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Der scheint sich in der Tat vertippt zu haben, denn die Rückleuchten hat er nochmal drin, hier aber für 105,50 Euro pro Satz im Sofortkauf:
Die Sache könnte zwiespältig sein, denn er könnte sich in der Tat auf einen Irrtum berufen. Was es damit auf sich hat, können Dir sicherlich die Herren Rechtsanwälte hier im Forum besser erklären.
In einem ebay-Forum bin ich über einen Fall gestolpert, in denen ein Käufer gezielt nach solchen Auktionen sucht und den Verkäufern anschließend die Hölle heißt macht:
Na ja, ich wünsche Dir viel Glück und sag Bescheid, was aus der Sache geworden ist. Den Rechtsweg würde ich aber nicht unbedingt beschreiten wollen und vielleicht kannst Du Dich so in irgendeiner Form mit dem Verkäufer einigen.
Meines Erachtens ist der Irrtum offensichtlich.
Aber um die Sache abzukürzen und nicht unnötig aufzubauschen, würde ich abwarten, was der Verkäufer dazu sagt und versuchen mich mit ihm zu einigen, dass er mir einen guten Preis macht.
Wenn man den dann auch mal einsetzt, ist eigentlich klar was passiert: der Verkäufer wird mitteilen, das es sich leider um einen Irrtum handelt und die Ware 105,50 kostet. Fertig. Wenn Du jetzt nen Anwalt einschaltest, biste erstens ein AL und zweitens kommste damit eh nicht durch...
Ich denke schon das du ein recht hast für das geld die Rüli zu bekommen.Das ist ein rechtsgültiger kaufvertrag!!!Und wenn du die dinger für 10 cent ersteigerst,das ist nicht dein Problem wenn er sich vertippt!!!Es hat auch me jemand nen Lambo bei E-bay ersteigert für 1000,- anstatt 100000,- der musste ausgeliefert werden!!!!!!!!!!!!!!
Ich würde sagen, jeder kann mal Fehler, man muß es halt nicht gleich ausnutzen...
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.... warum kommen hier im Forum immer einige auf die Idee, gleich nach dem Anwalt zu rufen ??? Habt Ihr zuviel Zeit, .... ?
Viele Gerichte nicht, die wirklich wichtigen Sachen bleiben liegen, da immer jede KLEINIGKEIT eingeklagt wird und leider viele Anwälte ( nicht ALLE !!) auch jeden Mist zum Anlass nehmen, die Klage durch zu ziehen, egal ob es Sinn macht oder nicht. Mein Vater ist Richter, daher weiß ich z.T., mit was für Bagatellen sich die Gerichte rumschlagen müssen ! Und das meistens auf Kosten der Steuerzahler, da der unterlegene plötzlich keine Rechtsdeckung mehr hat und auch kein Geld für Gerichtskosten !
Ich denke schon das du ein recht hast für das geld die Rüli zu bekommen.Das ist ein rechtsgültiger kaufvertrag!!!Und wenn du die dinger für 10 cent ersteigerst,das ist nicht dein Problem wenn er sich vertippt!!!Es hat auch me jemand nen Lambo bei E-bay ersteigert für 1000,- anstatt 100000,- der musste ausgeliefert werden!!!!!!!!!!!!!!
hoffentlich vertippst du dich nicht mal irgendwann und der andere besteht auf sein recht.....tztztz.
gibst du eigentlich ein portemonnaie ab wenn du eins gefunden hast??
der depp der es verloren hat hätte ja besser darauf aufpassen können.
gruß roman
ps: und immer schön wundern / beschweren wenn die prämien für die versicherungen steigen
ich denke auch das man sich mal irren darf, im richtigen leben.
bei ebay soll jeder bluten der sich verhaut, da werden soviel preise kaputtgemacht auf kosten der normalen händlern etc.... verklag den penner wenn er nicht liefert
ich denke auch das man sich mal irren darf, im richtigen leben.bei ebay soll jeder bluten der sich verhaut, da werden soviel preise kaputtgemacht auf kosten der normalen händlern etc.... verklag den penner wenn er nicht liefert
wenn ich nun einen 7er bei ebay ersteigere, fahre ich dann ein virtuelles auto? hmm das werde ich mal dem finanzamt und der versicherung mitteilen.
zum preise kaputtmachen gehören immer 2 !!
du warst also noch nie bei aldi /lidl /plus... mediamarkt / saturn usw...... einkaufen?? sehr sehr löblich