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BMW 7er, Modell E32
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Alt 31.07.2010, 23:14   #1
BMW750Idriver
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BMW750Idriver
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Ense
Fahrzeug: G12 M760Li 12.16 / E31 850i 03.91
Standard

Zitat:
Zitat von Nilson Beitrag anzeigen
Dann wird es wohl für die Versicherung ein Totalschaden sein denn der Wiederbeschaffungswert eines E 32 liegt unter 1500,00 €.

Aber nebenbei- ist schon ärgerlich mit den Kratzern.



Da er es seiner Privat Haftpflicht meldet spielt das keine rolle den da ist nix mit restwert oder so die müssen das einfach blechen und wenn der wagen nur 20€ wert ist.
Und soviel wie ich in meinen schon rein gesteckt habe bekomme ich das nicht für 1500€ wieder
Ich habe ein neues Getriebe drin (überholt bei ZF Kosten 1300€)
Neue Kadernwelle und hinterachslagerung 1200€
Neue bremsen rund rum und hinterachse neue dempfer 780€
neues lenkgetriebe auch von ZF 590€
Neue achsteile vorne 400€

Könnte jetzt noch jede menge aufzehlen seit Januar 2007 bis heute 8400€ in den wagen gesteckt

Boxerheinz: Nächstes mal berhalte ich es auch für mich ist wohl wirklich besser


Gruß Chris
__________________
E32 Technik für die Ewigkeit
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Alt 01.08.2010, 01:18   #2
Sheriff
Alpinator
 
Benutzerbild von Sheriff
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
Standard

So ein Quatsch!
Wenn dein Schlurren nur 20 Euro wert wäre, dann würdest du auch nur 20 Euro bekommen - basta! Natürlich spielt der Wiederbeschaffungswert bzw. Wert des Fahrzeuges eine Rolle! Andernfalls könnte man ja auf einen Neuwagen bestehen! Blödsinn!

Und die Reparaturen kannst du dir klemmen, das interessiert keinen. Diese waren ja erforderlich, um das Fahrzeug weiter zu nutzen (ohne diese wäre der Restwert also annähernd Null!), also ganz normale Instandhaltungsreparaturen, welche im Laufe der Zeit halt kommen. Das wird allenfalls als wertsteigernd verrechnet, und wenn der Wagen sonst sehr gut dasteht (optisch und technisch), dann wird er einen Wert um 3.000,- oder mit Glück max. 4.000,- Euro haben, egal wieviel du versenkt hast. Für das Geld bekommst du nämlich ohne weiteres ein gleichwertiges Fahrzeug.
__________________
Technikinfo
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Motorenöl - Reifen - Fahrwerk - Kühlmittel
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Alt 01.08.2010, 01:26   #3
BMW750Idriver
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BMW750Idriver
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Ense
Fahrzeug: G12 M760Li 12.16 / E31 850i 03.91
Standard

Du kannst dich ja einfach mal bei Deiner Versicherung erkundigen
bei der Privat Haftplicht interesiert nicht der Restwert sondern der endstandene Schaden.

So zumindest bei meiner Versicherung und ich kann mir nicht vorstellen das es bei einer anderen anders ist.


Bei einer Hausratversicherung ist es genau so fackelt dir die Hütte ab bekommst du den neuwert der sachen die du hattest nicht den restwert und genau so ist es auch bei Privathaftpflicht selbst wenn das ganze auto verschrammt wäre und sich der Schaden auf 8000€ belaufen würde müsste die Versicherung es zahlen

Geändert von BMW750Idriver (01.08.2010 um 01:32 Uhr).
BMW750Idriver ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2010, 01:59   #4
amnat
† August 2024
 
Benutzerbild von amnat
 
Registriert seit: 13.06.2008
Ort: um Nbg
Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
Standard

Zitat:
Zitat von BMW750Idriver Beitrag anzeigen
... Bei einer Hausratversicherung ist es genau so. Fackelt Dir die Hütte ab, dann bekommst du den Neuwert der Sachen, die Du hattest und nicht den Restwert. ...
Bub, das ist nicht richtig!

Das geht ungefähr so: Du bekommst den Wiederbeschaffungswert : Neuwertwert des Gesamtversicherungsumfangs
amnat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2010, 14:04   #5
SALZPUCKEL
Ex M60-powerd by LPG
 
Benutzerbild von SALZPUCKEL
 
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
Standard

Zitat:
Zitat von amnat Beitrag anzeigen
Bub, das ist nicht richtig!

Das geht ungefähr so: Du bekommst den Wiederbeschaffungswert : Neuwertwert des Gesamtversicherungsumfangs
Auch nicht ganz richtig

Ich habe ne Hausrat auf Neuwertbasis; Computer durch Blitzeinschlag putt gegeangen, neuen gekauft und feddisch

Die wollen mir seit dem immer ne neue Police andrehen Ich bin doch nicht


Gruß
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SALZPUCKEL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2010, 14:56   #6
Ghostrider
707PS
 
Benutzerbild von Ghostrider
 
Registriert seit: 21.07.2005
Ort: Rosenheim
Fahrzeug: 750iL Highline (10.89) + GSX-R 1000 K1
Standard

Also da er ja schrieb dass bei den 1500€ die MOTORHAUBE UND KOTFLÜGEL zwecks Farbanpassung mit bei sind UND ein LEIHWAGEN versteh ich einfach nicht warum nach dem Beitrag immer noch welche auf 1500€ NUR für die Haube rumhacken.

Können oder wollen hier die Leute nicht richtig lesen?

Also manchmal frag ich mich.
3 Teile (also locker 1/3 vom Auto von der Fläche her, eher mehr) lacken und ein Leihauto dazu und dann beschweren sich die Leute dass das zu teuer is...

Tschuldigung aber irgendwo hakts doch bei manchen. Oder habt ihr es einfach überlesen???
__________________

Geändert von Ghostrider (01.08.2010 um 15:03 Uhr).
Ghostrider ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2010, 15:51   #7
LT750
BMW süchtig
 
Benutzerbild von LT750
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
Standard

Zitat:
Zitat von Ghostrider Beitrag anzeigen
Also manchmal frag ich mich.
3 Teile (also locker 1/3 vom Auto von der Fläche her, eher mehr) lacken und ein Leihauto dazu und dann beschweren sich die Leute dass das zu teuer is...

Tschuldigung aber irgendwo hakts doch bei manchen. Oder habt ihr es einfach überlesen???
Und was wird dann aus dem Farbunterschied zwischen den Kotflügeln und den vorderen Türen

Vielleicht bekommt er ja ne Ganzlackeirung bezahlt
LT750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2010, 08:37   #8
Sheriff
Alpinator
 
Benutzerbild von Sheriff
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
Idee

Zitat:
Zitat von BMW750Idriver Beitrag anzeigen
bei der Privat Haftplicht interesiert nicht der Restwert sondern der endstandene Schaden.
Eben! Und der dir entstandene Schaden wäre maximal der Verlust eines Fahrzeugs im Wert von vielleicht 3.000 Euro - denn dafür würdest du ja einen vergleichbaren Ersatz kriegen.

Wenn's anders wäre, dann würden permanent irgendwelche Autos "versehentlich" brennen oder so. Wäre ja 'ne gute Masche, sein Auto immer wieder zu erneuern! Funktioniert aber nicht! Prinzip: Keine Besserstellung als vor dem Schadenfall. Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre (§249 BGB, §251 BGB).

Es könnte sogar folgendes greifen: Eine Wertsteigerung muss sich der Geschädigte anrechnen lassen. Soll heißen: Wenn das Fahrzeug durch die Reparatur eine Wertsteigerung erfährt (weil z.B. auch vorher bereits Schäden an der Haube waren: Beulen, Lackmängel, usw.), dann könnte der Versicherer sogar noch was von den Reparaturkosten abziehen, da das Fahrzeug ja hinterher sogar besser dasteht als vorher.

Gruß
Mark
Sheriff ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2010, 12:10   #9
BMW750Idriver
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Das zählt nur bei einer KFZ Versicherung erkundigt euch doch einfach bei eurer Versicherung und selbst die muss einen den schaden ersetzen zb

Mann hat ein Unfall und ist selbst nicht schuld. Sagen wir mal der Unfall schaden am E32 Beträgt 9000€ Das würde die KFZ Versicherung nicht zahlen eben weil es ein Totalschaden wäre ABER wenn das auto für ein persönlich was besonderes ist kann man den schaden erst mal selbst bezahlen und bekommt nach ein halben jahr das geld von der Versicherung wieder vorausgesetzt der wagen war die ganze zeit angemeldet und noch im eigenen Besitz

Erkundigt euch einfach mal und ihr werdet sehen das es so ist
BMW750Idriver ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2010, 12:51   #10
Sheriff
Alpinator
 
Benutzerbild von Sheriff
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
Standard

Du schmeisst echt alles durcheinander!

Das, was du meinst, das ist die 130%-Regel, Demnach kannst du ein Fahrzeug für bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert reparieren lassen, sofern du ihn weiter nutzt.

Bedingung: Der Schaden muss fachgerecht und vollständig repariert werden, das Fahrzeug muss mind. 6 Monate weiterhin von dir genutzt werden und die Reparatur darf nicht fiktiv, also nach Gutachten, abgerechnet werden.

Auf deutsch: Bei einem Fahrzeug mit einem Wert von 2.500,- Euro dürftest du ihn nach Totalschaden für bis zu 3.250,- Euro reparieren lassen, wenn du ihn weiter fährst und die Reparatur vollständig erfolgt. Bei Teilreparaturen oder nicht fachgerechten Reparaturen oder bei Verkauf innerhalb von 6 Monaten nach der Reparatur würden weiterhin höchstens die 2.500,- Euro erstattet werden, bei Abrechnung nach Gutachten außerdem zu mittleren, ortsüblichen Stundensätzen, was in der Regel weitere Abschläge bedeutet.

Gruß
Mark
Sheriff ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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