Zitat:
Zitat von nob
Und genau so ist es ja auch gelaufen. Im Vertrag volle Funktion zugesichert, - im Forum den Defekt gepostet.
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Nein, ganz so ist es nicht gelaufen - das wäre ja zu einfach
Die Aussage, das alles funktioniert wurde in der Ebay-Anzeige getroffen. Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen - so ist das ja auch üblich bei gebrauchten Gegenständen.
ABER - wer arglistig einen bekannten Mangel verschweigt handelt rechtswiedrig und ist somit für diesen Mangel in der Haftung - da ist es dann egal, ob die Gewährleistung beim Kauf ausgeschlossen war.