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BMW 7er, Modell E23
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Alt 19.07.2009, 21:09   #1
730i Fahrer
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 27.10.2008
Ort: Sachsen
Fahrzeug: E32-730i (08.88) 5 Gang Schaltgetriebe ohne Klima
Standard

Zitat:
Zitat von LT750 Beitrag anzeigen
Ja, aber dafür muss Dein Alltagsfahrzeug bei denen versichert sein bzw. es werden Das nenn ich mal lecker Knebelvertrag, da mach ich lieber für 300 Tacken ein WGA als beim Fuffi nen Tausender pro Jahr draufzuzahlen

Außerdem hilft ein vorhandenes WGA bei der, hoffentlich nicht nötigen, Schadensregulierung

Hallo LT,

Deine Darstellung kann ich so nicht nachvollziehen!
Wie kommst Du auf die Bezeichnung Knebelvertrag?

Für die Versicherung kommt es auf das Risiko an.
Dafür gibt es Typklassen. Danach wird auch jedes Fahrzeug eingestuft!
Wenn so ein Versicherungsnehmer nebenbei noch einen Oldtimer gelegentlich fährt und die Versicherung den für ca. 100,- Euro im Jahr (!) versichert, dann kann doch eigentlich nur von einem Entgegenkommen der Versicherungsgesellschaft die Rede sein.
Ob bei der Versicherung ein oder 2 Verträge verwaltet werden erhöht den Verwaltungsaufwand doch nicht um den doppelten Beitrag!
Und mit so einem Oldtimer wird wohl auch immer sorgsamer gefahren als mit einem Golf 2.

Wenn Kunden auch noch mehrere Verträge laufen haben, dann profitieren sie auch noch von einem Kundenbonus!

Gruß Torsten

Wegen dem Wiederbeschaffungswert mache ich mich noch mal kundig.
730i Fahrer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2009, 21:22   #2
LT750
BMW süchtig
 
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Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
Standard

Zitat:
Zitat von 730i Fahrer Beitrag anzeigen
Hallo LT,

Deine Darstellung kann ich so nicht nachvollziehen!
Wie kommst Du auf die Bezeichnung Knebelvertrag?

Für die Versicherung kommt es auf das Risiko an.
Dafür gibt es Typklassen. Danach wird auch jedes Fahrzeug eingestuft!
Wenn so ein Versicherungsnehmer nebenbei noch einen Oldtimer gelegentlich fährt und die Versicherung den für ca. 100,- Euro im Jahr (!) versichert, dann kann doch eigentlich nur von einem Entgegenkommen der Versicherungsgesellschaft die Rede sein.
Ob bei der Versicherung ein oder 2 Verträge verwaltet werden erhöht den Verwaltungsaufwand doch nicht um den doppelten Beitrag!
Und mit so einem Oldtimer wird wohl auch immer sorgsamer gefahren als mit einem Golf 2.

Wenn Kunden auch noch mehrere Verträge laufen haben, dann profitieren sie auch noch von einem Kundenbonus!

Gruß Torsten

Wegen dem Wiederbeschaffungswert mache ich mich noch mal kundig.
Mit dem Verwaltungsaufwand hast Du sicher Recht.
Jedoch wird nicht jedem Kunden ein Gefallen damit getan, weil er zu einem Wchsel mit der Versicherung des Alltagsautos angehalten wird, Tut er dies nicht bekommt er keine Oldie- Versicherung. Das finde ich genau so unseriös wie die Geschichte mit dem Wert des Autos.

Ich halte der AM jetzt mal zu Gute das es ein "Abscreckungsangebot" sein könnte, da sie nicht wirklich Oldtimer versichern möchten es aber zur Kundenbindung wenigstens anbieten. Einen 30 Jahre alten Porsche 911 Targa versichern die natürlich gerne, wenn der Halter den Cayenne auch dort hat

Meine Versicherung vom Fuffi hat gleich gesagt das die meinen E23 nicht auf H versichern, räumen mir aber auf den Fuffi noch einen Rabatt ein, wenn ich denen die Zulassung vom Oldi faxe. Oldiefahrer sind im allgemeinen nämlich auch im Alltagsauto keine Pistensäue und so wird es eben honoriert. Das nenn ich Entgegenkommen

MfG Denis
LT750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2009, 21:42   #3
stojo01
Stojo
 
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Ort: Metzingen
Fahrzeug: E23 728i (09.79), E28 525e (01.85)
Frage Frage

Servus,

hab da noch ne Frage. Hab jezt im Internet vieles gelesen und da wird immer gesagt mann muss noch ein "Alltagsauto" zusätzlich haben. Manche Versicherungen reicht es anscheinend schon dass die Ehepartnerin ein ganz normales Fahrzeug ihr eigen nennt....d.h. es muss nicht direkt dem Versicherungsnehmer des Oldtimers gehören.

@ Torsten: Ist das bei der AM auch so? weil dann hätt ichs leichter.
Man kann ja des Eheweibs Fahrzeug als Familienkutsche nutzen und Vater Oldtimer am Wochenende für ne Spritztour mit der Familie nutzen oder??

stojo01 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2009, 21:48   #4
LT750
BMW süchtig
 
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Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von stojo01 Beitrag anzeigen
Servus,

hab da noch ne Frage. Hab jezt im Internet vieles gelesen und da wird immer gesagt mann muss noch ein "Alltagsauto" zusätzlich haben. Manche Versicherungen reicht es anscheinend schon dass die Ehepartnerin ein ganz normales Fahrzeug ihr eigen nennt....d.h. es muss nicht direkt dem Versicherungsnehmer des Oldtimers gehören.

@ Torsten: Ist das bei der AM auch so? weil dann hätt ichs leichter.
Man kann ja des Eheweibs Fahrzeug als Familienkutsche nutzen und Vater Oldtimer am Wochenende für ne Spritztour mit der Familie nutzen oder??

Wenn das Familienauto auf Dein Eheweib zugelassen ist gibt es in der Regel keine Probleme. Mein Fuffi ist ja auch auf mein Frauchen zugelassen und versichert. Be der AM steht aber eindeutig das der VN auch VN des Alltagsfahrzeuges sein muss.
So wie ich das im Moment sehe ist die AXA gar keine schlechte Lösung, die Preise für unsere, noch recht jungen, Oldtimer sind eh Standard.

MfG Denis
LT750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2009, 07:44   #5
e23-Fan
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Leipzig
Fahrzeug: e23 735iA (1985); MB 220 SEb (1963); MB 300 SEL 3,5 (5/72)
Standard

Hallo!

Ich habe meinen e23 (EZ 1985) mit Saisonkennzeichen zugelassen und günstig bei der Zürich Versicherung als Youngtimer versichert; Voraussetzung war ein Wertgutachten und ein Alltagsfahrzeug.

Grüße

e23 Fan
e23-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2009, 19:27   #6
fitikus
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard Zurich - meine Erfahrung

Zitat:
Zitat von e23-Fan Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich habe meinen e23 (EZ 1985) mit Saisonkennzeichen zugelassen und günstig bei der Zürich Versicherung als Youngtimer versichert; Voraussetzung war ein Wertgutachten und ein Alltagsfahrzeug.

Grüße

e23 Fan
Hi @ all,
Hi Stojo01,

hast im E28 Forum ja auch schon gepostet, wie FritzHJS richtig erkannt hatte, dass Du auch hier unterwegs bist!
Ich habe ebenfalls einen e28 eta(lette) Bj.87 und einen e23 Bj.83!
Beide bei der Zurich versichert mit Saison 04/10!

Mit meinem e28 gabs nie Problem bei der Zurich und das seit 4 Jahren!
Vor 3 Jahren dann einen 735i angemeldet und nach 1 Jahr wieder abgemeldet warte heute noch auf die Beitragrückerstattung da der 735 nur 4 Wochen angemeldet war!
So dann mir dieses Jahr einen weiteren e23 zugelegt und zu meinem Makler gesagt das ich Kurzzeitkennzeichen benötige zur Überführung, Auto wird dann angemeldet!
Nach 4 Wochen Rechnung über 75,- obwohl ich ja noch Guthaben habe aus 2007!!!!!!!
So jetzt habe ich Anfang März 09 meinen e28 abgemeldet weil TÜV fällig und ich im Augenblick nicht weiß wann ich dazu komme Ihn zu machen, wohlgemerkt im März abgemeldet!!!
Im April dann Rechnung für e28, dann Mahnung, dann Kündigung der Versicherung! Auto aber abgemeldet und immernoch Guthaben aus 2007.
Habe bei der Zurich nie moniert , dass ich noch Geld zu bekommen habe (ca.75,-)!
Dann Doppelkarte für meinen weiteren e23 geholt, wollte Vollkasko da das Baby im 5-stelligen Bereich lag.
Erst Classic Data Kurzgutachten machen lassen dann kein Problem, so lange eben HP!!
WGA machen lassen beim Makler eingereicht auf VK umschreiben lassen!
Jetzt kommt Rechnung, endlich mal mit Verrechnung des Guthabens und Zahlkarte mit Forderung von 16,68,-....
....aber was wurde versichert, 3 x dürft Ihr raten Haftpflicht!!!!

Wieder Springerei

Da weiß der eine nicht was der andere macht obwohl es richtig im System
steht.
Jedes mal die Springerei und telefoniererei mit Vers. und Makler geht auf Dauer ziemlich auf die E...r.

So da Frage ich mich was ist wenn mal ein Schaden eintreten sollte Was ich bei Gott nicht herbeirufen möchte. Wie händelt es dann die Zurich

P.S. Habe kein 1. Wagen bei der Zurich aber einen Nachweis von meiner Firma das ich Firmenwagen Privat nutze!

Gruß fitikus

@ Stojo01 bin aus der Nähe von Ulm und auch öfters in Metzingen beim shoppen, laß uns doch mal austauschen!
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Alt 20.07.2009, 20:30   #7
LT750
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Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von fitikus Beitrag anzeigen

@ Stojo01 bin aus der Nähe von Ulm und auch öfters in Metzingen beim shoppen, laß uns doch mal austauschen!
Dan könnte man doch mal nen kleinen E23 Stammtisch ins Auge fassen, Stuttgart ist ja nicht soo weit weg

MfG Denis
LT750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2009, 19:51   #8
730i Fahrer
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Standard

[quote=stojo01;1215776]Servus,

hab da noch ne Frage. Hab jezt im Internet vieles gelesen und da wird immer gesagt mann muss noch ein "Alltagsauto" zusätzlich haben. Manche Versicherungen reicht es anscheinend schon dass die Ehepartnerin ein ganz normales Fahrzeug ihr eigen nennt....d.h. es muss nicht direkt dem Versicherungsnehmer des Oldtimers gehören.

@ Torsten: Ist das bei der AM auch so? weil dann hätt ichs leichter.
Man kann ja des Eheweibs Fahrzeug als Familienkutsche nutzen und Vater Oldtimer am Wochenende für ne Spritztour mit der Familie nutzen oder??
730i Fahrer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2009, 19:55   #9
730i Fahrer
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Fahrzeug: E32-730i (08.88) 5 Gang Schaltgetriebe ohne Klima
Standard Oldtimer

[quote=730i Fahrer;1219246]
Zitat:
Zitat von stojo01 Beitrag anzeigen
Servus,

hab da noch ne Frage. Hab jezt im Internet vieles gelesen und da wird immer gesagt mann muss noch ein "Alltagsauto" zusätzlich haben. Manche Versicherungen reicht es anscheinend schon dass die Ehepartnerin ein ganz normales Fahrzeug ihr eigen nennt....d.h. es muss nicht direkt dem Versicherungsnehmer des Oldtimers gehören.

@ Torsten: Ist das bei der AM auch so? weil dann hätt ichs leichter.
Man kann ja des Eheweibs Fahrzeug als Familienkutsche nutzen und Vater Oldtimer am Wochenende für ne Spritztour mit der Familie nutzen oder??
Hallo Stojo,

nun liegen mir klare Antworten der AM Versicherung vor.

1. Ein Alltagsfahrzeug ist grundsätzlich Voraussetzung für die Einstufung in den Oldtimertarif!
Ein Oldtimer ist aus Sicht der Versicherung ein 30 Jahre altes Fahrzeug welches nicht alltäglich, sondern liebevoll gepflegt in der Garage steht und bei schönem Wetter mal zu einem Ausflug genutzt wird!
Dies ist (wie gelesen) bei allen Versicherungen gleich!
2. Das Alltagsfahrzeug muss auf den VN angemeldet sein. Punkt 1 soll nicht aufgeweicht werden aber gleichgestellt ist die Ehefrau oder der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner (polizeilich angemeldet). (Also kein Vater, Mutter oder Bruder)
3. Der Wiederbeschaffungswert wird bei Antragstellung (nach Einschätzung des VN) angegeben (siehe Regelung oben im Post - bis max. 30000,- Euro.
Diese Regelung wird bei der AM nicht so ernst genommen, soll aber nicht überstrapaziert werden - siehe Punkt 1
Bisher gab es noch nie Beanstandungen bei einem niedrigerem Wiederbeschaffungswert.

Falls das Fahrzeug nach diesem Tarif nicht versichert werden kann, ist eine Einstufung als Zweitwagen in SF 2 (mit allen weichen Merkmalen (Garage, km, Branche des VN, Wohneigentum) möglich oder auch eine abwechselnde
Einstufung mit dem aktuellen SF als Saisonkennzeichen möglich.
(Siehe E-Mail)

Gruß Torsten

Kundenbonus ist bei beiden Tarifen möglich.


An LT

Im Schadensfall wird Deine Versicherung überprüfen ob Du weitere Verträge hast.
Im Schadensfall ist Deine Versicherung berechtigt Deinen Vertrag nach 2 Schäden zu kündigen.
Mir sind einige Fälle bekannt wo die Versicherung von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Kannste selber nachforschen!
Somit hättest Du ein Problem jemals wieder ein Auto zu versichern.
Mit Kundenbonus wird Dir das nicht passieren!
Insofern würde ich die Einstellung "Knebelvertrag oder mit Kundenbonus zu günstigen Konditionen" noch einmal überdenken.

Gruß Torsten
730i Fahrer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2009, 09:08   #10
LT750
BMW süchtig
 
Benutzerbild von LT750
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
Standard

[quote=730i Fahrer;1219249]
Zitat:
Zitat von 730i Fahrer Beitrag anzeigen

An LT

Im Schadensfall wird Deine Versicherung überprüfen ob Du weitere Verträge hast.
Im Schadensfall ist Deine Versicherung berechtigt Deinen Vertrag nach 2 Schäden zu kündigen.
Mir sind einige Fälle bekannt wo die Versicherung von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Kannste selber nachforschen!
Somit hättest Du ein Problem jemals wieder ein Auto zu versichern.
Mit Kundenbonus wird Dir das nicht passieren!
Insofern würde ich die Einstellung "Knebelvertrag oder mit Kundenbonus zu günstigen Konditionen" noch einmal überdenken.

Gruß Torsten
Hallöle,

Eine PKW-Haftpflicht wirst Du immer bekommen, wenn auch zu einem entsprechend höheren Preis Heißt ja nicht umsonst "Pflichtversicherung"
ich hab meinen Oldie jetzt bei der AXA versichert.
Schön ist das ich eine Vollkasko habe ohne ein Wertgutachten vorlegen zu müssen Ein Wertgutachten verlangen die esrt ab einem Wert von 25.000,-€ Der ganze Spaß kostet mich jetzt 231,-€ im Jahr (TK 150,-€ SB und VK 300,-€ SB). Die AXA verlangt nicht das das Erstfahrzeug bei ihnen versichert ist oder wird
Das Alltagsauto ist auf meine Frau zugelassen, der Nachweis per Kopie der Zulassungsbescheinigung hat da ausgereicht.
Was den Kundenbonus angeht habe ich so etwas auch bei der Admiral Direkt. Wir haben nämlich einen "Freischuss", d.h. es wird beim ersten Schaden nicht gleich hochgestuft.
Ein Sonderkündigungsrecht im wiederholten Schadensfall räumt sich jeder Versicherer ein

Mein Oldie ist jetzt top versichert und das noch relativ günstig Nach numehr zwanzig unfallfreien Jahren werde ich wohl meiner Versicherung nicht den Anlass zu einer Kündigung geben

Sicher wird die ein oder andere Gesellschaft ein bissl billiger sein, die Leistungen der AXA haben mich in diesem Fall überzeugt

MfG Denis
LT750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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