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Wenn der Schädiger auf Grund der strafrechtlichen Angelegenheit verurteilt wurde und der Titel gegen den selbigen mit Angabe der strafbaren Handlung erwirkt wurde unterliegt der Schadenersatzbetrag NICHT der Restschuldbefreiung im Rahmen der Privatinsolvenz !
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Das macht wenigstens Sinn!
Aber wenn der Staat sich da nicht genügend dahinterklemmt und den Geschädigten hilft, ihr Geld auch zu bekommen, ist das natürlich auch nur heiße Luft.
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Nein, seltsamer Weise eben nicht ! Die Richter im Strafprozess kümmern sich nur darum dass der Verurteilte seine Strafe die Gerichtskosten + ggf. die Einsatzkosten der Polizei zahlt.
Das perverse daran... wenn es dann an´s pfänden oder um Insolvenz geht hat die Strafforderung Vorrang vor den finanziellen Ansprüchen des Geschädigten !!!
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Das ist natürlich ein Witz!
Traurig, daß der Staat seine unbescholtenen Bürger da so im Regen stehen läßt. Fragt sich nur, was man dagegen machen kann.
Ein Inkassobüro beauftragen? Die bekommen ihre berechtigten Forderungen doch meistens durch. Zumindest werben sie alle damit.