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| BMW 7er, Modell E32 |   | 
 
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		|  10.01.2005, 20:49 | #21 |  
	| Schwarzfahrer 
				 
				Registriert seit: 13.04.2002 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: VW T5
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von Amando540i
					
				 Wenn Du das in Deinem Avatar bist wirds nicht schwer sein Dich zu erkennen...    |  genau ich bin nicht zu übersehen
 
ASS |  
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		|  10.01.2005, 23:30 | #22 |  
	| die schwarze 7 
				 
				Registriert seit: 01.06.2003 
				
Ort: Wernigerode,Berlin 
Fahrzeug: BMW E38 750 il
				
				
				
				
				      | 
 hm Quatsch mit Soße...    ..also ich nehm Armando seine Meinung nicht persönlich,klar hast auch auf jeden Fall Recht......bei Personenschaden hört der Spaß gänzlich auf...ist schonmal fakt...    
....dennoch möchte ich es nachrüsten und ich denke es ist auch machbar....legal!!..es ist bloß eine Frage des Geldes und der Geduld mit behördlichen Organen...der  E 32 wurde zum Schluß auch mit Xenon verbaut und ich habe einer der letzten Baujahre..,würde glatt behaupten,Kabelbäume für diveres Extras wie LWR und SWR liegen sicherlich...wenn das vorhanden ist...gehe mal theoretisch von aus...(der Bock hat ansonsten volle Hütte-Ausstattung)..könnte man doch als Grundlage dieser Tatsachen Xenon nachrüsten,oder?..nbei den älteren Baujahren bis '91 denke ich es auch nicht,aber danach?..
 
und jetzt nicht wieder loswetern..würde mich über eine  konstruktive Meinnug freuen    
lg chris
				__________________    E 32 rulez    |  
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		|  10.01.2005, 23:30 | #23 |  
	| über 20 Jahre dabei… 
				 
				Registriert seit: 19.11.2002 
				
Ort: Achim 
Fahrzeug: E65 730d 2004, E66 760 Li 2003, Porsche Cayenne S 4.8 2007, MB SL 500 2003
				
				
				
				
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				 Das ist ja schade 
 dass mein Beitrag hier zum Schauplatz für Auseinandersetzungen wird.
 Gerade weil es so viele unterschiedliche Meinungen gibt, wollte ich hier mal beschreiben wie ich vorgegangen bin.
 
 War heute beim TÜV, wird eingetragen sobald autom. LWR eingebaut ist.
 Begründung der Eintragung: Bereits typgeprüfte Originalscheinwerfer. Nur Änderung des Leuchtmittels. Leuchtmittel hat E-Prüfzeichen. Also kein Problem soweit.
 
 @Forums-Boss:
 
 von mir aus können alle Beiträge gelöscht werden, ab wo es "unsachlich" wurde.
 
 Gruß
 MR 77
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		|  10.01.2005, 23:35 | #24 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 14.01.2003 
				
Ort: Neumarkt 
Fahrzeug: BMW 540i touring individual
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von MR77
					
				 dass mein Beitrag hier zum Schauplatz für Auseinandersetzungen wird.
 Gerade weil es so viele unterschiedliche Meinungen gibt, wollte ich hier mal beschreiben wie ich vorgegangen bin.
 
 War heute beim TÜV, wird eingetragen sobald autom. LWR eingebaut ist.
 Begründung der Eintragung: Bereits typgeprüfte Originalscheinwerfer. Nur Änderung des Leuchtmittels. Leuchtmittel hat E-Prüfzeichen. Also kein Problem soweit.
 
 @Forums-Boss:
 
 von mir aus können alle Beiträge gelöscht werden, ab wo es "unsachlich" wurde.
 
 
 Gruß
 MR 77
 |  Was ist Dein TÜV-Prüfer von Beruf??      
Das Leuchtmittel ist BESTANDTEIL der Bauartgenehmigung des Scheinwerfers. D.h. anderes Leuchtmittel = Verlust der Zulassung!
 
Und kein TÜV in diesem Land kann diese wieder erteilen. Einzig und allein das lichttechnische Institut in Karlsruhe kann im Rahmen eines lichttechnischen Gutachtens diese Genehmigung erteilen. Und die Kosten hierfür möchte wahrscheinlich niemand wissen.
 
@krischi-box
 
Natürlich kannst Du legal Xenon im E32 nachrüsten. Das hab ich auch nirgendwo bestritten. Aber das geht einzig und allein mit den Original-Xenonscheinwerfern des E32. Alle Bastellösungen sind nicht eintragungsfähig.
 
Ciao 
Amando |  
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		|  10.01.2005, 23:35 | #25 |  
	| die schwarze 7 
				 
				Registriert seit: 01.06.2003 
				
Ort: Wernigerode,Berlin 
Fahrzeug: BMW E38 750 il
				
				
				
				
				      | 
 @ MR 77 na siehste...ist doch möglcih..und ist die Nachrüstung machbar? was sagt der TÜv-Onkel?.... 
freu mich das du mal gleich mit kontruktiven Fakten ankommst    
also @ MR 77...ein      für disch   
Lg chris |  
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		|  10.01.2005, 23:58 | #26 |  
	| über 20 Jahre dabei… 
				 
				Registriert seit: 19.11.2002 
				
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Fahrzeug: E65 730d 2004, E66 760 Li 2003, Porsche Cayenne S 4.8 2007, MB SL 500 2003
				
				
				
				
				      | 
				 Zu guter letzt... 
 Was mein TÜV-Prüfer von Beruf ist? 
Er ist......na?  Richtig! TÜV-Prüfer.    
Spaß beiseite. Ist natürlich Dipl-Ing., hohes Tier beim GTÜ mit eigenen Prüfstellen, bildet angehende Ings aus. Ich glaub´ schon, dass der weiss, wie es geht.
 
MR77 |  
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		|  11.01.2005, 00:11 | #27 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 05.01.2005 
				
Ort: Sauerland 
Fahrzeug: E34 - 535i - 10/91
				
				
				
				
				      | 
 Auskunft beim hiesigen TÜV:
 Es geht. Auch mit den "normalen" H1-Scheinwerfern und den Xenon-Birnen mit H1-Fassung.
 SWR und Leuchtweitenregelung ODER!!! Niveauregulierung, da beides denselben Effekt erzielt.
 
				__________________ 
				Gruß 
Bandito 
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      BMW: Man gönnt sich ja sonst nichts......        |  
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		|  11.01.2005, 01:32 | #28 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 14.01.2003 
				
Ort: Neumarkt 
Fahrzeug: BMW 540i touring individual
				
				
				
				
				      | 
 Ist ja erschreckend wie schlecht sich die Prüfer sogar auskennen. Kein Wunder daß in den Foren dann immer son Quatsch verbreitet wird.
 Ein veränderter Scheinwerfer (und dazu gehört auch das Leuchtmittel) ist nicht mehr zulässig. Kann jeder in der StvZO nachlesen.
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		|  28.05.2005, 02:55 | #29 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 25.04.2002 
				
Ort: Moers 
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
				
				
				
				
				      | 
 Es ist ja nun soviel geschrieben worden... hat den nun einer für Xenon in den Original-Scheinwerfern eine Eintragung bekommen? Mir würde dieser Eintrag im Schein/Brief reichen - egal ob jemand meint das wäre nicht zulässig. Der Sicherheitsgewinn durch Xenon ist es allemal wert. Ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.
 Gruß
 Frank
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		|  29.05.2005, 14:31 | #30 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 21.12.2002 
				
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Fahrzeug: E32 750iL (04.89 ) ; E32 750iLS (11.91) ; E32 Alpina B12 (10.91) ; E38 ILS ( 04.00 )
				
				
				
				
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 Hi, 
sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen ist es unerheblich ob die Scheinwerfer eingetragen sind oder nicht. Es kommt lediglich dann auf die Vermeitbarkeit des Unfalls an.. und das wird unabhängig von der Zulassung der Scheinwerfer von einem Gutachter festgestellt. D.h. wenn die Xenon-Scheinwerfer trotz Erlöschen der BE einwandfrei funktionierten und des Sichtfeld des Fahrers dadurch nicht schlechter ( sondern sogar besser.. vorausgesetzt Lichtfarbe ist im zulässigen Bereich ) ist, dann haben Regressforderungen von Versicherungen vor Gericht keine Chance. Problematisch wird es nur wenn der Unfall durch evtl Blendung eines anderen Verkehrsteilnehmers entstanden ist... und dieses kann bei Xenon-Umbauten schnell geschehen. Die Streischeiben vom orginalen Xenon sind anders als die der H1-Scheinwerfer. Anstatt der 45Grad Schräge wird das Licht in einer Art "Treppe" zur Seite abgestrahlt.   
 
Ich hab meine Scheinwerfer auch umgebaut... lasse das aber gar nicht erst eintragen, bzw. versuche dieses    
Gruß, 
Pit
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