Zitat:
Zitat von oddysseus
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Die rechtliche Situation ist gar nicht mal so schwachsinnig, aber verstehen tun sie die meisten nicht; v.a. so mancher TÜV-"Sachverständiger".
Im Prinzip ist es wie mit einem Schreiner:
Der baut Dir auf Wunsch einen Stuhl oder Tisch und nur er darf sich dabei Schreinermeister nennen.
Zuhause darfst du trotzdem selbst einen Stuhl zimmern, ihn dann aber nicht als "meisterlich geschreinertes" Sitzmöbel verkaufen.
So ähnlich ist das auch bei Gasanlagen. Werden sie von einem Betrieb eingebaut, verlangt das Gesetz, daß dieser Betrieb weiß, was er tut, sprich, daß der Meister die entsprechende Sachkunde/Anerkennung besitzt.
Zuhause kannst Du deine Anlage aber auch selbst einbauen, mußt sie dann aber einer GSP unterziehen lassen, um sie auf der Straße benutzen zu dürfen. Und diese Prüfung darf nur der TÜV (alte BL + Berlin) oder die Dekra (neue BL + Berlin) durchführen.
=> Damit wäre auch deine Frage beantwortet, wer die Prüfung durchführen darf.
Leider kann so mancher TÜVler im übertragenen Sinne nicht zwischen Stuhl und Tisch unterscheiden und fühlt sich deshalb nicht zuständig (oder besitzt gefährliches Halbwissen, was noch viel schlimmer ist).
Zitat:
Zitat von oddysseus
wieso sollte der tüv dafür haften, wenn der wagen 5 monate nach der prüfung in die luft geht?
der tüv haftet ja auch nicht dafür, wenn einem wagen mit neuem aufkleber nach 2 wochen die räder abfallen oder?
zu dem zeitpunkt der prüfung war alles i.O!
aber wie gesagt, ich bin kein anwalt 
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Man braucht ja wohl kein Anwalt zu sein, um sich vorzustellen, daß auch der TÜV bzw. jeder Sachvertändige der ein Gutachten erstellt, eine Verantwortung für seine Tätigkeit hat.
In sofern ist das Quark, was Du schreibst. Der TÜV kann für Fehler bei der GSP sehr wohl haftbar gemacht werden, wenn falsch eingebaute oder defekte Teile durchgewinkt werden.
Glaubst Du nicht?
Dann erinner Dich zum Beispiel mal an den Einsturz der Eislaufhalle Bad Reichenhall im Jahr 2006 (
Eislaufhalle Bad Reichenhall ? Wikipedia)
Der Gutachter, der die Halle kurz vor dem Einsturz als tragfähig eingestuft hat, ist zwar zunächst frei gesprochen worden, aber das Urteil ist inzwischen aufgehoben und muß neu verhandelt werden.
So ist das halt, wenn man eine Tätigkeit ausführt. Sei es nun Klo putzen oder Gutachten abgeben. Man ist für seine Tätigkeit verantwortlich. Nur wollen das gerade ehrwürdige Berufgruppen wie Politiker, Ärzte, (TÜV-)Gutachter, Bankmanager pi, pa, po leider nicht wahrhaben und kommen damit leider meist sogar durch
