Frohes Neues, erstmal! Ich hoffe, alle sind gut ins neue Jahr gekommen!
Also, die Versicherung bleibt gleich, da diese nur nach der jeweiligen Schlüsselnummer
des Fahrzeugs geht, und NICHT nach der Motorisierung. Die Versicherung berechnet
die statistische Unfallhäufigkeit. Ob man nun einen 600PS Motor einpflanzt, oder einen
mit 30 PS, spielt damit nur eine untergeordnete Rolle. Der Wagen bleibt also, um am
Beispiel des 316i E30 zu bleiben, ein 316i, wenn auch mit größerem Motor. Klingt ja
auch logisch.
In der Praxis ist das eine VHB mit der Versicherung. Man zahlt meist einen Aufschlag
und das war´s dann auch. Man muss es erwähnen bzw. melden. Gegebenfalls zahlt
man keinen Aufschlag. So war es zumindest bei mir.
Dem Finanzamt muss man es aber in jedem Falle melden, geschieht aber automatisch
durch den TÜV, sobald der Motor eingetragen wird. Dann zahlt man natürlich den
jeweiligen Steuersatz in Abhängigkeit des vorhandenen Hubraums.
Mehr ist das nicht.
Grüße,
Diablo