Wenn sich das Alles im ersten halben Jahr nach dem Kauf abspielt ist der Händler in der Pflicht (Sachmängelhaftung).
Ob er das erkennen kann oder nicht ist egal - und als BMW autorisierte Vertragswerkstatt hat er nun mal auch noch den Heimvorteil/Kenntnisse seiner eigenen Marke gegen sich.
War bei mir auch so bei den Schäden im ersten halben Jahr - der Händler hat dann den Schaden mit der €+ verhackstückt.
Für mich trotz Selbstbehalt in den €+ Statuten völlig ohne Kosten.
Gruß
Lars
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Das letzte Fahrzeug ist immer ein Kombi!
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