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BMW 7er, Modell E32
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Alt 31.08.2024, 20:01   #21
oetti
Allround Dilettant
 
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Ort: Hamburch
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
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Wenn du meinst, aber mit deiner Argumentation wirs du nicht wirklich weiter kommen, ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Ich gehe da lieber den einfacheren Weg. Und da wir schon so einige nicht ganz einfache Umbauten TÜV konform gemacht haben, z.B. M70 V12 im Maserati Quattroporte III mit TÜV, MB W123 Kombi mit V8 560er aus dem W126, denke ich das ich weiß wovon ich rede

Aber jedem so wie es ihm beliebt.
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Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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Alt 23.01.2025, 15:10   #22
Movie222
_________________________
 
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Registriert seit: 10.05.2003
Ort: ...
Fahrzeug: 730iA M30 (08.88), 316iA N46 (07.04), Yamaha FZS600 (09.01), Hako Rasentrac 800e
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Gibt es Neuigkeiten ?
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Alt 24.01.2025, 07:57   #23
GM3
ist raus
 
Registriert seit: 11.04.2013
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Guten Morgen, wilde Geschichte...

Zum Thread selbst äußere ich mich jetzt nicht, das kann man nur verlieren.
Zudem möchte ich mir keine Äußerung zum Verhalten des TE oder der Polizisten erlauben da ich ja nicht dabei war... Einseitig halt.

Aber zum Thema E-Prüfzeichen möchte ich was Beitragen.

Zu Teilen mit E-Prüfzeichen bekommt man zumeist keine Papiere da es diese nicht braucht da hat er recht... alle Infos sind normal auf den Teilen selbst verewigt.

ABE "Teile" haben eine KBA Nummer...

Es gibt ja diverse Kennzeichnungen ABE ABG ECE EWG usw.
sowie diverse Gutachten wie Materialgutachten Teilegutachten ABE usw.

aber die Annahme das man sich alles was ein E Prüfzeichen hat bedenkenlos ans Auto klatschen kann ist schlicht FALSCH.

(Zudem hier auch gerne gefälscht wird...und du glaubst alles ist gut)

Bsp. LED Birnen mit ABE oder E Prüfzeichen sind halt trotzdem für dein Fahrzeug nicht zugelassen... Erst wenn der Hersteller / TÜV dies Lichttechnisch geprüft hat und in die Liste aufgenommen hat darfst du diese verwenden...


Rückleuchten für einen e32 passen auch nur an e32 und wurde auch so verkauft für e32 also Fahrzeugspezi ... Ich kann jetzt nicht die Leuchten an einen Ford Fiesta ballern und glauben das alles OK ist.

Genauso wenig kannst dir Moped Blinker ans Auto klatschen nur weil se ein "E" haben. Genauso wenig kann ich mir eine Harley Auspuffanlage mit E an meine Intruder klatschen...

und JA es gibt UNIVERSAL Teile... aber sind diese eben auch genau so ausgewiesen und auch hier gibt es Regeln WIE diese zu verbauen sind, WIE diese Betrieben werden dürfen WIE hoch WIE tief WIE breit usw usw usw.

Polizisten dürfen zudem erst mal alles anzweifeln ob recht oder unrecht wird später entschieden und der "Entscheidende" pinkelt sich selten selbst ans Bein!


Nachtrag: Ach und Thema TÜV meine Shadow hatte über 20 Jahre keine Blinker hinten... Nie ein Problem weder beim TÜV noch bei Kontrollen. Bis 2019 als ein TÜV Prüfer entschieden hat ich brauch jetzt hinten Blinker. Kommst de nicht aus.

Geändert von GM3 (24.01.2025 um 08:12 Uhr). Grund: TÜV
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Alt 24.01.2025, 08:26   #24
Bastl
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Zitat:
Zitat von oetti Beitrag anzeigen
Wenn du meinst, aber mit deiner Argumentation wirs du nicht wirklich weiter kommen, ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Ich gehe da lieber den einfacheren Weg. Und da wir schon so einige nicht ganz einfache Umbauten TÜV konform gemacht haben, z.B. M70 V12 im Maserati Quattroporte III mit TÜV, MB W123 Kombi mit V8 560er aus dem W126, denke ich das ich weiß wovon ich rede

Aber jedem so wie es ihm beliebt.

Ich weiß, es ist nun etwas Off-Topic, aber wie bekommt man solche Umbauten heute hin? Ein Freund von mir steht vor dem Problem: M73 in einen E39.


Laut Prüfern muss es erstmal ein Abgasgutachten geben, welches nachweist, dass der Wagen Euro 2 noch besteht. Was schon kostentechnisch ne Hausnummer ist und man vorher nicht mal prüfen kann, ob es so überhaupt funktioniert.


Wenn Du da (aktuelle, nicht von vor 10-15 Jahren) Erfahrungen hast, würde ich mich über einen Austausch hier oder per U2U freuen.
__________________
Viele Grüße

Sebastian
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Alt 04.03.2025, 14:35   #25
marQo
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Zitat:
Zitat von Movie222 Beitrag anzeigen
Gibt es Neuigkeiten ?

Das ist eine gute Frage, wüsste ich eigentlich auch gern.^^

Stand der Dinge war zuletzt, dass ich Post von einem Richter bekam, der mich zum Sachverhalt befragt hat. Hintergrund war, dass der eine Stadtpolizist behauptet hat, dass ich ihm vors Knie gefahren wäre und mir infolge dessen die Staatsanwaltschaft im Schnellverfahren den Führerschein entziehen wollte.

Darauf habe ich mir erlaubt, den Staatsanwalt an seine Pflichten zu erinnern, welche unter anderem auch ist, meine Unschuld zu beweisen.
Dazu habe ich zwei Fotos geschickt. Eins mit Zollstock vor der Stoßstange. Ein anderes mit auf meinem Schienbein mit Edding angezeichneter Stoßstange und Zollstock in taktischem Stiefel. Zu dem Ganzen habe ich noch beantragt, meine in Bad Homburg eingereichten Strafanträge gegen die Polizisten sowie die beiden Mitarbeiter der Zulassungsbehörde mit einzubeziehen, da ich bis dahin keine Reaktion darauf hatte.


Eine Woche später kam noch eine Vorladung von der Polizei in Frankfurt wegen Beleidigung eines Bankangestellten. Die kamen damit nicht klar, dass ich sie Pfeifen und Verbrecher nannte, das war aber alles schon ein dreiviertel Jahr vorher. Hab ich gar nicht drauf reagiert auf diesen Blödsinn. Die scheint aber jemand im Dreck zu wühlen.


Mehr habe ich dazu aktuell noch nicht. Werde mich da aber sicher mal drum kümmern müssen.


Parallel dazu habe ich auch über Dienst- als auch Fachaufsichtsbeschwerde für den direkten Vorgesetzten bei der Polizeidirektion Wiesbaden eingereicht und Schadenersatz beantragt. Das wurde auch schon halbwegs abgearbeitet. Man hat mir zumindest schon die Erstattung der Abschleppkosten in Aussicht gestellt. Dazu sollte ich nur Eigentumsnachweis erbringen, Rechnung vorlegen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das habe ich mal alles gepflegt ignoriert.

Eine Stellungnahme wie von mir gefordert, habe ich allerdings bis heute nicht. Mag allerdings sein, dass das bei denen untergegangen ist, weil dort die Führung gewechselt hat, wie ich in der Zeitung gelesen habe. Hat bei mir jetzt auch nicht so die Priorität.






Zitat:
Zitat von GM3 Beitrag anzeigen
...
Zu Teilen mit E-Prüfzeichen bekommt man zumeist keine Papiere da es diese nicht braucht da hat er recht... alle Infos sind normal auf den Teilen selbst verewigt.
...
aber die Annahme das man sich alles was ein E Prüfzeichen hat bedenkenlos ans Auto klatschen kann ist schlicht FALSCH.
...
Rückleuchten für einen e32 passen auch nur an e32 und wurde auch so verkauft für e32 also Fahrzeugspezi ... Ich kann jetzt nicht die Leuchten an einen Ford Fiesta ballern und glauben das alles OK ist.

Genauso wenig kannst dir Moped Blinker ans Auto klatschen nur weil se ein "E" haben. Genauso wenig kann ich mir eine Harley Auspuffanlage mit E an meine Intruder klatschen...

und JA es gibt UNIVERSAL Teile... aber sind diese eben auch genau so ausgewiesen und auch hier gibt es Regeln WIE diese zu verbauen sind, WIE diese Betrieben werden dürfen WIE hoch WIE tief WIE breit usw usw usw.
...
Nachtrag: Ach und Thema TÜV meine Shadow hatte über 20 Jahre keine Blinker hinten... Nie ein Problem weder beim TÜV noch bei Kontrollen. Bis 2019 als ein TÜV Prüfer entschieden hat ich brauch jetzt hinten Blinker. Kommst de nicht aus.

Die E-Kennzeichnungen beinhalten die Fahrzeugklassen. Folglich darf man, wie du sagst, keine Mopedblinker ans Auto basteln, da hast du absolut recht.
Bei den Fiesta-Rückleuchte möchte ich aber widersprechen. Wenn ich die Abstrahlwinkel als auch Einbauhöhen beachte und das irgendwie mit dem E32 verwurschteln kann, sollte das kein Problem sein. Letztlich besteht das Rücklicht der E32 aus 6 Einheiten die jeweils getrennt zu betrachten sind. Stehen ja auch 6 Typbezeichnungen drauf. Diese müssen am Ende auch nur wieder irgendwie gegeben sein. Jedenfalls nach meinem Verstädnis.

Das mit deinen Blinkern wird daran liegen, dass die einmal so abgenommen sind in der Bauartgenehmigung. Hab das gleiche Spiel mit den vordern Blinkern angefragt, die wird man aber leider nicht los. Jedenfalls wenn es nach dem TÜV geht.^^

Anbei, die Papiere für die E-Zeichen braucht der Händler laut Kraftfahrtbundesamt und EU-Richtlinie nur auf Verlangen auszuhändigen bzw. mitzuschicken. Das ganze System ist einfach schlecht umgesetzt. Der Fehler liegt hier aber beim Kraftfahrtbundesamt, weil die es nicht fertig bringen, eine vernünftige Datenabfrage zu erstellen. Vor allem für jedermann. Das kann und darf jedenfalls nicht das Problem der Konsumenten sein.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2025, 14:52   #26
Bastl
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Puh, auf den Gedanken, dass Du irgendwie mal Fehler machst, kommst Du nicht? Ist ja nicht so, dass alle anderen ständig so einen Stress haben - aber so viele verschiedene Sachen und dann gefühlt auch noch Stolz drauf sein?

Deine Wahrnehmung bzgl. Recht und Gerechtigkeit erscheint mir etwas schräg

@oetti: Wäre cool, wenn Du noch antworten könntest
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Alt 04.03.2025, 15:25   #27
marQo
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Zitat:
Zitat von Bastl Beitrag anzeigen
Puh, auf den Gedanken, dass Du irgendwie mal Fehler machst, kommst Du nicht? ...
Deine Wahrnehmung bzgl. Recht und Gerechtigkeit erscheint mir etwas schräg
Ich habe 34 Jahre die Fresse gehalten, ich mag einfach nicht mehr. Natürlich mache ich auch Fehler, um die geht es hier aber nicht, sondern um einen immer übergriffiger werdenden Staat. Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2025, 07:13   #28
GM3
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Zitat:
Zitat von marQo Beitrag anzeigen

Bei den Fiesta-Rückleuchte möchte ich aber widersprechen. Wenn ich die Abstrahlwinkel als auch Einbauhöhen beachte und das irgendwie mit dem E32 verwurschteln kann, sollte das kein Problem sein. Letztlich besteht das Rücklicht der E32 aus 6 Einheiten die jeweils getrennt zu betrachten sind. Stehen ja auch 6 Typbezeichnungen drauf. Diese müssen am Ende auch nur wieder irgendwie gegeben sein. Jedenfalls nach meinem Verstädnis.
Mhm, da reden wir aber nun aneinander vorbei. Ich sag nicht das es unmöglich ist e32 Rückleuchten an nen Fiesta zu wurtscheln. Ich behaupte das dies keine "E-Zulassung" hätte. Wie du selbst sagst: "Wenn ich die Abstrahlwinkel als auch Einbauhöhen beachte...." musst dies auch nachweisen können dann auch geprüft werden und dann so Eingetragen werden.

Also nix ran klatschen und gut...
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Alt 10.03.2025, 18:37   #29
marQo
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Zitat:
Zitat von GM3 Beitrag anzeigen
... Also nix ran klatschen und gut...
Es ist eine Weile das ich mich da auf EU-Seiten damit beschäftigt habe. Aber auch allein bei unseren E32 Frontscheinwerfern ist nichts Fahrzeugspezifisch. Passt ja auch am E34. Auch die Blinker werden einfach so geprüft, also ohne Fahrzeug. Da geht es allein um die Leuchtstärke an den sichtbaren Außenkanten nach vorn und das ohne Glas. Die Farbe ist also völlig Wurscht, so lange entsprechend gelbes Licht raus kommt, was nebenbei über die Stromstärke des Leuchtmittels gemessen wird. So steht das jedenfalls in den EU-Regularien. Da steht nirgends etwas von einem bestimmten Fahrzeug. Einzig, Frontscheinwerfer darf nur als Frontscheinwerfer genutzt werden, Seitenblinker nur als Seitenblinker usw. Und natürlich entsprechend dem Fahrzeugtyp, also Zweirad, PKW, NKW ect.
Ich verlink dir mal die EWG für die Frontscheinwerfer (Richtlinie 76/761/EWG).

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...x%3A31976L0761


Und vielleicht das noch dazu (Richtlinie 76/756/EWG):
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...LEX:31976L0756


Also da steht nichts von auf ein bestimmtes Fahrzeug abgestimmt, lediglich auf einen bestimmten Typ. Und eintragen braucht man da auch nichts. Jedenfalls nicht nach diesen Dokumenten und die stehen nach Grundgesetz über deutschem Gesetz. So steht das aber auch auf der Seite vom KBA. Wo es wohl nicht steht, im Handbuch der Polizei.^^
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2025, 06:42   #30
GM3
ist raus
 
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Fahrzeug: KFZ
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Moin, du darfst dir das gerne drehen und wenden wie du willst...
Autos werden nicht in hinterhöfen gebaut.

Stichwort: Bauartgenehmigung und Betriebserlaubnis

Hersteller stecken viele Millionen in die Entwicklung
und die Fahrzeuge werden dann auch so abgenommen... inklusive der Lichttechnischen Einrichtung.

deswegen sind sehr wohl die e32 Lichter sowohl an e32 und e34 Fahrzeugspezifisch auch wenn sie untereinander passen.

So wie das Fahzeug vom Band läuft genauso ist es auch zulässig.
Änderungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Außer du lässt diese durch ein anerkannten Sachverständigen Prüfen oder tauscht diese durch bereits geprüfte Teile aus.

Hesteller von Zubehörteilen zahlen viel Geld für Gutachten / E-Zeichen.
Diese Teile wie bsp. weiße Blinker e32 e34 wurden an beiden Fahrzeugen durch viele Gutachten zB. Bruch / Splitterverhalten sowie durch ein Lichtechnisches Gutachten geprüft und freigeben.


ich könnte das hier jetzt noch ne weile ziehen aber ich glaube ich verschwende damit meine Zeit. Nichts für ungut.
GM3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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