetzes/Paragrafenwahn nicht mehr so ernst zu nehmen, da sich ja immer wieder zeigt, daß selbst die "Experten" vom Amt, Dekra, Tüv u.ä. ihre eigenen Regeln nicht kennen und wo kein Kläger- da kein Richter.
Natürlich würde ich nicht irgendetwas verändern, was mich oder andere gefährdet (z.B. tiefdunkle Rücklichteinheiten, die zwar Spitze aussehen, aber nicht zu erkennen sind-Habe vor 10J. mal neuen 3er Golf aufgelutscht, bei dem ich bei tiefer Sonne wirklich nicht die Bremslichter gesehen habe und die waren wohl original ).
Wüßte aber nicht, was es gegen z.B. weiße Heckblinker einzuwenden gäbe, außer daß sie nicht gesetzeskonform sind. Und deshalb werde ich mir auch nach Vermittlung von Korsar1 welche einbauen lassen mit oder ohne ABE.
Technische Überprüfungen durch die Polizei außer bei zu lauten Motorrädern habe ich in meiner Gegend sowieso noch nie erlebt.
Einziges Problem wäre noch Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls . Es wäre sicherlich nicht so einfach für einen Versicherer, einen Unfall durch weiße Blinker zu beweisen, die anderswo Standard sind.
Letztlich muß natürlich jeder selbst wissen, was er tut und vor sich und dem Gesetz verantworten kann.
Grüße aus der Uckermark Jens
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