


BMW 7er, Modell E32 |
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10.05.2012, 12:13
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#1
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
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Zitat:
Zitat von Erich
Was der TUEV dazu sagt, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Auf alle Fälle sollte man beachten, dass bei Erstzulassung ab 1.1.1990 die Leuchtweitenregulierung fehlt, da dies von der Niveauregulierung gemacht.
Bis 31.12.1989 ist die LWR ohnehin nicht Tüv-relevant.
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27.08.2012, 13:01
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
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Und bei Xenon ist Niveau zwingend.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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27.08.2012, 14:43
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Zürich
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05', im Alltag Volvo V70II
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Zitat:
Zitat von Captain_Slow
Auf alle Fälle sollte man beachten, dass bei Erstzulassung ab 1.1.1990 die Leuchtweitenregulierung fehlt, da dies von der Niveauregulierung gemacht.
Bis 31.12.1989 ist die LWR ohnehin nicht Tüv-relevant.
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nö.. wenn nivo, fehlt die lwr IMMER.
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Hört endlich auf damit Frank Zappa mit Gott zu vergleichen!
Er ist zwar ein feiner Kerl - aber er ist nicht Frank Zappa!
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27.08.2012, 20:22
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#4
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
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Eines der Funktionen der Niveauregulierung *IST* die Leuchtweitenregulierung
Man kann die Leuchtweite regulieren, indem man die Scheinwerfer bewegt, oder indem man die Scheinwerfer nicht bewegt, sondern ganze Fahrzeug.
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27.08.2012, 20:40
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Zürich
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05', im Alltag Volvo V70II
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28.08.2012, 01:58
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#6
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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noch einmal genauer erklaert: die Niveauregulierung ersetzt die Leuchtweitenregulierung am iL mit Niveauregulierung. Wenn Niveauregulierung drin ist, ist somit keine Leuchtweitenregulierung erforderlich, weil die Niveau das Heck immer gleich ausrichtet und somit keine Leuchtweitenregulierung (zusaetzlich) erforderlich ist.
Wenn nun Niveau ausgebaut ist und normale Daempfer eingebaut sind, ist somit auch die Funtion der Niveauregulierung als Leuchtweitenregulierung nicht mehr gegeben, somit muss also die uebliche Leuchtweiterregulierung eingebaut werden.
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27.07.2013, 00:09
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
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Und wenn man Xenon hat benötigt man eine automatische LWR.
also
Umbau LAD / Niveau auf normal bei Zulassung vor 1.1.1990 -> einfach umbauen, LWR nachrüsten enfällt
Umbau LAD / Niveau auf normal bei Zulassung ab dem 31.12.1989 -> einfach umbauen, LWR nachrüsten
bei Xenon unabhänig des Baujahres ist immer eine automatische LWR notwendig, wenn Niveau ausgebaut wird.
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27.07.2013, 02:11
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TheThistle
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Dieser Beitrag wurde von knuffel gelöscht.
Grund: Siehe Kommentar von Erich
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