naja stolz drauf, daß die felgen nicht eingetragen sind war ich nicht, aber die haben sich so sorgen um banale dinge gemacht, das die in meinen Papieren ( der Vr6 ist eingetragen und 140 KW müssen beim lesen doch schon ins auge stechen!! ) Der Auspuff ist auch eingetragen gewesen, aber er ist halt laut.
Desweiteren ist eine erkaufte Eintragung oder getürkte genausoviel wert, wie eine nicht vorhandene. Und davon ( Siehe KBR Posting im Werkstätten Bereich ) gibt es genug.
Ich fand es nur lustig, daß die hinter mir herfuhren, als ob ich ein Drogendealer wär und statt alles genau anzusehen, sich eine halbe Stunde mit dem Nummernschild, was auf dem Amaturenbrett lag und GUT sichbar war, zu befassen. Ich war auf dem Weg von Krefeld nach Kempen ( 11 km ) zu meiner Halle unterwegs, um das Nummernschild anzubringen, da die Stoßstange keinen Kennzeichenhalter etc hat. Ich musste also zwei Löcher bohren und das Schild zentrieren. Das mache ich bestimmt nicht abends auf einem spärlich beleuchtetem Hof ohne Bohrmaschine.
Diese Tatsache und mein Vorschlag, den Wagen am nächsten Tag bei der Wache mit vorderem Nr. Schild vorzuführen wurde jedoch verneint. Ferner wurde von Anzeige gegen Sie , etc....gesprochen.
Da sagte ich, daß mir meine Zeit jetzt zum diskutieren zu schade sei und ich nur die Dienstausweisnummer und den genauen Verstoß mir gerne notieren würde.
Weder noch erhielt ich, nur meine Papiere. Daraufhin stieg ich aus und legte mein Nr Schild, was da oben klapperte, in den Kofferraum, fuhr zur Wache in krefeld und lies mir den Paragraphen raussuchen. Nach einiger Zeit und 7 oder 8 Rennleitungkommisaren

fand man nun den o.g. Text aus der StVZo. Ich bedankte mich und wünschte noch ein schönes Fußballspiel. ( was im TV gerade lief = mittlerweile 21:00 Uhr )
Habe nie Post von der Rennleitung bekommen. Keine Anzeige. nix.
Ich fühlte mich halt irgendwie schlecht behandelt. Sehe ja ein, daß das Nr. Schild an den Halter gehört, aber eine erneute Vorführung mit angebrachtem Nr. Schild an der Wache wäre sicherlich fair gewesen.
Sich Scheibenfolie vorne eintragen zu lassen oder generell Folie eintragen zu lassen ist nicht nötig. Die Tatsache, daß Folie im Sichtbereich des Fahrers ( also 2x vorne und Frontscheibe ) anzubringen widerspricht der StVZo, denn da ist es so sinngemäß verankert. Hinzu kommt das veränderte Splitterverhalten was zufolge haben kann, das man im Unfall- Fall die Scheibe zu fluchtzwecken nicht zerbrechen lassen kann.......( oder nur schwer )
MFG