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15.04.2008, 16:23
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#1
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Big Boys - Big Toys!
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: München
Fahrzeug: 1988 US E24 L6/635 CSi (239bhp/323Nm); 1992 E31 850Ci Schalter (369bhp/581Nm)
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Zitat:
Zitat von RS744
Das zum 01.04.2003 verschärfte Waffengesetz verbietet ja das Führen von (unter das WaffG fallenden) Waffen außerhalb des umfriedeten Privatbesitzes. Heißt konkret, wer im Auto - und sei es auch nur im Aktenkoffer auf dem Beifahrersitz - mit einer CS-Gaspistole erwischt wird, ist dran. Nun könnte man ja auf die Idee kommen, so eine im Auto eingebaute CS-Gas-Vorrichtung sei dann ebenfalls ein Verstoß gegen das WaffG. Diesen Vorwurf vermeidet der Einsatz von Pfefferspray.
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Sie scheinen ja wirklich von der Materie Ahnung zu haben.
Es geht explizit um die Waffe, nicht um die Ladung der Waffe.
Es gibt keine "CS-GASPISTOLEN" es gibt Schreckschußwaffen, die man
mit Platzpatronen, CS-Gaspatronen oder Pfeffergaspatronen laden kann.
Laut Ihrer Interpretation dürfte man seine nette Gaspistole dann wohl auch
mit Pfeffergaspatronen laden und schon wäre es "legal" - sicher!!!
Nicht einmal mit Platzpatronen ist das führen erlaubt...
MfG
Tyler
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15.04.2008, 17:07
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Tyler Durden
Es gibt keine "CS-GASPISTOLEN" es gibt Schreckschußwaffen, die man mit Platzpatronen, CS-Gaspatronen oder Pfeffergaspatronen laden kann.
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CS-Gaspistolen ist der umgangssprachliche Ausdruck, und den habe ich benutzt.
Zitat:
Zitat von Tyler Durden
Laut Ihrer Interpretation dürfte man seine nette Gaspistole dann wohl auch mit Pfeffergaspatronen laden und schon wäre es "legal" - sicher!!! Nicht einmal mit Platzpatronen ist das führen erlaubt...
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Falsch, das ist nicht meine Interpretation, und ich lasse sie mir auch nicht unterschieben. I.ü. diente meine Äußerung zum Verbotensein des (Mit-)Führens einer wie-auch-immer-gefüllten Gaspistole nur zum Vergleich. Und ehe Du mich jetzt wieder mißinterpretierst: so eine festeingebaute Auslösevorrichtung im Auto sehe ich auch nicht als "Führen" einer Waffe an. Das Ausweichen auf Pfefferspray könnte Disputanten wie Dir aber an dieser Stelle die Argumente nehmen. Das war der Hintergrund.
Näher betrachtet müßte man dagegen aber einwenden: wer eine Pfefferspray-Auslösevorrichtung im Auto verbaut, würde diese nicht mehr als "gegen Tiere gerichtet" verargumentieren können.
Ich bin eigentlich immer noch gespannt, von welcher Art die Genehmigung ist, die @MG im Anfangspost behauptet hat. @MG wie steht's damit?
Greets
RS744
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15.04.2008, 18:06
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Tyler Durden
Es gibt keine "CS-GASPISTOLEN" es gibt Schreckschußwaffen, die ...
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Komisch,
der hier -> http://www.onkel24.de/shop/index.php...products_id=41
hat soviele davon, daß er sie glatt verkaufen möchte,
und zwar unter welcher handelsüblichen Bezeichnung?
CS-Gas-Pistole.
Alles klar auf der Andrea Doria?
Greets
RS744
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15.04.2008, 18:12
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#4
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Big Boys - Big Toys!
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: München
Fahrzeug: 1988 US E24 L6/635 CSi (239bhp/323Nm); 1992 E31 850Ci Schalter (369bhp/581Nm)
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Zitat:
Zitat von RS744
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Spritzpistole mit CS-Gas Kartusche...
Jetzt wird's langsam lächerlich. Wen Sie wirklich als Anwalt auftreten dann wünsche ich
Ihnen weiterhin viel Glück und Erfolg. Können Sie wahrscheinlich brauchen, denn Ihre "Argumentationsketten"
hier in diesem Thread würden vor keinem StaAW auch nur ansatzweise standhalten!
Wie schon vor vielen Beiträgen erwähnt...
Baut's es Euch ein, ist Euer Leben -- die Gerichte haben eh nixx besseres zu tun...!!!
Tyler
*eom
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