Macht es denn keinen Unterschied, wenn es sich um "Eigenbedarf" handelt?
Wir wollen die Gläser ja nicht vermarkten, sondern nur für den rein privaten Gebrauch haben. Das muß doch Urheberrechtlich auch für den Hersteller der Gläser absolut vertretbar sein, oder nicht?
Als Originalfetischist bin ich natürlich an der 1 zu 1 Nachbildung interessiert, aber wenn es rein rechtlich durch eine kleine Abänderung besser realisiert werden kann (z.B. Metallart oder Durchmesser), könnte ich damit auch nich leben...