Also passt auf Leute ...
Es ist ja so, daß jede bauliche Veränderung am einem Fahrzeug genehmigungspflichtig ist ... sei es durch ABE oder durch ein Teilegutachten mit Anbauabnahme ... (z.B. Anhängerkupllung ... ) oder ein E-Prüfzeichen ...
Ähnlich ist es doch hier auch ... die Lichter werden baulich verändert ... das ist ja unstrittig, oder ??
Es sagt ja (noch) niemand das die Lichter negativ beeinflusst werden ... aber zumindestens baulich verändert werden sie ja.
Und um eine negative Beeinflussung auszuschließen, muß dieses entsprechend geprüft werden.
Durch: ABE (was ja nix anderes ist als eine Bestätigung, das nix negativ beeinflusst wird)
oder durch ein Teilgutachten mit Anbauabnahme (heisst: das Teil ansich ist ok, nur der ordnungsgemäße Einbau muß geprüft ... vielmehr begutachtet werden ... z.B. bei Fahrwerkstieferlegungen )
Und jetzt mal ehrlich ... die Gefahr bei Selbstbastlern ... (ich rede nicht von Mitgliedern aus diesem Forum ... aber denkt doch mal an die Möchtgern-Tunern mit ihren GTI`s z.B. ...) besteht doch ohne Zweifel, daß das was schief geht ... Hitze ... und Blendwirkung bei falschen Einbau ...
Nur darum geht es doch !
Als rechtliche Quelle dürfte hier der §49a (Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze) StvZO in Betracht kommen.
Insbesondere der Absatz 1, 3, 6
Quelle