Es ist ja so wie hier im anderen Thread beschrieben.
Wenn Du deinen E32 genau so ausstattest wie es bei der Bestellung mit Xenon gewesen wäre brauchst Du keine Eintragung.
Der E32 hat eine Betriebserlaubnis die damals von BMW beantragt wurde. Dabei war auch ab 1991 Xenon Bestandteil (Olli kann bestimmt den Monat heraussuchen) Wenn Du den Wagen also exakt so wie BMW ausstattest braucht Du keine Eintragung. Du Trägst auch auch keine 205/65R15 Winterreifen beim 730 ein. Die Betriebserlaubnis deckt das auch ab.
Jetzt die Frage, wie wäre der Wagen mit Sonderausstattung geliefert worden?
Auf jeden Fall brauchst Du Niveau, bei der SWRA kommt es darauf an. Die Scheinwerfer müssen die originalen unverbastelten E32 Xenon Scheinwerfer sein.
Wenn Du kein Niveau hast, dann mußt Du entweder die BMW Niveau nachrüsten, eben den Zustand herstellen wie BMW....
Wenn Du kein Niveau hast und möchtest keine Niveau nachrüsten, benötigst Du zwingend eine aLWR. Da das Teil nicht von BMW ist, benötigst Du für diese aLWR eine ABE. Dann folgt aber auch, dass der Wagen nicht mehr original ist und dann benötigst Du auch zwingend eine SWRA und die Eintragung der Scheinwerfer.
Kann der Sachverständige nicht einfach lesen?

Da stehen doch alle Nummern auf der Streulinse.