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13.05.2006, 15:09
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#1
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Gast
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War es ein langjähriges Mitglied? Oder muß ich, um den Namen zu erfahren, alles durchforsten  ?
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13.05.2006, 15:16
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von TomS
1. Die Klima wirft etwa 8° kalte Luft aus bei Höchstleistung.  So zeigt es zumindest das Thermometer an beim Klimacheck.
2. Wenn sie danach nicht geht würde ich mal z.B. die Visko überprüfen. Hatte exact das selbe Problem. Durch die Sanwichbauweise stellt sich die Klima-Kühlung selbstständig ab. So hab ich das in Erinnerung. Frag mal Erich, der weiß da sicher mehr.
3. Ansonsten nat. ne Sauerei. Is wohl üblich geworden heuzutage. 
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zu1) Macht die Klimatronic das auch, wenn außen wie innen 16 oder weniger Grad sind ? Wär doch unlogisch wenn die Klima kühlt obwohl das Fahrzeuginnere schon die niedrigst mögliche Einstellung erreicht hat !?
zu 2) der Fehler ist mit Undichtigkeit am Verdsampfer und den Expansionsventilen (oder wie diese Teile heissen) sicher diagnostiziert. Ansonsten wär das dann ein Problem von ATU, wenn die das diagnostizieren und anschließen immer noch Gas sich verflüchtigt, weil sie dann den geschuldeten Erfolg aus dem Werkvertrag nicht erfüllt hätten :-)))
zu 3) Ja, aber das sich einer dann auch noch so dumm anstellt und einen Defekt vor einem Forumskollegen verschweigt, den er selber mal im Forum gepostet hat (btw - die Suchfunktion lebe hoch hoch hoch  ) ist schon einfach hirnrissig. Aber so isses mit der Jugend von heute... naja... ist auch noch ein HipHopper... irgendwie bestätigen sich da mal wieder meine Vorurteile gegenüber jenen 
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27.10.2006, 07:17
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 06.04.2005
Ort: Ulm
Fahrzeug: E32 - 730i - 1988
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Hallo erstmal!
Ein Tipp von mir: geh nicht zu ATU!
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27.10.2006, 08:01
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#4
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Grisu-Der Feuermelder :)
Registriert seit: 14.08.2006
Ort: Neukirchen-Vluyn
Fahrzeug: Land Rover Freelander, Ford Fiesta (BJ 06)
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Zitat:
Zitat von Mordillo
Hallo erstmal!
Ein Tipp von mir: geh nicht zu ATU!
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Hallöchen,
Danke für diesen Tip. Leider kam er bei mir zu spät, da ich ja im August hier schon passende Erlebnisse mit ihnen gemacht habe. 
__________________
Wünscht viel "Freude am Fahren"
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27.10.2006, 09:18
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Bischofsheim
Fahrzeug: 750 iL,93, Range Rover Vogue V8, 86, Kawa ZRX 1200R, 2006 VW T2 Pritsche,1971, Renault Safrane Phase 2, 2,5L 1997, Vespa cosa 200, Suzuki GT 250, 78
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Mit dem "falschen" Zeugen in dem Verfahren sehe ich das eigentlich als Vorteil für Deine Seite.
Erstens scheinen die Fakten ja wohl klar, dass die Klima nicht ging oder geht, kannst Du ja belegen.
Ein Zeuge in der mündlichen Verhandlung vor Gericht sagt meist ganz andere Sachen als am Biertisch, wenn der vorne allein steht, der Puls steigt, der Schweißpegel erhöht ist und wenn dein Anwalt und auch der Richter dann auch etwas fit ist, nehmen sie dem ganz schnell den Wind aus den Segeln.
Auch wenn der bei irgendeiner Auzssage gegen Dich bleibt, ist`s nur ein Gefälligkeitszeuge, dem nicht viel Bedeutung geschenkt wird.
Ist bei Betrachtung mit gesundem Menschenverstand eigentlich unglaubwürdig, dass sich ein fremder über so eine Sache wie die Funktion einer Klimaanlage erinnert.
(Typisches Beispiel sind die Zeugen, die sich daran erinnern, dass da z.B. "nichts" war, d.h. eine Zeuge kann wohl nach einer Weile aussagen, dass in einer Menge eine bestimmte Person gewesen ist, wohl aber kaum, dass eine bestimmte Person nicht dabei war...)
Eine andere Sache würde mir persönlich mehr Kopfzerbrechen machen:
Ich kenne die Zivilprozesse. Selbst wenn klargestellt wird, dass die Klimaanlage nicht ging, heißt`s nicht, dass Du Recht, besser gesagt "Geld" bekommt. Die gegnerischen Anwälte haben da oft noch einiges im Ärmel, auf einmal werden Sachen angesprochen, an die Du nicht mehr gdacht hast, z.B. gekauft wie gesehen ohne weitere.....
Der Richter wird in jedem Falle, auch nochmal in der mündlich Verhandlung, einen Vergleich vorschlagen, da hat er jedenfalls die wenigste Arbeit.
Die Partei, die seinen Vorschlag dann ablehnt, hat in der Regel beim späteren Urteil die schlechteren Karten. Beim Vergleichsangebot daher, wenn auch mit Zähneknirschen etwas nachgeben und Forderungen runterstellen.
Bei Verglaich zahlt jeder seinen Teil, Dir wird`s egal sein, aber wenn der andere keine Rechtschutzversicherung hat, kommt dem der Vergleich viel billiger, weil er Deinen Anwalt nicht zahlt.
Der Anwalt Beklagten zieht den Vergleich bis zum Schluß raus (wenn er auch schon vorher grundsätzlich weiß, dass sein Mandant damit billiger fährt), erstens, weil er sonst und auch im Vergleichsfall weniger verdient, zu anderen kann der auch im letzten Moment zum Vergleich zustimmen, dann hat der auch nix verloren.
Noch ein Schlußwort an alle über das Thema "prozessieren oder nicht":
Grundsätzlich gebe ich einigen Verfassern recht, dass es in Deutschland immer mehr sogenannte Krümmel****** gibt, die wegen jedem Pups zu Anwalt rennen.
Ich denke aber, wenn jemand einen linkt, sollte man sein Recht durchsetzten.
Klar ist, dass ich bei einem Wagen für 1000,- Euro keinen neuen Benz verlangen kann, ein alter 7-er für über 3000,- Euro sollte aber der Beschreibung entsprechen, das ist heute wieder Geld.
Viele schwarze Schafe wissen, das nur ein Bruchteil mangels Rechtschutz und Durchhaltermögen klein bei geben. Das führt dazu, dass immer mehr das System ausnutzen, braucht ja nur bei Ebay die Bewertungen zu lesen, die Plattform beitet sich ja förmlich dazu an, seinen Müll zu versilbern.
Im Osten gibt`s diesbezüglich weiniger Probleme, da gibt`s Russen, die machen für eine paar hundert fast alles.
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Der mit dem Vogelaugenahorn
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27.10.2006, 10:09
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#6
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Gast
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Zitat:
Zitat von Stone
Im Osten gibt`s diesbezüglich weiniger Probleme, da gibt`s Russen, die machen für eine paar hundert fast alles.
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Die gibt's hier auch  ...
Aber bevor ich das einem anderen anvertraue, ach ich#s lieber selber..
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27.10.2006, 10:40
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#7
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Grisu-Der Feuermelder :)
Registriert seit: 14.08.2006
Ort: Neukirchen-Vluyn
Fahrzeug: Land Rover Freelander, Ford Fiesta (BJ 06)
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Zitat:
Zitat von John McClane
Die gibt's hier auch  ...
Aber bevor ich das einem anderen anvertraue, ach ich#s lieber selber..
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Wo Du recht hast, hast Du recht 
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27.10.2006, 10:38
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von Stone
Mit dem "falschen" Zeugen in dem Verfahren sehe ich das eigentlich als Vorteil für Deine Seite.
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Ich hab damit auch keine großen Bauchschmerzen - es sind kleine dumme HipHopper die meinen sie wären clever. Mein mehr an Erfahrung mit solchen Dingen wird sie eine Menge Lehrgeld kosten. Richtig lustig wirds, wenn ich dann gleichmal ne Kontenpfändung und SCHUFA-Eintrag veranlasse nachdem ich den Titel habe :-))
Zitat:
Zitat von Stone
Erstens scheinen die Fakten ja wohl klar, dass die Klima nicht ging oder geht, kannst Du ja belegen.
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Und vor allem (durch seine Postings hier) ist bewiesen, dass der defekt dem Verkäufer bekannt war.
Zitat:
Zitat von Stone
Ein Zeuge in der mündlichen Verhandlung vor Gericht sagt meist ganz andere Sachen als am Biertisch, wenn der vorne allein steht, der Puls steigt, der Schweißpegel erhöht ist und wenn dein Anwalt und auch der Richter dann auch etwas fit ist, nehmen sie dem ganz schnell den Wind aus den Segeln.
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Ich kenn ja das Zeugen-Bübchen vom Kauftag - der wird sich in die Hose machen, wenn ihn meine Anwältin und ich in die Mangel nehmen
Zitat:
Zitat von Stone
Auch wenn der bei irgendeiner Auzssage gegen Dich bleibt, ist`s nur ein Gefälligkeitszeuge, dem nicht viel Bedeutung geschenkt wird.
Ist bei Betrachtung mit gesundem Menschenverstand eigentlich unglaubwürdig, dass sich ein fremder über so eine Sache wie die Funktion einer Klimaanlage erinnert.
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Hinzu kommt ja, dass die beiden mittlerweile behaupten sie selbst hätten die Klima in einer Auto-Hobbywerkstatt in Frankfurt repariert, deswegen sei der im Forum berichtete defekt nicht mehr vorhanden gewesen. Na da sollen sie die Miete der Werkstatt etc. mal nachweisen und den Kauf des Kältemittels usw. Und dann sollen sie mal getrennt voneinander aussagen was die sa genau gemacht haben und wie und anschließend fragen wir einen Sachverständigen - ich lach mich kaputt, wenn ich nur daran denke
Zitat:
Zitat von Stone
(Typisches Beispiel sind die Zeugen, die sich daran erinnern, dass da z.B. "nichts" war, d.h. eine Zeuge kann wohl nach einer Weile aussagen, dass in einer Menge eine bestimmte Person gewesen ist, wohl aber kaum, dass eine bestimmte Person nicht dabei war...)
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Rrrrischdisch....
Zitat:
Zitat von Stone
Eine andere Sache würde mir persönlich mehr Kopfzerbrechen machen: Ich kenne die Zivilprozesse. Selbst wenn klargestellt wird, dass die Klimaanlage nicht ging, heißt`s nicht, dass Du Recht, besser gesagt "Geld" bekommt. Die gegnerischen Anwälte haben da oft noch einiges im Ärmel, auf einmal werden Sachen angesprochen, an die Du nicht mehr gdacht hast, z.B. gekauft wie gesehen ohne weitere.....
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Das Fahrzeug wurde ohne Gewährleistung gekauft - ABER: der Mange war vorher bekannt und wurde arglistig verschwiegen. Damit habe ich ein Recht auf Nachbesserung, Wandlung, Minderung oder Schadenersatz. Nachbessern ist nicht, weil der Verkäufer dazu fachlich nicht in der Lage ist. Wandlung auch nicht - dazu habe ich schon zuviel an weiteren Investitionen in das Fahrzeug getätigt. Als verlange ich Schadenersatz - soll heissen Ersatz der Reparaturkosten - das bekomme ich mit 99% Sicherheit durch.
Zitat:
Zitat von Stone
Der Richter wird in jedem Falle, auch nochmal in der mündlich Verhandlung, einen Vergleich vorschlagen, da hat er jedenfalls die wenigste Arbeit.
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Wenn der Richter nach der mündlichen Verhandlung auch der Auffassung ist, dass der Mangel hier arglistig verschwiegen wurde wird er das eher nicht tun sondern muss dann sogar noch die Staatsanwaltschaft informieren, da hier ein Offizialdelikt vorliegt. Dann bekommt Bübchen auch noch ne feine Strafe
Zitat:
Zitat von Stone
Die Partei, die seinen Vorschlag dann ablehnt, hat in der Regel beim späteren Urteil die schlechteren Karten. Beim Vergleichsangebot daher, wenn auch mit Zähneknirschen etwas nachgeben und Forderungen runterstellen.
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Diese Erfahrung kann ich nicht bestätigen ! Ich habe bisher in verschiedenen Angelegenheit Prozesse geführt und bin insgesamt 3x nicht auf Vergleichsvorschläge eingegangen. Letztlich habe ich in den 3 Fällen dann genau das zugesprochen bekommen was ich wollte.
Zitat:
Zitat von Stone
Grundsätzlich gebe ich einigen Verfassern recht, dass es in Deutschland immer mehr sogenannte Krümmel****** gibt, die wegen jedem Pups zu Anwalt rennen.
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Zu der Sorte gehöre ich ganz sicher nicht.
Zitat:
Zitat von Stone
Im Osten gibt`s diesbezüglich weiniger Probleme, da gibt`s Russen, die machen für eine paar hundert fast alles.
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Ich hätte da ein paar Albaner an der Hand - da wäre die Sache längst erledigt - aber das ist nicht meine Art des Herangehens. Außerdem bräuchte ich dafür keine dritten Personen sondern würde sowas wenn schon dann selbst erledigen.
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27.10.2006, 10:11
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von Mordillo
Ein Tipp von mir: geh nicht zu ATU!
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Warum scheren hier so viele Leute alle Mitarbeiter von ATU über einen Kamm. Der, der meine Klima machen würde, fuhr selber jahrelang E32 und kennt sich richtig gut aus 
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27.10.2006, 10:13
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#10
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Gast
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Warum scheren hier so viele Leute alle Mitarbeiter von ATU über einen Kamm. Der, der meine Klima machen würde, fuhr selber jahrelang E32 und kennt sich richtig gut aus 
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Ein bedauernswerter Einzelfall, wenn er so hoch qualifiziert bei ATU gelandet ist...
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