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BMW 7er, Modell E32 |
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01.08.2010, 18:54
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#1
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Gast
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Lies mein Posting weiter oben, Jürgen.
Die Privathaftpflicht nicht.
Ich zitier mich mal selber:
Zitat:
Zitat von John McClane
Deswegen hatte ich nachgefragt  .
Es gibt hierzu, also zu einem mit deinem vergleichbaren Fall, ein Urteil des AG Frankfurt/Main [Az.: 301 C 769/03 (70).
Im verhandelten Fall hatte ein Mann seinen Einkaufswagen kurz losgelassen, um die Fernbedienung für die Zentralverriegelung seines Autos aus der Hosentasche zu ziehen. Der Karren rollte gegen einen geparkten Opel Corsa und beschädigte diesen. Der Mann zahlte zunächst die Reparaturkosten an den Geschädigten und forderte die Summe danach bei seiner Privaten Haftpflichtversicherung ein. Die Versicherung verweigerte die Zahlung jedoch. Der Grund dafür liege in der "Benzinklausel". Danach sind Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Autos auftreten, von der Kfz-Versicherung abzudecken. Dazu gehört zum Beispiel das Be- und Entladen des Wagens.
Ich denke also nicht, dass die Haftpflichtversicherung der Frau oder von wem auch immer hier zahlen wird.
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Steifelknecht, genaus deswegen habe ich ihn danach gefragt. Um dafür Verständnis aufzubringen.
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01.08.2010, 19:03
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#2
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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Hallo John,
hatte ich gelesen, deshalb auch mein Unverständnis, dass er auf die Erstattung durch eine Versicherung hofft.
Gruß Jürgen
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01.08.2010, 19:09
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#3
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Gast
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Ich vermute stark, dass er es einfach nicht besser weiß und sich an diesen Strohhalm geklammert hat.
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01.08.2010, 19:28
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#4
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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Das Gefühl
habe ich auch. Pech für ihn, es sei denn der hilfsbereite Mann zahlt es privat.
Gruß Jürgen
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01.08.2010, 20:03
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#5
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Stauanführer
Premium Mitglied
Registriert seit: 14.02.2007
Ort: Bochum
Fahrzeug: E65-750i (08.06)/ F21 116i (06.13)
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Leute, was wollt ihr denn jetzt erzählen, daß er auf seinem Schaden sitzen bleibt?
Was hat denn die sogenannte Benzinklausel jetzt mit seinem Fall zu tun?
Habe ich etwas überlesen?
Wenn Fussgänger, Kinder, Tiere oder was weiss ich sein Fahrzeug beschädigen, kommt die Haftpflichtversicherung des Schädigers (Eltern - Besitzer) dafür auf, vorausgesetzt es existiert eine!
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01.08.2010, 20:28
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#6
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Gast
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Ist Google bei Dir kaputt?!
Die Privathaftpflicht kommt dafür nicht auf und ja, Du hast etwas überlesen.
Lies das, dann hast Du keine Fragen mehr und weißt, was die Benzinklausel mit seinem Fall zu tun hat.
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01.08.2010, 20:35
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#7
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Die Benzinklausel muss aber in diesem Fall nicht greifen 
ist die Verursacherin des Schadens versichert wird die Versicherung den Schaden auch regulieren. Dann allerdings wird sie die Dame in Regress nehmen und ihr als Begründung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Gibt es keine Haftpflicht kann der Geschädigte nur hoffen über ein Zivilverfahren an sein Geld zu kommen.
Mir hat mal jemand ein Brandloch in den Beifahrersitz gemacht und dessen private Haftplicht ist für den Schaden aufgekommen
Steht übrigens auch gleich im ersten Satz:
Verursacht der Schädiger den Schaden an einem Fahrzeug nicht als Führer bei dessen Gebrauch, greift der Haftungsausschluss der ,,Benzinklausel`` nicht. 
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