


BMW 7er, Modell E32 |
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08.11.2007, 22:38
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#1
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fahrendes Mitglied
Registriert seit: 07.04.2007
Ort: Pommersfelden
Fahrzeug: 735i E65 (11/2001) & 740 F01 (12/2009)
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Zitat:
Zitat von Difficulty
Also im neuen steht weder eine Reifen Größe drin noch die Anhängerlast 
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Doch steht drin, aber keine Din und kein Prüfzeichen der AHK. Reifen stehen nur noch einmal drin.
Zitat:
Zitat von VMartin
Ja, das Stimmt.
War auch dort, weil meine von nem Schlachter ist. Er sagte eine Einbauanleitung wäre gut, da aber keine Pflicht besteht diese mitzuführen ist es auch egal ob ich sie habe.
Schau Dir mal die neuen FZ.Scheine an! Hier Die Felder der AHK sind alle entfallen.
Gruß
Martin
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Gruß
Martin
__________________
735i Titan-Grau Met. BJ 02 (V8) 165.000 km
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08.11.2007, 22:49
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#2
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Mitglied
Registriert seit: 13.02.2003
Ort: Neuss
Fahrzeug: E46-330i
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für meine BBS felgen intressiert sich auch keine sau mehr
von wegen eintragen und so, kann das auch nicht glauben, will jeden samstag morgen wenn ich in düsseldoof angehalten werde (wirklich jeden samstag um 6 uhr) ganz brav abe und gutachten den netten grünen zeigen, wird nur noch abgewunken 
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09.11.2007, 01:02
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 10.07.2002
Ort: Angermünde
Fahrzeug: G12-750 Li xDrive 11/2015;850i 10/93; E36 328i Cabrio 11/98;X5 4,4 E53 06/2004; K1300R 04/11; VFR 800 01/99
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Hallo,
also soweit ich informiert bin, entfällt die Eintragung nur wenn die AHK und das Fahrzeug eine EU- Prüfnummer haben, das sollte bei den E 32 nicht der Fall sein. Oder ? 
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09.11.2007, 12:01
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Ebstorf
Fahrzeug: e38 728i BJ96 E65 735i MX5 Na
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Zitat:
Zitat von VMartin
Doch steht drin, aber keine Din und kein Prüfzeichen der AHK. Reifen stehen nur noch einmal drin.
Gruß
Martin
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Hi
Stimmt  habe im Brief geschaut und nicht im schein.
Zitat:
Zitat von Big M
Hallo,
also soweit ich informiert bin, entfällt die Eintragung nur wenn die AHK und das Fahrzeug eine EU- Prüfnummer haben, das sollte bei den E 32 nicht der Fall sein. Oder ? 
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Also der Tüv sagte zu mir, brachste nicht mehr eintragen
Mfg
Frank
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05.11.2009, 06:46
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#5
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Gast
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Das ganze klingt mir sehr unlogisch, denn, der Tüv überwacht u.a. technische Veränderungen bzw. ob diese ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
Sollte nun jemand her gehen und nur 2 anstatt 6 Schrauben zum befestigen verwenden, kann man von grob Fahrlässig sprechen.
Spätestens wenn Ihr beobachtet das der erste Wohnwagen mit abgerissener Anhängevorrichtung vor Euch die rechte Spur verlässt und in die Leitplanke neben der linken Spur einschlägt, wisst Ihr was ich meine.
Ich werde mal beim Tüv-Hessen anrufen, um 8:00 trudelt da die ersten ein.
Grüße Robbie
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05.11.2009, 07:03
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Ich Finde,Robbie hat Recht.Klingt ja etwas Abenteuerlich,das man eine Nachtraeglich verbaute AHK.nicht mehr dem TUEV Vorfuehren muss.Denn wie oft kommt es vor,das bei der Montage eine Schraube so "Versteckt",und fast nicht montierbar ist.Was macht der Heimwerker?Richtig,er laesst sie weg,weil es wohl auch "so halten" wird.. Hier in DK ist es so,das eine AHK.,die Nachtraeglich Montiert wurde,auf jeden Fall eine Tuevabnahme erforderlich macht.Dann aber,wird auch nur auf die Befestigung,und Einhaltung der Anbauvorschrift Geachtet.Aber ich koennte mir Denken,das bei der Ausnutzung,der Maximalen Anhaengelast,doch eine TUEV-Abnahme Erforderlich ist,auch in "D"
Gruss dansker
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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05.11.2009, 07:13
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#7
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Gast
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@Dansker
DACHTE ICH MIR SO! ABER WEIT GEFEHLT!
Habe eben tatsächlich bei unserem örtlichen TÜV angerufen und seine Aussage auf meine Frage hin war:
"Nicht alle müssen eingetragen werden, es kommt auf die Prüfnummer / das Prüfzeichen an. Die mit E-Prüfzeichen sind nicht Eintragungspflichtig. Serienteile befreien jedoch nicht von der Eintragung es sei denn, sie haben das E-Prüfzeichen. Sie können aber freiwillig kommen um die Änderung abnehmen zu lassen."
Ööööm... Ich bin ein bissel baff und hätte echt Bock noch einen Tüv aus Hessen zu nerven 
Das mach ich mal, jetzt ist der Tüv Hanau dran...
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05.11.2009, 07:23
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#8
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Gast
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E-Prüfzeichen vorhanden, keine Eintragung notwendig. Verantwortung, wenn der Wohnwagen zum Geschoss wird, liegt dann beim Installateur der Vorrichtung.
Kein E-Prüfzeichen vorhanden, Abnahmepflichtig.
Punkt 
Soll ich noch einen TÜV anrufen? Ach Quark
Grüße Robbie
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05.11.2009, 22:45
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Hej Robbie!
Das wundert mich sehr.Gerade doch,weil die Deutschen Behoerden in der Regel so Steif sind.Dann wird es bald bei uns in "DK"auch "Erleichterungen" geben,da der "DK-TUEV" sich ja sehr stark an den Deutschen TUEV "Anlehnt".Das einzigste,was sich bei den AHK`s nicht aendern wird,wird ja dann noch Auflastung zum Max.Zuggewicht sein,was ja auch in Ordnung ist.
gruss dansker
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