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Natürlich haben sie die - und eine ECE R87/RL E13 Kennzeichnung.
Wie kommst Du auf den Unsinn, dass eine Glühbirne für TFL ungeeignet sein soll ?
21W sind immerhin fast eine halbe Halogenbirne (55W) - also z.B. durchaus einer gedimmten Fernlichtbirne gleichzusetzen. Übrigens: Fahrzeugbeleuchtung (auch TFL) mit Glühbirnen gibt es schon deutlich länger als mit LEDs - denn letztere waren es, die bislang immer zu schwach waren. Erst der Entwicklungsfortschritt der letzen Jahre hat LED Fahrzeugaussenbeleuchtung erst möglich gemacht.
Wird er wohl nicht, er weiss alles besser
Und wenn erlaubt, wir er was finden, was nach § XY eigentlich nicht sein dürfte
Trag doch bitte selber erstmal was sinnvolles bei, bevor du hier rumkackst.
Solche wie Dich hab ich am Liebsten....
Zitat:
Zitat von e3tom
Natürlich haben sie die - und eine ECE R87/RL E13 Kennzeichnung.
Wie kommst Du auf den Unsinn, dass eine Glühbirne für TFL ungeeignet sein soll ?
Konnte mir bisher nicht vorstellen, dass man mit diesen 400 Candela erreichen kann, wenn Xenon-Scheinwerfer nur mit etwa 90 leuchten. Allerdings habe ich dabei vernachlässigt, dass TFL ja nur punktuell und damit sehr gebündelt leuchten müssen, so kann es hinhauen. Habe dann ein wenig geforscht und tatsächlich auch bei ebay Entsprechendes gefunden:
Zitat:
Zitat von e3tom
21W sind immerhin fast eine halbe Halogenbirne (55W) - also z.B. durchaus einer gedimmten Fernlichtbirne gleichzusetzen. Übrigens: Fahrzeugbeleuchtung (auch TFL) mit Glühbirnen gibt es schon deutlich länger als mit LEDs - denn letztere waren es, die bislang immer zu schwach waren. Erst der Entwicklungsfortschritt der letzen Jahre hat LED Fahrzeugaussenbeleuchtung erst möglich gemacht.
Das ist zwar richtig, aber die mussten auch noch nicht die strengen Bauvorschriften erfüllen, da es diese auch noch nicht gab. Denn auch diese wurden erst im Rahmen der Entwicklung der letzten Jahre auf EU-Ebene verfasst.
Das, was wir so von den Skandinaviern der 90er oder auch anderen kennen (auch die BMW-Tagfahrlichtschaltung der Skandinavienausführungen), erfüllt zumindest diese Anforderungen definitiv nicht, weshalb auch diese aufgerüstet haben. In der Regel handelte es sich ja um vorhandene Lampeneinhheiten (meist Fernlicht, bei einigen Nebelleuchten), welche als TFL angesteuert wurden, allenfalls noch anders gedimmt.
eher 90000. Das vielzitierte Teelicht hat ja etwa 1cd. Eine Haushaltsglühlampe 60W schon ca. 500-700.
Beispiel: Maximale Lichtstärke für Abblendlicht mit Gasentladungslampen nach ECE R98 zwischen 86250 und 101250cd für einen Scheinwerfer mit der Kennzahl '30'.
Maximalwert für alle Scheinwerfer eines Fahrzeugs bei Fernlicht: 225000cd
Zu dem Tagfahrlicht wie das an dem Polo da montiert ist, ist das nicht mal zulässig. An dem Golf von meiner Mutter hab ich das auch so nachgerüstet und die haben ihr den TÜV verweigert, weil das TFL ausgehen muss wenn die Scheinwerfen angehen! Die haben ihr vor Ort die Kabel ca. 10cm komplett rausgezwickt (damit man es nicht einfach wieder zusammen löten kann) und erst dann gab es die Plakette!
Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen
Das hat nur irgendwie keiner so. Die ganzen Spacken fahren alls mit Abblendlicht mit ihren Prolli LED´s durch die Gegend. Wenn es wenigstens ordnungsgemäß gemacht würde, tät ich net mal was sagen
Das trifft auf meine TFL aber nicht zu, da sie zusätzlich eine Zulassung für Standlicht ( R7) besitzen.
Quelle Wikipedia:
Zitat:
Nachrüstung nach der R7-Regelung [Bearbeiten]Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:
kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief
es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden.
Dann werden diese wahrscheinlich gedimmt, wenn die Scheiwerfer eingeschaltet werden - wie bei anderen Fahrzeugen auch. Sonst würden sie nachts blenden.
In der Schweiz ist nun ja auch Tagfahrlicht obligatorisch... Jetzt möchte ich nicht immer mit eingeschaltenem Abblendlicht herumgondeln und will auch keine LED TFL
Im E31 gibt es eine einfache Lösung mit der 2 Glühwendelbirne (5W/15W), Standlicht/TFL... Das gabs in der Nordlandausführung serienmässig mit dem Nordlichtschalter (zusätzlicher Position Lichtschalter). Das haben wir angepasst, bei Zündung Ein, TFL ein und mit einem Relais wird bei Licht ein auf Standlicht umgeschaltet.
Wär sowas nicht auch möglich? Oder mit Vorwiderstand (Dimmung), auf welche Leuchte würde das gehen, Abblend, Fernlicht, Nebler?
Geändert von dominic-ch (29.05.2015 um 19:38 Uhr).
Hat jemand den Schaltplan der Frontbeleuchtung des E32 inkl. Nebelscheinwerfer? Schön wär auch die Wattagen der Leuchten und deren Lichtstärke... Möchte da mal etwas versuchen, danke!