Zitat:
Zitat von Basti M60
@carlton: Im Prinzip schon. Nur kann ich mir bei meinem Händler nicht vorstellen, daß man sich mit ihm telefonisch so einfach "einigen" kann.
Er schreibt ja in seinen Vertrag "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".
Er weiss also scheinbar nichts davon, dass ein Händler einem Privatmann immer Gewährleistung geben muss. Was sehr merkwürdig ist, da es kein kleiner "Hinterhofhändler" ist.
Ich meine, bei dem Wagen könnte ich viele kleine Mängel (kein Verschleiss) finden, alle von einer Werkstatt instandsetzen lassen und dem Händler die Rechnung schicken ?! Beispiele: Heckrollo, CD Wechsler, VDD, leichtes Klappern Vorderachse bei schlechter Strasse usw....
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Wichtig ist, wann du das Auto gekauft hat, das Schuldrechtmodernisierungsgesetz kam 2002 in Kraft, wie und ob das mit dem Gewährleistungsauschluss erst ab da neu geregelt wurde, weiss ich auf Anhieb nicht. Vor 2002 war allerdings der weitgehende Gewährleistungsausschluss üblich, soweit ich das im Kopf hab. Sicherlich wirst du aber nach einiger Zeit auch dem VK nicht mehr glaubhaft machen können, dass die Mängel auch vor deinem Kauf schon vorhanden waren. Beachte hier auch unter anderem § 275 BGB im Zusammenhang mit § 439..
Ums kurz zu machen:
es ist viel zu verstrickt und viel zu wenig Angaben, um hier adäquate Ideen hervorzubringen. Und gerade beim Thema BGB sind soooo viele Dinge zu beachten und hinterleuchten, dass man einfach keine Pauschalaussage treffen kann. Wenn man sich mit dem VK nicht einigen kann und man sieht sich aber im Recht, bleibt nichts anderes übrig, als zum Anwalt zu gehen und mit dem die Geschichte durchzukauen
