


BMW 7er, Modell E32 |
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24.07.2007, 21:27
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.07.2003
Ort: Heilbronn
Fahrzeug: BMW E38-750iA (01.1999)
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Der Unfallhergang
Hallo Forumler.
Ich fuhr auf eine T-Kreuzung heran. Ich wollte nach links auf die vorfahrtsberechtigte Straße abbiegen. Ich kam vor der Kreuzung fast zum Stillstand. Auf der vorfahrtsberechtigten Straße sah ich von links das gegnerische Fahrzeug kommen. Der rechte Blinker des gegnerischen Fahrzeuges war eingeschaltet. Das Fahrzeug wurde langsamer. Daraufhin bin ich losgefahren. Das gegnerische Fahrzeug ist jedoch nicht nach rechts abgebogen, sondern ist gerade aus weitergefahren. Evtl. sogar beschleunigt. Dabei kam es zu einer Kollision.
Es gibt zwei Zeugen, die schriftlich bestätigt haben, daß das gegnerische Fahrzeug den Blinker nach rechts gesetzt hatte.
Der Rest wird sich erst später klären.
Gruß,
Anatol
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24.07.2007, 21:42
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#2
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Immer was neues......
Registriert seit: 29.04.2006
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW Touring E36 Edition 316i
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Ich denke
Ich denke es geht 50/50 aus, wie immer, auch wenn der Blinker gesetzt ist muß ich noch lange nicht abbiegen.
Der kann es sich ja anders überlegt haben und da du die Vorfahrt achten mußtes, weil du links abbingen wolltest, sieht es nicht gut aus.
Leider ist das so recht doof, aber es wird so ausgehen.
Das ist zum beispiel ein Grund warum ich nicht losfahre, auch wen der Dödel blinkt.
Viele Grüße
Euer Spongebob7er
__________________
Euer geplagter Spongebob7er
und ich wünsche noch eine gute Fahrt

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24.07.2007, 21:55
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von Anatol
Hallo Forumler.
Ich fuhr auf eine T-Kreuzung heran. Ich wollte nach links auf die vorfahrtsberechtigte Straße abbiegen. Ich kam vor der Kreuzung fast zum Stillstand. Auf der vorfahrtsberechtigten Straße sah ich von links das gegnerische Fahrzeug kommen. Der rechte Blinker des gegnerischen Fahrzeuges war eingeschaltet. Das Fahrzeug wurde langsamer. Daraufhin bin ich losgefahren. Das gegnerische Fahrzeug ist jedoch nicht nach rechts abgebogen, sondern ist gerade aus weitergefahren. Evtl. sogar beschleunigt. Dabei kam es zu einer Kollision.
Es gibt zwei Zeugen, die schriftlich bestätigt haben, daß das gegnerische Fahrzeug den Blinker nach rechts gesetzt hatte.
Der Rest wird sich erst später klären.
Gruß,
Anatol
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Hallo,
da wirst Du wahrscheinlich die A...Karte gezogen haben. Denn trotz der Blinkerei des Unfallgegners, musst Du die Vorfahrt beachten. Und ein falsches Blinkersignal ist nur ein Vergehen, was den Typ vielleicht 20 € kostet. Ich würde mir schnellstens einen Anwalt suchen.
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24.07.2007, 22:01
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#4
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Immer etwas neues :)
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: Mehrere :)
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Na da stimme Ich den beiden mal zu. Das würde Ich alles übern Anwalt klären. Das könnte ins Auge gehen.
Kenne auch son Beispiel. Da parkt eine Frau auf der Str. (2Spurige Str. voll befahren), obwohl halteverbot. Jemand bumbst da hinten drauf und was ist?! Die Frau kriegt ein Strafzettel wegen falschparken und der Kollege ist ein Auto ärmer und paar Prozente höher
Bei Dir könnte es genauso sein. Obwohl Blinker da war, musst Du achten... Da hast Du echt mein Mitleid...
Gruß,
Pat
__________________
V12 POWER
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25.07.2007, 06:21
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#5
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Standheizer
Registriert seit: 01.04.2003
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
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Hi,
genau den gleichen Fall hatte meine Frau auch mal.
Sie bekam 100% Schuld. War sogar vor Gericht! Aber sie hat die Vorfahrt halt nicht beachtet so der Richter. Ob der andere geblinkt hat oder nicht, war nicht so wichtig.
__________________
Gruß Holger
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25.07.2007, 08:38
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#6
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Immer etwas neues :)
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: Mehrere :)
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Zitat:
Zitat von Holger-ZX12
Hi,
genau den gleichen Fall hatte meine Frau auch mal.
Sie bekam 100% Schuld. War sogar vor Gericht! Aber sie hat die Vorfahrt halt nicht beachtet so der Richter. Ob der andere geblinkt hat oder nicht, war nicht so wichtig.
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Hi Holger,
sowas sehe Ich ständig in Berlin, das Leute vergessen den Blinker auszumachen. Da kann man sich aufregen, aber nützen tut es nichts. Habe 3 Leute darauf angesprochen, das sie ihren Blinker noch anhaben und die haben dann auch verwundert geguckt, das er nicht automatisch ausgegangen ist...
Daher spielt es vor Gericht nicht so die Rolle, ob Blinker an oder nicht. Jeder wird sagen, der Blinker is nicht ausgegangen und Ich habe es nicht bemerkt... Obwohl Ich mich frage, wie man sowas nicht bemerkt.
Gruß,
Pat
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25.07.2007, 09:02
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#7
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Gast
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Hallo Anatol,
vieleicht hilft die das weiter. Ist echt dumm gelaufen.
Gruß
Olly...
Falschblinker, eingeschränkter Vertrauensgrundsatz
Blinker, Wartepflichtiger, vorfahrtsberechtigte Straße, Mitschuld, Teilschuld, Unfall, VRS 13,225, OLG Hamm 9 U 169/02, OLG Nürnberg 3 U 2818/04
eingeschränkter Vertrauensgrundsatz
Beispielsfall: Ein Autofahrer fährt auf einer vorfahrtsberechtigten Straße und blinkt rechts, obwohl er nicht abbiegen will. Es kommt zur Kollision mit einem Wartepflichtigen, weil dieser das Blinken des Vorfahrtsberechtigten falsch interpretiert und in die Kreuzung hinein fährt.
Grundsätzlich darf der wartepflichtige Fahrzeugführer erst dann der Ankündigung einer angezeigten Fahrtrichtungsänderung des Vorfahrtsberechtigten vertrauen, wenn der Vorfahrtsberechtigte auch durch eindeutige Geschwindigkeitsherabsetzung und Beginn des Abbiegens die verlässliche Annahme begründet, dass es nicht zu einer Kollision kommen kann, OLG Hamm, NZV 2003, 414.
Der Vorfahrtsberechtigte verliert sein Vorfahrtsrecht nicht dadurch, dass er sich selbst verkehrswidrig verhält. Ein Vorfahrtsberechtigter darf zunächst einmal darauf vertrauen, dass ein Wartepflichtiger das Vorfahrtsrecht des Bevorrechtigten beachtet (Vertrauensgrundsatz). Jedoch kann das Verhalten des Vorfahrtsberechtigten zu einer Einschränkung des Vertrauensgrundsatzes führen und eine Mitschuld an einem Unfall mit einem Wartepflichtigen begründen, BGH, VRS 13, 225, BGH, VersR 66,87
Unfall durch Falschblinker
Wer wartepflichtig ist, kann sich nicht darauf verlassen, dass ein Fahrzeug, das sich auf der vorfahrtsberechtigten Straße befindet und den Blinker zum Abbiegen gesetzt hat, tatsächlich auch abbiegt.
Im konkreten Fall kam es zu einem Unfall, weil ein Autofahrer von einer Nebenstraße in die Hauptstraße einbog und mit einem Fahrzeug zusammenstieß, dass trotz gesetztem Blinker geradeaus weiter fuhr. Das OLG Hamm, Az: 9 U 169/02, entschied 1/3 für den Falschblinker und 2/3 für den Wartepflichtigen. (siehe auch Urteile zu Haftungsquoten Vorfahrt)
nicht auf Blinker vertrauen
Wer mit dem Kfz unterwegs ist, darf sich nicht allein auf den gesetzten Blinker eines Anderen verlassen. Vielmehr muss er abwarten und sich vergewissern, ob das Fahrzeug tatsächlich auch abbiegt. Wer sich nicht überzeugt, dass das blinkende Fahrzeug tatsächlich in die vorgegebene Richtung abbiegt, handelt grob fahrlässig OLG Nürnberg, Az.: 3 U 2818/04.
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25.07.2007, 13:32
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#8
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V8 Connaisseur
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
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Hi Anatol,
ja das sieht schlecht aus. Ich hatte mir ja schon soetwas wie Ausfahrt aus dem Aldi-Grundstück gedacht (deswegen der Schaden links). Im besten Fall bekommt der andere 30 - 50% Teilschuld. Das ist auch immer ein Riesenproblem des Nachweises, Du hast zwar 2 Zeugen, aber ... ..
War das gegnerische Auto zufällig eine Schrottkarre? Dann denke vielleicht auch daran, daß hier unter Umständen ein Betrüger den Unfall absichtlich verursacht hat, um die Versicherung abzukassieren, gerade weil Du schreibst, er hat beschleunigt. Das würde ins Schema passen.
Spreche das mal ganz offen mit Deinem Anwalt an.
Ich war mal vor 20 Jahren im Ausland wahrscheinlich Opfer von so einem Autobumser. Sofort waren 2 Zeugen da (welch ein Zufall), sofort war ein Unfallerfassungsbogen von einem Zeugen da (welch ein Zufall), sofort hieß es, wir brauchen keine Polizei (noch so ein Zufall), kostet nur noch mehr für Sie...
Im Schock des Unfalles bin ich da erst später drauf gekommen, dass da ein bischen viele Zufälle waren, vor allem als dann alles vorbei war und ich mal genau nachgesehen habe, kam die junge Dame aus einer Straße, wo sie gar nicht hätte fahren dürfen (hatte immer rot wenn ich grün hatte).
Sie hatte meine Seite mit 30-40 km/h auf die Schippe genommen, uns war glücklcherweise im Golf nichts passiert, aber später kamen noch Kosten und ich glaube sogar Schmerzensgeld wegen Schleudertrauma
Sorry, aber dafür war der Unfall (glücklicherweise) zu schwach - wieder ein Hinweis auf Autobumser. Aber im Ausland hat man eben schlechte Karten.
Viele Grüße
Harry
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