Zitat:
Zitat von Olli
Auch beim E 34 konnte man, und zwar solange der Doppellock im Türschloss noch vorhanden war, die DWA am Türschloss (ent)schärfen.
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Ich würde es ein wenig anders formulieren, wobei die Aussage im Kern ja nicht falsch ist
Der Doppellock (Zentralsichern) ist eigentlich immer vorhanden am Türschloss.
Es fehlt in späten Baujahren allerdings die Möglichkeit, die ZV am Türschloss auch ohne Zentralsichern zu betätigen. Jedes Abschließen am Türschloss endet zwangsläufig in einem doppelgelockten Auto. Allerdings wird hier die DWA nicht zwangsläufig geschärft.
Entschärfen konnte man die DWA am Schloss auch relativ lang, bei den späten Baujahren ist es noch codierbar.
Ich weiß aber leider das genaue Datum nicht, ab wann die DWA sich nicht mehr am Schloss (ent)schärfen lies.
Zitat:
Beim TE ist keine DWA in der SA-Liste zu erkennen. Daher ist entweder etwas nachgerüstet oder es handelt sich lediglich das Alarmhorn via Bordcomputer.
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Was aber dann nicht das vom TE beschriebene Lämpchen auf dem A-Brett hätte. Also wird da was nachgerüstet sein.
Markus