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		|  05.11.2023, 13:53 | #11 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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Ort: München 
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von HeinrichG  Bedeutet es nicht, dass die Prüfung für die gesamt EU gilt?
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Jein. Das E-Zeichen alleine ist wertlos, wird aber gerne gemacht.  
Richtig und korrekt ist es nur, wenn in der Nähe des großen E mit Ziffer im Kreis noch eine Prüfnummer steht. 
 
Die Nummer zu bekommen ist teuer (weil man es ja dann zulassen müsste...) also drucken viele nur das E drauf und hoffen dass ein Dummer drauf rein fällt. Klappt auch ganz gut. 
 
Markus
				__________________Schalter mit defekter Beleuchtung? Kein Problem! U2U an mich!
 Tonnenlagerwerkzeug oder Ausdrücker für die Querlenker in Memmingen oder München gesucht? Auch hier U2U an mich!
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		|  05.11.2023, 14:42 | #12 |  
	| Hamann7 
				 
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				      | 
     
Ich habe das heute meinen Tüvler gezeigt, 
alles kein Problem. 
Die Freundlichen sollten damit auch kein Problem haben. 
Ob das für die Smoke variante und die Dynamischen genauso gültig ist, 
kann ich noch nicht sagen.
 
Mfg Laki |  
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		|  05.11.2023, 14:46 | #13 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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 Der hat ja auch ne Nummer neben dem E-Zeichen    
Markus |  
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		|  05.11.2023, 14:54 | #14 |  
	| Hamann7 
				 
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				      | 
 Ja Markus,bin ja nicht von Gestern.Das selbe haben auch die Dunklen und Dynamischen Seitenblinker,
 laut dem Beitrag vom 750il sind diese nich in Germany erlaubt?
 Wir haben hier immer noch das Problem der Auslegung,
 manchmal wird auf EU-Recht hingewiesen und manchmal auf die Deutsche Gesetzgebung.
 Ich will damit nur vermitteln,es hängt bei einer Polizeilichen Kontrolle ganz stark vom Ermessen des Polizeibeamten ab und auf welche Richtlinie hingewiesen wird.
 Mit der Fahrzeug Beleuchtung steht und Fällt die Fahrzeug-BE,
 deswegen diskutieren wir ja hier.
 
 Mit freundlichen Grüßen Laki
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		|  05.11.2023, 15:14 | #15 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 30.12.2004 
				
Ort: Halle (Saale) 
Fahrzeug: E65-735i (10.01) und viele andere
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von bmw-master1979  Ja Markus,bin ja nicht von Gestern.Das selbe haben auch die Dunklen und Dynamischen Seitenblinker,
 laut dem Beitrag vom 750il sind diese nich in Germany erlaubt?
 Wir haben hier immer noch das Problem der Auslegung,
 manchmal wird auf EU-Recht hingewiesen und manchmal auf die Deutsche Gesetzgebung.
 Ich will damit nur vermitteln,es hängt bei einer Polizeilichen Kontrolle ganz stark vom Ermessen des Polizeibeamten ab und auf welche Richtlinie hingewiesen wird.
 Mit der Fahrzeug Beleuchtung steht und Fällt die Fahrzeug-BE,
 deswegen diskutieren wir ja hier.
 
 Mit freundlichen Grüßen Laki
 |  Naja, mit der "Auslegung" würde ich es nicht so formulieren ;-) 
Da hängt auch nichts mit dem Ermessen des Polizeibeamten ab.
 
Hab`s ja schon im Gesetztestext geschrieben.
 
Die Teile haben als "dynamisches" Blinklicht keine Zulassung. Da kann da drauf stehen, was da will   .
 
Wenn man die Unterlagen vom KBA beantragt steht da mit sicherheit NICHT drin, dass die dynamisch blinken. Daher ist Das E Zeichen und die Nummer total Wertlos.
				__________________   |  
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		|  05.11.2023, 15:28 | #16 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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Ort: Lingen 
Fahrzeug: E66 745i (02.04), E36 328i Cabrio (11.98)
				
				
				
				
				      | 
 Das sieht an einem E65 eh für‘n Ar… aus. Sowas kommt mir nicht an dem 7er.  
				__________________   |  
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		|  05.11.2023, 15:45 | #17 |  
	| seven till heaven 
				 
				Registriert seit: 12.05.2002 
				
Ort: Dortmund 
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von ACS highliner  Das sieht an einem E65 eh für‘n Ar… aus. Sowas kommt mir nicht an dem 7er.   |  Das liegt wohl eher im Auge des Betrachters, reine Geschmacksache also. Gelbe Bremssättel gehören IMFAO auch eher an ein sportlicheres Fahrzeug denn an ein 7er Dickschiff. |  
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		|  05.11.2023, 15:51 | #18 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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				      | 
 Ich denke, dass wir beim Thema bleiben sollten   |  
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		|  05.11.2023, 15:53 | #19 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 21.06.2016 
				
Ort: Cham 
Fahrzeug: BMW E65 750i 12/05 Monacoblau, Kawasaki ZX9R 1997
				
				
				
				
				      | 
 Und jedem das seine...solange er damit niemandem schadet. So meine Einstellung :-)Denke noch nach, ob ich dynamisches Blinken verbaue...zumal man es eh kaum wahrnimmt, zumindest kams so rüber, als ich in YT schaute :-)
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		|  05.11.2023, 16:18 | #20 |  
	| Hamann7 
				 
				Registriert seit: 30.08.2017 
				
Ort: Mannheim 
Fahrzeug: E65-735i,E65-730d,F07-535i
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von 750li  Ich denke, dass wir beim Thema bleiben sollten   |  Ganz deiner Meinung! 
Du bist ja selber vom Fach, als Beamter. 
Wenn ich deinen Text richtig interpretiere, 
dürfen die Seitenblinker nicht dunkel und ohne Lauflicht sein 
incl der Abnahme-Erteilung. 
Da frage ich mich gerade warum das nicht überall so ist. 
Als Beispiel gibt es da die Zubehör Rückleuchten die auch Smoke sind, 
ich glaube die gibt es schon zb. ab LCI F10. 
Was halt auch für die LEDs spricht ist die enorme Ausleuchtung, 
das schafft keine Birne. 
Das was ich meine sind OLED LED Rückleuchten 
  https://youtu.be/iMiB6Xcxhtw?si=LUpe7X-dPQt6YFAK  https://youtu.be/jEmJT1kJBp0?si=oYUAz4a9aBsjEbZ7 
Mit Freundlichen Grüßen Laki |  
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