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Alt 12.10.2007, 10:47   #1
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
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Lieber Klaus,
zwei Dinge sind bei der Kraftfahrstraße zu beachten:
1. es dürfen nur bestimmte Kfz. dort fahren (zB. wegen einer Mindestgeschwindigkeit)
2. Grundsätzlich ist auf jeder Kraftfahrstr. nur 100km/h erlaubt,
Ausnahmen dazu: Auf Autobahnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind darf schneller als 100km/h gefahren werden.
Ich kann leider auf dem Ring keinen Mittelstreifen oder ähnliches erkennen.
Sorry, aber somit bleiben nur 100km/h für den Ring.
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
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Alt 12.10.2007, 11:08   #2
jensputzier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.nuerburgring.de/fileadmin...fahrten_NS.pdf
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.nuerburgring.de/fileadmin...ahrordnung.pdf
jensputzier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 11:10   #3
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
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@ Don Pedro

Hallo,

hier mal ein Interview mit dem "Polizeichef des Nürburgrings":

Zitat:
Bei einem Rennen schon. Aber vielen ist nicht bewusst, dass die Nordschleife zwar eine große Spielwiese ist, auf der aber dennoch Regeln gelten. Es handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum. Während der Touristenfahrten muss man sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Es darf nicht rechts überholt werden, Sicherheitsabstände sind einzuhalten, es gibt Halteverbote und sogar Geschwindigkeitsbegrenzungen. Nur die Höchstgeschwindigkeit ist aufgehoben, weil die Strecke als 'Kraftfahrstraße' beschildert ist.
Quelle:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...448906,00.html


Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 11:27   #4
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
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Nochmals sorry, aber dann kennt der Polizeichef den §18 StVO nicht richtig.

Aber tröste dich, viele meiner Schüler vergaßen auch immer die Bebauung bei den Fällen in den Klausuren ...
Don Pedro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 11:44   #5
SysTin
Tiefflieger
 
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Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Liebe Leute...

Also: Aus dem Umstand, dass es sich um eine Kraftfahrstraße (Zeichen 331) handelt, folgt nicht automatisch, dass es kein Tempolimit gibt.

"Freie Fahrt" gilt nach § 3 StVO einschränkungslos nur für Autobahnen (Zeichen 330), ansonsten müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen vorliegen, die in § 3 Abs. 3 c) StVO aufgelistet sind:

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Da die über acht Meter breite Nordschleife eine Einbahnstraße ist, handelt es sich also um eine Straße mit mehreren Fahrspuren für eine Richtung - auf die Trennung eines anderen Fahrstreifens kommt es mangels Gegenverkehr nicht an

Das sieht übrigens die Nürburgring GmbH genauso und hat (Zitat aus einem anderen Forum) zu dem Thema folgendes auf Anfrage geschrieben:


Zitat:
Sehr geehrter Herr ######,

die Nordschleife ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie gilt als "mehrspurige Kraftfahrstrasse mit autobahnähnlichem Charakter ohne Anwendung der Höchstgeschwindigkeitsverordnung". Dies gilt natürlich nicht für Bereiche mit angeordneter Geschwindigkeitsbegrenzung wie z.B. Ein- und Ausfahrten, Baustellen, Unfallstellen etc.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Nürburgring GmbH

i.A. Manfred Strack

Ich hoffe, ich konnte etwas behilflich sein

Gruß,
Stephan
__________________
Grüße
Stephan
________________________________________________
Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser.
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Alt 12.10.2007, 21:11   #6
McDeath
Kugelsichere Seele
 
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Registriert seit: 05.11.2004
Ort: Lahnstein
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Zitat:
Zitat von SysTin Beitrag anzeigen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Zitat:
Im Gegensatz zu manchen Anderen haben juristische Einwürfe meinerseits immerhin den Unterbau einer entsprechenden Ausbildung...
scheint mir nicht so....stümperkind
sinn und zweck könnte mal gewesen sein, daß der richtungsverkehr immer schön in seinem "tanzbereich" verweilt.
die mutter aller fahrstreifen ist wie bereits erwähnt, unmarkiert.
genug seitenabstand beim überholen ist hier, so sagt MEINE glaskugel zumindest, als ausreichend anzusehen.

mit anderen worten männer: scheiss auf die kraftfahrstrasse, die hat damit nämlich rein gar nix zu tun
und markierte fahrstreifen (mind. 4 übrigens) gibbet dort auch nicht,
also a. g. O. = 100km/h

und diverse urteile sollte der ein odere andere jurist mal wieder wegstecken (vielleicht kann man die A4-blätter als leitlinien aufkleben...).
und kommentare, welch ein schauder

nichts für ungut
wir lachen gemeisam, gell?
__________________
Gruß
Tom

Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."
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Alt 12.10.2007, 23:17   #7
SysTin
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Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Zitat:
Zitat von McDeath Beitrag anzeigen
scheint mir nicht so....stümperkind
sinn und zweck könnte mal gewesen sein, daß der richtungsverkehr immer schön in seinem "tanzbereich" verweilt.
die mutter aller fahrstreifen ist wie bereits erwähnt, unmarkiert.
genug seitenabstand beim überholen ist hier, so sagt MEINE glaskugel zumindest, als ausreichend anzusehen.

mit anderen worten männer: scheiss auf die kraftfahrstrasse, die hat damit nämlich rein gar nix zu tun
und markierte fahrstreifen (mind. 4 übrigens) gibbet dort auch nicht,
also a. g. O. = 100km/h

und diverse urteile sollte der ein odere andere jurist mal wieder wegstecken (vielleicht kann man die A4-blätter als leitlinien aufkleben...).
und kommentare, welch ein schauder

nichts für ungut
wir lachen gemeisam, gell?
Nö, nix für ungut, McDingens

Du hast leider keine Ahnung - in Folge dessen tät' ich's an Deiner Stelle mit Herrn Nuhr halten, gell.

Bussi an den Tod
(kann ja nicht schaden)
Stephan
SysTin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2007, 15:03   #8
McDeath
Kugelsichere Seele
 
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Registriert seit: 05.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
Breites Grinsen

Zitat:
Zitat von SysTin Beitrag anzeigen
Nö, nix für ungut, McDingens

Du hast leider keine Ahnung - in Folge dessen tät' ich's an Deiner Stelle mit Herrn Nuhr halten, gell.

Bussi an den Tod
(kann ja nicht schaden)
Stephan
bäh, der war ja feucht

hallo mein gutster, ich sprach in keinster weise von diesem ringensbummens!
habe lediglich mal richtigen senf zum thema "offenes" fahren unter welchen bedingungen gereicht, mahlzeit...
hier wurde ja auch schon falsche ableitungen zum thema
KFS + baulicher trennung = mopsgeschwindigkeit geschrieben .... *schauder*


von mir aus fahrt da so langsam wie ihr wollt, ich bin eh schneller
überdenke er seine aussage also...
McDeath ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 17:19   #9
Alfred G
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Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von Don Pedro Beitrag anzeigen
Ich kann leider auf dem Ring keinen Mittelstreifen oder ähnliches erkennen.
Sorry, aber somit bleiben nur 100km/h für den Ring.
Klar, es gilt 100 km/h Tempolimit auf der Rennstrecke und die 0,5 Promille-Grenze auf dem Oktoberfest!



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