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Alt 27.02.2004, 11:40   #35
Ralph735iA
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Ralph735iA
 
Registriert seit: 18.10.2003
Ort: Main-Kinzig-Kreis
Fahrzeug: e60 530ia M54B30
Standard Von solchen Dingen kann ich auch ein "Lied" singen....

Dann erzähle ich mal meine Geschichte:

Vor Jahren (1995) habe ich in einem Anzeigenblättchen im Vogelsberg 4 gebrauchte Alufelgen mit Reifen für einen 5er (e28) angeboten, die ich übrig hatte.

Es meldete sich ein "netter" älterer Herr, der dann am Nachmittag auch gleich vorbei kam (mit einem 525e).

Er handelte den Preis noch auf 700 DM runter und nahm die Alus mit den Reifen gleich mit.

Nach ca. 3 Monaten stand er wieder bei mir vor der Tür, sagte "die Felgen hätten einen Höhenschlag" und er wolle sein Geld zurück.

Ich sagte, ich weiß ja nicht wo sie gegengefahren sind und das mache ich nicht. Dann ging er zu seinem Wagen und sagte, jetzt verklage er mich wegen Betruges.

3 Tage später hatte ich folgendes im Briefkasten :

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Klage


Ich, damals noch ohne Rechtsschutzversicherung wurde kreidebleich .

Da war er doch in einer BMW Werkstatt, die haben an seinem alten Wagen die halbe Vorderachse erneuert wegen vibrationen und deren Rechnung wolle er nun auch von mir bezahlt haben (ca. 1200 DM).

Also mußte ich zu einem Anwalt gehen, es folgten 4 !! Gerichtstermine, wo ich aber nur bei einem anwesend war.

Es wurde ein Gutachten erstellt:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Gutachten


Zu guterletzt erfolgte das Urteil:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Urteil

Die Klage wurde abgewiesen !!!!!!!!!!!!!!!

Der Hammer kam jedoch am Ende :

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Eidesstattl. Versicherung


Er hat seinen gesamten Besitz auf seine "Zeugin" übertragen und ist pleite.
Ich blieb auf meine Anwaltskosten sitzen . Die Vollstreckungsbescheinigung habe ich noch heute (1500 DM). Dabei sieht mein Vater ihn in Lauterbach mit seinem 5.2 L Jeep herumfahren. Seine Firma gehört seiner Freundin (Zeugin)
Nach der Geschichte habe ich sofort eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen.

Selbst, wenn ich jetzt im Inserat ein "Fahrrad" verkaufen würde - min. einen Zeugen dabeihaben !! Wenn der sonst mit dem Fahrrad verunglückt, sagt die Bremsen wären defekt, können die einen bis aufs Hemd verklagen.


Gruss Ralph :zwink
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