Danke für Eure Auskünfte. Ein Schaden von 750 Euro ist ja sehr schnell erreicht.
Damit ist dann meine Frage auch geklärt bzw. die pauschale Behauptung, man dürfe ohne Rücksprache der gegnerischen Versicherung keinen Sachverständigen einschalten, insofern widerlegt, als es sich dabei lediglich um eine Schadensgrenze im Fall eines sog. "Bagatellschadens" handelt.
Ansonsten hat Heinz recht, denn was wirklich ein "Bagatellschaden" im Sinne des Gesetzes ist, erfährt man spätestens dann, wenn man "Fahrerflucht" nach einem harmlosen Rempler begeht: Die Bagatellgrenze liegt hier bei 20-30 Euro! So einen geringen Schaden gibt es beim Auto eigentlich gar nicht.
|