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Alt 11.10.2010, 07:43   #11
Franz577
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Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Dasing
Fahrzeug: E38-728iA (06.99) / E93-335iA Cabrio (05.07)
Standard

Zitat:
wie soll das gehen? Dazu müssten die schon ihre Aufsichtspflicht verletzt haben -schwierig bei 16-Jährigen, praktisch ausgeschlossen bei Volljährigen.
Zitat:
Jeder, der schon einmal seinem Geld trotz Titel hinterherlaufen musste, weiß, dass hier sicher die meisten Gläubiger irgendwann aufgeben. Wenn sie das nicht von selbst tun, dann werden sie per Gesetz dazu gezwungen, wenn eine Privatinsolvenz vorliegt. Im angenommenen Szenario wäre das ziemlich wahrscheinlich.
Ja ok, es stimmt schon, es ist ein leidiges Thema mit der Schadensbegleichung, wenn beim Verursacher nichts zu holen ist.
Und genau hier ist die große Schwachstelle in unserer Gesetzgebung.
Könnten die Geschädigten besser darauf hoffen, daß sie auf ihrem Schaden nicht sitzenbleiben, dann wäre die Versuchung zu solchen Gewaltorgien bzw. zur "Selbsthilfe" auch nicht so groß.
Das Gesetz sollte einfach vorsehen, daß jemand, der anderen vorsätzlich einen materiellen Schaden zufügt, dann alles aber auch wirklich alles was er hat zu Geld machen muß, um diesen Schaden wieder zu begleichen.
Und nicht nur er, sondern auch seine Eltern, Großeltern ect.
Also einfach alle geradlinig Verwandten. Und wenn sie alles verkaufen müßten, scheißegal! Denn die haben diese Typen in die Welt gesetzt und mit ihrer Erziehung sicher nicht minder dazu beigetragen, daß es überhaupt soweit kommen konnte.
Hier sollte man mit aller Härte durchgreifen, dann würde es solchen Typen schnell vergehen. Und jemandem alles wegnehmen, was er hat, finde ich noch viel härter als verdroschen zu werden.
Zitat:
Ernsthaft habe ich mir schon mehrfach überlegt, ob eine kontrollierte Prügelstrafe nicht hilfreich und angemessen wäre bei Gewaltdelikten. Es wäre doch schon charmant, wenn ich einem Übeltäter, der mich verprügelt hat, nun umringt von Aufsichtspersonal auf dem Gefängnishof steht und sich nicht gegen meine Prügel wehren darf.
Naja, also wir wollen doch nicht das Mittelalter wiederbeleben, oder?
Aber wenn dir so eine Gesetzgebung gefällt, dann dürften dir wohl auch die Gesetze in Singapur gefallen (Prügelstrafe, jedoch vom Staat ausgeführt) oder die Scharia des Islam (Auge um Auge).
Da darf doch jetzt dann demnächst auch dieses Säureopfer dem Täter eine Säure in die Augen träufeln, damit dieser auch erblindet.
Darüber kann man jetzt denken wie man will, aber ich persönlich halte sowas für hinterwäldlerisch und primitiv, wenngleich ich durchaus verstehen kann, daß Opfer in manchen Fällen ein starkes Bedürfnis nach einer solchen Art der Bestrafung haben.
Und den direkten Opfern oder deren Angehörigen gestehe ich dies auch zu, aber sicher keinen unbeteiligten und nicht direkt betroffenen Dritten.

Aber du müßtest dann auch sicherstellen, daß der Typ, der dich verprügelt hat und den du jetzt verprügeln darfst, genau die gleichen Verletzungen erleidet wie du. Sonst wäre es ja ungerecht.
Und die vergewaltigte Frau darf ihren Peiniger unter polizeilicher Aufsicht dann auch vergewaltigen, ohne daß er sich dagegen wehren darf.
Dafür bleibt ihm die Gefängnisstrafe erspart.

Du siehst, so ganz ausgereift ist dieses Modell wohl noch nicht, oder?
Und ich muß ehrlich sagen, ich sehe einen Mörder, Vergewaltiger oder Kinderschänder lieber jahrzehntelang im Knast schmoren (wo das Leben für ihn sicher auch nicht besonders schön ist), als daß ihn einer tötet und er dann einfach weg ist.
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