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BMW 7er, Modell E32 |
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16.09.2008, 12:48
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.11.2005
Ort: München
Fahrzeug: BMW 730i R6 (E32) Bj.07/87
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hi,
ob man nun zu AU muss oder nicht hängt das von der Werkstatt ab, wo man es hat einbauen lassen?
Ich habe jetzt so einen EGS GAT Nachrüstsatz hier rumliegen und brauch jetzt ne Werkstatt in München...
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gruß m_kw
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16.09.2008, 13:08
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E32, 735 i, Bj. 03/88-211 PS/ R6 Schalter
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Zitat:
Zitat von m_kw
hi,
ob man nun zu AU muss oder nicht hängt das von der Werkstatt ab, wo man es hat einbauen lassen?
Ich habe jetzt so einen EGS GAT Nachrüstsatz hier rumliegen und brauch jetzt ne Werkstatt in München...
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Einspruch,
eine AU hat mit dem KLR gar nichts zu tun. Die AU wird bei warmen Motor gemessen. Der KLR arbeitet nur bei kaltem Motor und dann ist er ohne Wirkung.
Vielleicht es es unterschiedlich mit den Verkehrsämtern in Deutschland. In Hamburg muss bei jeder Veränderung in den Fahrzeugpapieren ein gültige AU vorlegen, wieso auch immer. Hier ist es jedenfall so.
Aber eigentlich ist das ja kein Problem, jeder muss eine haben, ansonsten gehört das Fahrzeug nicht auf die Strasse.
Gr. Jürgen
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27.09.2008, 10:22
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.11.2005
Ort: München
Fahrzeug: BMW 730i R6 (E32) Bj.07/87
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hi nochmal,
jetzt habe ich bei einer Werkstatt den GAT EGS Kaltlaufregler einbauen lassen. Die haben mir dann gesagt ich muss jetzt noch des Ding abnhemen lassen, da des so oder so bei allen Änderungen am Fahrzeug gemacht werden muss. Und ne neue AU muss ich wohl auch machen 
jedenfalls kann ich ja erst am mo da hin fahren, darf ich mein wagen bis dahin überhaupt bewegen dann??
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27.09.2008, 12:15
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#4
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Dann warst du wahrscheinlich in einer Werkstatt ohne AU-Berechtigung, denn nur eine solche darf den Einbau bestätigen bzw. abnehmen.
Normalerweise brauchst du auch keine neue AU - wozu auch? Die Werte ändern sich ja nicht.
Nochmals:
Wenn überhaupt eine AU bei der Nachrüstung fällig wird, dann VORHER und nur, um zu testen, ob der G-Kat ordnungsgemäß arbeitet und die Abgasanlage ok ist. Viele Werkstätten bestehen natürlich darauf, um die Funktion sicherzustellen, notwendig für die Eintragung bei der Zulassungsstelle ist sie nicht. Für die braucht man lediglich die ABE und den von einer AU-Werkstatt ausgefüllten Steueränderungsantrag - und natürlich Brief und Schein.
Gruß
Mark
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